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Digitalisierung: Entgeltsicherung für Beschäftigte beim Bund

BERLIN (dpa-AFX) - Innenministerium und Gewerkschaften haben einen Digitalisierungstarifvertrag vereinbart, der Beschäftigte beim Bund vor Arbeitsplatz- und Einkommensverlust als Folge der Digitalisierung schützt. Im Kern geht es darum, dass Beschäftigte, deren Tätigkeit durch die veränderten Arbeitsprozesse wegfällt, einen Anspruch auf Qualifizierung erhalten. Das Gleiche gilt, wenn diese Weiterbildung für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird. Umgekehrt sind die Beschäftigten aber auch verpflichtet an dieser Qualifizierung mitzuwirken.

Vereinbart wurde den Angaben zufolge auch ein Rahmen für mobiles Arbeiten. Die Verhandlungen zum Digitalisierungstarifvertrag hatten schon vor Beginn der Corona-Pandemie, die für viele Beschäftigten einen Wechsel ins Homeoffice bedeutete, begonnen.

Wie das Bundesinnenministerium, die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb am Dienstag mitteilten, tritt die Entgeltsicherung ein, wenn die neue Tätigkeit laut Tabelle schlechter bezahlt ist als der bisherige Job. Der neue Tarifvertrag für die rund 126 000 Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Der neue Digitalisierungstarifvertrag sei auch für Länder und Kommunen beispielhaft, sagte der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach. "Wir bieten an, mit beiden zeitnah dazu Verhandlungen aufzunehmen." Der Tarifvertrag sei ein "Qualifizierungsticket" für alle Beschäftigten, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).