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dm-Mitarbeiterin weist Kundin kurz vor Ladenschluss ab: Das sagt das Unternehmen

Eine dm-Kundin möchte sechs Minuten vor Ladenschluss noch einen Einkauf erledigen, wird aber von einer Mitarbeiterin abgewiesen. Was sagt das Unternehmen dazu – und wie steht es eigentlich um die Rechtslage?

Die Drogeriemarkt-Kette dm hat eine Kundin verärgert. (Bild: Getty Images)
Die Drogeriemarkt-Kette dm hat eine Kundin verärgert. (Bild: Getty Images)

Eine Kundin der Drogeriemarkt-Kette dm betrat vergangene Woche nach eigenen Angaben um 18:54 Uhr eine dm-Filiale im nordrhein-westfälischen Heiligenhaus, um noch eine einen schnellen Einkauf zu erledigen. Die Filiale sollte um 19 Uhr schließen.

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Als die Frau das Geschäft betrat, soll sie von einer Mitarbeiterin mit den Worten “Verlassen Sie bitte den Laden” abgewiesen worden sein. Dabei hatte die Kundin betont, dass sie nur einen einzigen Artikel benötige und den Einkauf sofort erledigt habe.

dm entschuldigt sich bei der Frau

Die abgewiesene Kundin war so verärgert über den Vorfall, dass sie sich via Facebook an dm wandte. Darin schrieb sie, dass sie zwar Verständnis dafür habe, dass die Angestellten pünktlich Feierabend machen wollen, sie ihren Einkauf aber locker hätte erledigen können, da im Laden nicht mehr viel los gewesen sei.

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Das Unternehmen entschuldigte sich daraufhin bei der Kundin. Solch eine Art des Kundenumgangs sei nicht im Interesse von dm, hieß es. Der Fall werde aufgearbeitet, damit sich so eine Situation in Zukunft nicht mehr wiederhole. Der Facebook-Post wurde mittlerweile wieder gelöscht.

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Auf Nachfrage von Yahoo Finanzen erklärte Holger Ernst, als dm-Gebietsverantwortlicher für den dm-Markt in Heiligenhaus verantwortlich: “Auf Basis der Bedürfnisse unserer Kunden entscheidet bei dm jedes Team individuell über die Öffnungszeiten des jeweiligen dm-Markts. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit dienen als Orientierung hierfür auch die Öffnungszeiten der Händler im direkten Umfeld der dm-Märkte. Selbstverständlich dürfen unsere Kunden die dm-Märkte bis zum Ende der Öffnungszeit betreten.“

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Eine rechtliche Grundlage, seinen Einkauf auch noch kurz vor Ladenschluss “durchzudrücken”, gibt es übrigens nicht. Laut Verbraucherzentrale hat jeder Händler das Hausrecht und kann die Kunden jederzeit bitten, den Laden zu verlassen.

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