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Der DIHK ringt um seine Existenz

Wirtschaftsminister Altmaier will die Dachorganisation kontrollieren, doch zur Ruhe kommt der DIHK nicht. Kammerkritiker erhöhen den Druck, eine erste IHK droht von sich aus mit Ausstieg.

Anfang 2020 hätte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wohl niemand gedacht, dass am Jahresende nichts mehr so sein würde wie früher. Und das hat – ausnahmsweise – gar nicht in erster Linie mit Corona zu tun. Seit das Bundesverwaltungsgericht dem DIHK im Oktober einen Maulkorb erteilt hat, kämpft der Dachverband der 79 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) um seine Existenz.

Um einem Zerfall vorzubeugen, will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus dem eingetragenen Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der Kammern machen. Doch zur Ruhe kommt der DIHK damit noch lange nicht.

Im Oktober hatte der Münsteraner Windkraftunternehmer Thomas Siepelmeyer vor dem obersten Verwaltungsgericht den Austritt seiner IHK Nord Westfalen erstritten, die Kammer muss den Dachverband Ende 2021 verlassen.

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Der Grund: Spitzenvertreter des DIHK hätten immer wieder ihre Kompetenzen überschritten und sich zu Themen ohne klaren Wirtschaftsbezug geäußert, etwa zum Existenzrecht Israels, zur Einführung von Studiengebühren oder zur Rente mit 63.

Unternehmer Siepelmeyer hatte argumentiert, dass er sich als zur Kammermitgliedschaft verpflichteter Unternehmer nicht für allgemeinpolitische Äußerungen des Dachverbands vereinnahmen lasse.

Schriftliche Urteilsbegründung liegt inzwischen vor

Kurz vor Weihnachten hat der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts den Prozessbeteiligten nun auch die schriftliche Begründung des Urteils zugestellt. Dreizehn Jahre hat der Rechtsstreit somit gedauert. Obwohl der DIHK Ende 2016 seine Satzung geändert habe, um Kompetenzüberschreitungen künftig auszuschließen, hätten sich Spitzenvertreter auch in der Folgezeit allgemeinpolitisch oder unsachlich geäußert. Darunter auch der DIHK-Präsident Eric Schweitzer und Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.

Die Richter beanstandeten unter anderem Äußerungen zur Rolle des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen oder zu US-Einreisebeschränkungen für Muslime. Wortmeldungen zur ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen oder zu befristeten Arbeitsverträgen wurden ebenfalls gerügt, da die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen laut Gesetz nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern zählt.

Einige vom Kläger beanstandete Äußerungen zum Brexit oder zu gesetzlichen Vorgaben für Managergehälter ließen die Richter dagegen durchgehen, weil der spezifische Wirtschaftsbezug ausreichend deutlich geworden sei. Seit dem Urteil ist der DIHK weitgehend verstummt.

Denn das Oberverwaltungsgericht verlangt, dass sich „sämtliche“ Äußerungen im Rahmen der Kompetenzen bewegen müssen. Dies ist beispielsweise bei Live-Interviews oder Podiumsdiskussionen nicht ohne Weiteres zu gewährleisten.

Angespornt durch das Urteil haben Kläger vor Gericht auch Eilanträge auf den Austritt der Industrie- und Handelskammern München und Oberbayern sowie Stuttgart, Köln, Ostwestfalen und Kassel gestellt. In Köln, Kassel und Minden (Ostwestfalen) sind die Anträge bereits durch die Verwaltungsgerichte abgelehnt worden, weil es den Klägern zugemutet werden könne, die Hauptsacheverfahren abzuwarten.

IHK Mittleres Ruhrgebiet will den DIHK freiwillig verlassen

Die IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum hat von sich aus den Austritt aus dem DIHK zum 31. Dezember 2021 beantragt. Man hoffe auf eine Neuausrichtung des Dachverbands, auf die Einsicht, dass in der Vergangenheit Kompetenzen unzulässig überschritten wurden.

Des Weiteren erwarte man wirksame Vorkehrungen gegen eine Wiederholung, heißt es in dem Antragsschreiben. Der kammerkritische Bundesverband für freie Kammern (BFFK) hatte es auf seiner Internetseite veröffentlicht. Wenn der DIHK bis Anfang Dezember 2021 überzeugende Reformvorschläge mache, werde man den Antrag aber zurückziehen.

