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Aus diesem absurden Grund sind Überraschungseier von Ferrero in den USA streng verboten

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Im Jahr 2018 sollten die heißbegehrten „Kinder Eggs“ des italienischen Süßwaren-Riesens Ferrero auch endlich in den USA auf den Markt kommen, so berichteten zahlreiche Medien im Vorhinein aufgeregt. Die Enttäuschung ist jedoch groß, als klar wird, dass es sich dabei nicht etwa um den eigentlichen Verkaufsschlager, nämlich das klassische Kinder-Überraschungsei von Ferrero, handelt, sondern viel mehr um seine weniger beliebte Sommerversion, das „Kinder Joy“. Einige gaben sich mit dem Plastikei — das einerseits zur Hälfte mit einem Spielzeug und andererseits mit einer Schokocreme gefüllt ist — mehr oder minder zufrieden während andere die Alternative zum Original nicht akzeptieren wollen.

Was jedoch viele nicht wissen ist, dass dem drittgrößten Süßwarenhersteller Ferrero diesbezüglich schlicht und ergreifend die Hände gebunden sind, denn das berühmte Schokoei mit Spielzeugüberraschung ist in den USA verboten.

Wieso ein Gesetz von 1938 die Markteinführung des Ferrero-Überraschungseis in den USA verbietet

Seinem selbsternannten Titel, nämlich das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu sein, wird Amerika im Hinblick auf diesen Fall nicht wirklich gerecht. In einem Gesetz von 1938 werden demnach jegliche Süßwaren verboten, die — wie das Ü-Ei von Ferrero — nicht essbare Objekte enthalten. Grund für das Verbot ist das bestehende Risiko sich an diesen zu verschlucken und infolgedessen zu ersticken.

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