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Dieselfahrverbote bis E-Roller: Das ändert sich im Juni für Verbraucher

Ein neues Waffengesetz, schnellerer Ausbau der Stromtrassen und nun dürfen E-Scooter doch durch unsere Straßen rollen. Zudem kommen neue Fahrverbote für Diesel auf uns zu und die Deutsche Bahn schafft ein beliebtes Ticket ab. Folgende Dinge ändern sich ab Juni für Verbraucher.

Pollution in the city
Auch in der Hauptstadt wird es künftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. (Bild: Getty Images)

Neue Dieselfahrverbote in Berlin

In Berlin wird es vermutlich ab 1. Juli Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 geben. Ausnahmen soll es geben für Anwohner sowie deren Gäste, Handwerker, den Lieferverkehr, für Pflegedienste und Menschen, die anders nicht an ihren Arbeitsplatz kommen würden.

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Schnellerer Ausbau von Stromtrassen

Der Ausbau der Stromtrassen geht nun doch schneller voran. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus sollte zum 1. Juni in Kraft treten – doch nun ist das Gesetz schon am 17. Mai verabschiedet worden. Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Stromtrassen von Nord nach Süd schneller ausgebaut werden können.

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Auch die Entschädigungen für die vom Trassenbau betroffenen Eigentümer sollen vereinheitlicht werden. Hier habe es bislang unterschiedlich hohe Kompensationen gegeben. Das werde künftig bundesweit einheitlich gehandhabt, erklärt die Bundesregierung

E-Roller werden auch in Deutschland legal

Der Bundesrat hat am 17. Mai der “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt – und somit den Elektrorollern grünes Licht gegeben. Mit dieser Entscheidung werden E-Rolller nun auch in Deutschland legal. Ab Juni dürfen sie dann auf Radwegen oder Straßen genutzt werden, jedoch nicht auf Gehwegen.

Wer jetzt aber schon in den Startlöchern steht, muss sich noch ein wenig gedulden: Die Gesetzesänderung muss erst im “Bundesgesetzblatt” veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten kann. Das wird aber zum 1. Juni nicht mehr passieren. Verbraucher sollen sich auf die erste Juniwoche einstellen.

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Aus für das “Schönes-Wochenende-Ticket”

Das beliebte Ticket für Wochenendausflüge darf zum 8. Juni 2019 in Rente gehen. Hatte das “Schöne-Wochenende-Ticket” anfangs wegen des unschlagbaren Preises – 5 Personen, das ganze Wochenende für 15 Mark – noch für Chaos gesorgt, wurde es mit der Zeit immer wieder beschränkt und bis Preisaufschlägen belegt. Schließlich galt das Angebot nur noch für einen Tag am Wochenende und kostete viel mehr als der Anfangspreis. “Das Schöne-Wochenende-Ticket darf in den Ruhestand gehen”, heißt es bei der Bahn. “Mangels Nachfrage und zur Vereinfachung der Tarifstruktur.”

Die Deutsche Bahn kämpft immer mehr mit ihrer billigen Konkurrenz um Fernbusse und Mitfahrzentralen. Um das “Schöne-Wochenende-Ticket” halten zu können, hätte man den Preis von 44 Euro noch weiter anheben müssen, berichtet die Deutsch Bahn.

Neue Waffengesetze

Der Bundesrat könnte noch im Juni über ein schärferes Waffengesetz beraten und abstimmen. Die Länder wollen das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern stark einschränken und teilweise sogar verbieten. Für Handwerker soll es aber Ausnahmen geben.

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Bufdis dürfen in Teilzeit arbeiten

Der Bundesfreiwilligendienst darf zukünftig auch von jüngeren Menschen in Teilzeit absolviert werden. Bis Mitte Mai war das nur für über 27-Jährige möglich. Somit soll es keine Diskriminierung der sogenannten Bufdis mehr geben, zum Beispiel wenn diese bereits eigene Kinder haben, Angehörige pflegen müssen oder gesundheitlich nicht dazu in der Lage wären, den Dienst in Vollzeit zu absolvieren.

Jährlich sind es laut zuständigem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben rund 100.000 Menschen, die sich einige Monate Zeit nehmen und einen Freiwilligendienst absolvieren. Dafür gibt es ein monatliches Taschengeld von 381 Euro, Kost und Logis kann gestellt werden.

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