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Digitale Renteninformation könnte Ende 2022 starten

Alle Renteninformationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge digital aus einer Hand – dieses Versprechen der Koalition könnte Ende 2022 Realität werden.

Künftig sollen Bürger über Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gebündelt und digital informiert werden. Foto: dpa
Künftig sollen Bürger über Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gebündelt und digital informiert werden. Foto: dpa

Alle Renteninformationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge übersichtlich und digital aus einer Hand – dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag könnte Ende 2022 Realität werden. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt den Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, liegt dem Handelsblatt vor.

Bisher ist es für Bürger schwer, sich unkompliziert einen raschen Überblick über die Rentenzahlungen zu verschaffen, die sie im Alter aus den drei Vorsorgesäulen erwarten können. „Eine planvolle Absicherung des eigenen Lebensstandards im Alter erfordert eine gute Informationsbasis“, heißt es dazu im Entwurf. Sich diese zu verschaffen sei „angesichts des komplexen Systems der Altersvorsorge“ aber eine „große Herausforderung“.

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Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird deshalb die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht als neue Einheit angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, ein elektronisches Portal aufzubauen.

Die Erprobung der Digitalen Renteninformation soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen. Sie könnte also im Oktober 2022 starten, sollte die Große Koalition das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden.

Die Teilnahme der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen, also beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Versorgungswerke oder privater Versicherungen, ist dabei zunächst freiwillig. Nach der zwölfmonatigen Pilotphase soll der Regelbetrieb im Oktober 2023 starten.

Versicherungen oder andere Leistungserbringer können später per Verordnung verpflichtet werden, Daten an das Portal zu übermitteln. Die Kosten dafür tragen sie selbst.

Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben

Neben allgemeinen Angaben zum Vorsorgeprodukt sollen unter anderem die bisher erreichten und die erreichbaren Versorgungsansprüche beziffert und übersichtlich zusammengefasst werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben ist mit der digitalen Renteninformation allerdings nicht verbunden. „Aus der Zusammenfassung von erreichten und erreichbaren Werten in einem Gesamtüberblick können keine Ansprüche gegen die Vorsorgeeinrichtungen oder die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht abgeleitet werden“, heißt es im Entwurf.

Ursprünglich sollte das Gesetz für die sogenannte säulenübergreifende Renteninformation schon Ende vergangenen Jahres verabschiedet werden. Laut Entwurf soll die digitale Rentenübersicht für die Bürger auch „einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen“. So wird etwa die private Riester-Rente kaum noch gefragt.

Die Kosten für den Aufbau der Zentralen Stelle und des Portals kalkuliert das Arbeitsministerium für die Aufbauphase in den Jahren 2021 bis 2023 mit insgesamt 18,6 Millionen Euro. Für den danach folgenden Regelbetrieb veranschlagen die Beamten von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) 4,5 Millionen Euro pro Jahr.

Neben der digitalen Renteninformation sieht der Referentenentwurf auch Vorschläge zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vor. Ziel ist, die alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zur Selbstverwaltung von Renten- und Krankenversicherung transparenter zu machen und die Wahlbeteiligung zu steigern.

So ist unter anderem eine Frauenquote für die Vorschlagslisten zur Wahl der Selbstverwaltungsorgane geplant. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamts in der Sozialversicherung und für Urwahlen verbessert.