Auch der vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreiche Münsteraner Unternehmer Thomas Siepelmeyer erhöht den Druck weiter. Per Mail hat er Dutzende IHKs und den DIHK – auch im Namen des BFFK – aufgefordert, aus der Internationalen Handelskammer (ICC) auszutreten.

Begründung: Die ICC verfolge offensichtlich Ziele, die sich nicht mit dem Aufgabenspektrum einer IHK vereinbaren ließen. Als Beleg werden Aussagen der ICC im Zusammenhang mit dem asiatisch-pazifischen Handelspakt RCEP angeführt.

Diese zweite Front sorgt für erhebliche Unruhe in der Kammerorganisation. Denn sowohl die ICC wie auch der angeschlossene Weltkammerverband WCF sind eine wichtige Stütze des Welthandels. So koordiniert der DIHK im Netzwerk des Weltkammerverbands etwa die Ausstellung von Ursprungszeugnissen über die Herkunft von Waren, die Importeure deutscher Erzeugnisse in vielen Ländern weltweit vorweisen müssen.

Deutschland droht Einfluss auf wichtige Welthandelsnormen zu verlieren

Auch internationale Musterverträge oder Standards für Zolldokumente werden über die ICC bestimmt und ausgehandelt. Sollte die IHK-Organisation aus der ICC austreten, würde die deutsche Wirtschaft ihren Einfluss auf diese in der Praxis sehr wichtigen internationalen Normen im Welthandel verlieren.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Fliehkräfte nun per Gesetz bändigen. Im Referentenentwurf aus seinem Haus heißt es, die Deutsche Industrie- und Handelskammer, in die der DIHK umgewandelt werden soll, „koordiniert und fördert das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung“.

Die neue Bundeskammer könne Vertretungen in anderen Staaten gründen und unterhalten, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sei. Dem freiwilligen oder vor Gericht erzwungenen Austritt weiterer Kammern will Altmaier durch eine Pflichtmitgliedschaft der IHKs in der neuen Bundeskammer vorbeugen.

Nur so könne gewährleistet werden, dass alle IHK-Bezirke und damit alle Unternehmen ihre Interessen auf Bundes- und internationaler Ebene einbringen können. Allerdings regt sich auch Widerstand gegen die Gesetzespläne.

Das Kammerwesen drohe durch die Rechtsprechung „grundlegend aus den Angeln gehoben zu werden“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands Die Familienunternehmer. Sie meinen auch, dass es Handlungsbedarf gebe, damit der DIHK weiter den Anspruch erheben könne, „die Wirtschaft“ zu vertreten.

Familienunternehmer kritisieren Staatsnähe

Eine Bundeskammer mit Zwangsmitgliedschaft sehen die Familienunternehmer aber „mit großer Skepsis“. Zahlreiche Mitglieder hielten ihre IHK schon heute für zu staatsnah und nur begrenzt unabhängig. „Die bisherige Auslegung der Selbstverwaltung hat mitunter zu Recht zu Unmut in der Mitgliedschaft geführt“, heißt es in der Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt.

Eine noch engere Anbindung des Kammerwesens an den Staat könne „mit Kollateralschäden verbunden sein, die sich auf kurze oder lange Sicht rächen könnten“, warnen die Familienunternehmer. Sie kritisieren auch, dass Altmaiers Plan auch dazu dienen soll, seine industriepolitische Strategie zu fördern und kritische Stimmen aus den Kammern zum Schweigen zu bringen.

Nötig sei aber eine „kritische Distanz“ zwischen Kammern und dem Staat, „damit staatliche Vorgaben immer wieder neu auf ihre Wirkung und Tauglichkeit hin überprüft, kritisiert und verbessert werden können“.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist mit den Gesetzesplänen nicht zufrieden. Das geltende IHK-Gesetz von 1956 sei bis heute nur ein vorläufiges Gesetz, weil schon damals Politiker die Beschäftigten nicht beteiligt hätten, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Handelsblatt.

„64 Jahre später will jetzt das Wirtschaftsministerium unter Altmaier im Schnellverfahren einen Gesetzentwurf durchpeitschen, der die Vormacht der Arbeitgeber im System der IHK zementieren und sogar weiter stärken soll“, kritisiert der Gewerkschafter.

Vor einer Veränderung der Verbandsstrukturen müsse es eine gründliche Debatte mit genug Zeit geben und kein Gesetz, das die Kräfteverhältnisse zuungunsten der arbeitenden Menschen verschiebe.