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Dieselaffäre: Gericht lässt Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn zu

Nach der Entscheidung fühlen sich Aktionärsanwälte bestätigt. Volkswagen lässt offen, ob der Konzern Ansprüche gegen Winterkorn geltend macht.

Volkswagens früherer Konzernchef Martin Winterkorn gerät juristisch weiter in Bedrängnis. Nachdem der Manager im Dieselskandal schon wegen Betrugsverdachts auf die Anklagebank soll, ist nun auch der Weg für den Strafprozess wegen Marktmanipulation frei. „Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Beschluss vom heutigen Tage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet“, teilte eine Sprecherin mit.

In der Anklage wird Winterkorn vorgeworfen, trotz Kenntnis vom Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Dieselmotoren des Typs EA 189 in etwa 500.000 Fahrzeugen auf dem US-Markt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert zu haben. Seit Frühjahr 2015 habe sich abgezeichnet, dass ein erhebliches finanzielles Risiko durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen in den USA zu erwarten war. Eine Information gab es dennoch nicht.

Tatsächlich wurde der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen erst durch die am 18. September 2015 von amerikanischen Behörden veröffentlichte „Notice of Violation“ bekannt. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte am 22. September 2015. Winterkorn soll damit seine Informationspflicht verletzt haben.

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Felix Dörr, der Verteidiger des ehemaligen VW-Chefs, bestritt auf Nachfrage, sein Mandant habe eine Ad-hoc-Meldung der Volkswagen AG unterlassen, um den Aktienkurs zu beeinflussen. „Die Verteidigung hatte – mit Unterstützung renommierter Gutachter – belegt, dass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft aus tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen nicht fundiert ist. Dies wird auch das Ergebnis einer Hauptverhandlung sein“, sagte Dörr.

Winterkorn ist der einzige Angeklagte, der sich aus der Riege der VW-Manager nun dem Marktmanipulationsverfahren stellen muss. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft auch den aktuellen Konzernchef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Dieter Pötsch angeklagt. Die Anklage wurde aber gegen eine Geldauflage von jeweils 4,5 Millionen Euro fallen gelassen. Die Zahlung an die niedersächsische Justiz übernahm Volkswagen.

Organhaftung auch nach fünf Jahren weiter offen

Der Autokonzern selbst äußerte sich zu der Zulassung der Anklage gegen Winterkorn zurückhaltend. „Bis zur Klärung der Vorwürfe gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus ist Volkswagen weiterhin überzeugt, seine Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik ordnungsgemäß erfüllt zu haben“, sagte ein Sprecher.

Für Volkswagen geht es in der Diskussion um eine mögliche Marktmanipulation auch darum, Forderungen von Aktionären abzuwehren. Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig läuft ein Musterverfahren privater und institutioneller Investoren, die sich getäuscht fühlen. Ihre Forderungen belaufen sich in Summe auf neun Milliarden Euro. Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka.

„Die Zulassung der Anklage gibt uns ein wenig Rückenwind. Wir gehen aber davon aus, dass der Kapitalmarkt viel früher, nämlich bereits im Jahr 2008, hätte informiert werden müssen. Die Hürden im Zivilrecht sind viel weniger hoch als im Strafrecht“, sagte Deka-Anwalt Axel Wegener von der Kanzlei Tilp.

Die Aktionärsklagen sind wohl auch der entscheidende Grund dafür, dass VW auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals noch nicht gegen Organe vorgeht. „Der Aufsichtsrat würde den Klägern Argumente liefern, wenn sie Winterkorn verklagen. Es liegt zwar auf der Hand, dass er Pflichten verletzt hat. Unter dem Strich könnte es für VW trotzdem vorteilhaft sein, zunächst auf eine Haftungsklage zu verzichten“, erklärt Michael Hendricks, von der auf Managerversicherungen spezialisierten Howden Group.

Ein Sprecher des Volkswagen-Aufsichtsrats sagte auf Nachfrage, dass die zivilrechtliche Prüfung durch das Gremium zwar weit fortgeschritten sei, aber weiterhin andauere.