Werbung
Deutsche Märkte schließen in 5 Stunden 16 Minuten
  • DAX

    18.179,80
    +42,15 (+0,23%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.024,03
    +15,86 (+0,32%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.329,80
    -12,30 (-0,53%)
     
  • EUR/USD

    1,0692
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.031,98
    +125,31 (+0,20%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.432,28
    +8,18 (+0,57%)
     
  • Öl (Brent)

    82,96
    -0,40 (-0,48%)
     
  • MDAX

    26.497,52
    -127,50 (-0,48%)
     
  • TecDAX

    3.307,08
    +20,17 (+0,61%)
     
  • SDAX

    14.256,48
    -3,23 (-0,02%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.087,46
    +42,65 (+0,53%)
     
  • CAC 40

    8.127,64
    +21,86 (+0,27%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Digitale Rentenübersicht soll Verbrauchern mögliche Engpässe im Alter aufzeigen

Union und SPD wollen mit einem elektronischen Portal für mehr Transparenz bei der Absicherung im Alter sorgen. Doch nicht alle Anwartschaften werden erfasst.

Der Anspruch ist groß: Künftig sollen die Bundesbürger mit nur einem Klick eine Übersicht über den Stand ihrer Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung erhalten. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf über die digitale Rentenübersicht vorgelegt und damit einen weiteren Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD umgesetzt.

Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mittlerweile hat sich eine breitere Altersvorsorgelandschaft entwickelt – die private und die betriebliche Vorsorge hat an Bedeutung gewonnen. Zwar erhalten rentenversicherungspflichtige Bundesbürger regelmäßig Standmitteilungen über ihre Anwartschaften und einen Ausblick auf die künftige Altersrente, doch eine übersichtliche Darstellung aller Ansprüche fehlt bislang.

Der CSU-Politiker Tobias Zech begrüßt das Vorhaben auch aus persönlicher Betroffenheit. „Ich habe sowohl eine private Vorsorge als auch eine betriebliche Altersvorsorge, und in die gesetzliche Rentenversicherung zahle ich auch ein“, so der 39-Jährige. Einen weiteren Zettel zum Abheften benötige er aber nicht. „Wir brauchen ein System ohne Medienbruch, das es dem Nutzer erlaubt, mit diesen Daten digital weiterzuarbeiten und sie mit den Beratern in der Altersvorsorge zu teilen“, so Zech.

WERBUNG

Mit dem freiwilligen Angebot der digitalen Rentenübersicht solle „ein möglicher Handlungsbedarf erkennbar werden“, erklärte die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, im Bundestag. Reichen die voraussichtlichen Leistungen nicht aus, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen, können Verbraucher entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Umsetzung des Vorhabens ist jedoch alles andere als trivial. Denn die von vielen Anbietern und Trägern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Verfügung gestellten Informationen weisen deutliche Unterschiede in der Darstellung auf. „Sie sind für die Bürger nicht immer leicht verständlich und nur sehr bedingt geeignet, einen Gesamtüberblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten“, heißt es in der Begründung für das Gesetzesprojekt.

Organisatorisch soll unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung eine sogenannte „ Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ errichtet werden, die das elektronische Portal betreibt. Die Rentenversicherung soll für die technischen Voraussetzungen sorgen und inhaltliche Vorgaben machen. Eingebunden sind zudem die Träger der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Alterssicherung.

Vorbild Dänemark

Auch die Opposition begrüßt das Vorhaben. Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel hofft, dass das Portal so gut angenommen wird wie in Dänemark. Die vor fünf Jahren eingeführte digitale Renteninformation werde dort von der Hälfte der Bevölkerung regelmäßig genutzt.

Allerdings sei nicht nachvollziehbar, warum Anbieter von Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung, berufsständische Versorgungswerke und die Träger der Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten nicht zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Bei diesen Anbietern sieht die Koalition lediglich eine freiwillige Anbindung vor.

Verbraucher müssen sich ohnehin noch ein wenig gedulden, ehe sie das elektronische Portal nutzen können. Die erste Betriebsphase soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Erst 2023 ist also mit einem Start zu rechnen.