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Diese Lücke beim elektronischen Rezept könnte für Spahn zum Problem werden

Der Gesundheitsminister will Rezepte auf digitale Form umstellen. Bald sollen bundesweite Angebote starten, doch die rechtliche Grundlage ist wacklig.

Es ist ein zentrales Digitalisierungsvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Ärzte sollen Medikamente nicht mehr per Papierzettel, sondern in digitaler Form verschreiben. Zunächst noch freiwillig, ab 2022 dann verpflichtend.

Am Markt befinden sich bereits zahlreiche Pilotprojekte, die immer größere Dimensionen annehmen: So kündigte eine der größten IT-Dienstleister der Gesundheitsbranche, Medatixx, am Mittwoch an, ab August seinen 38.000 Partnerärzten die Möglichkeit anzubieten, Rezepte elektronisch zu verschreiben.

Nach Informationen des Handelsblatts ist der rechtliche Rahmen für die ersten E-Rezept-Angebote aber wacklig. Es geht um die Frage, welches Ausmaß die Projekte annehmen dürfen – und damit auch darum, wie schnell digitale Lösungen für die Verschreibung von Medikamenten im Versorgungsalltag der Patienten ankommen.

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In der Branche herrscht erhebliche Unsicherheit. „Wir müssen kalkulieren können, wie es weitergeht“, sagt Katharina Jünger. Sie ist Geschäftsführerin von Teleclinic, einem Telemedizin-Anbieter, der bis vor kurzem an einem der größten E-Rezept-Projekte beteiligt war. „Wir können nicht auf das x-te politische Hin-und-her warten.“

Bisher gab es nur regionale Testvorhaben in diesem Bereich, die von der Selbstverwaltung aus Krankenkassen, Ärzteschaft und Apothekern geduldet wurden. Medatixx und weitere Anbieter wollen mit ihren E-Rezepten nun bundesweit an den Start gehen. Das allerdings ohne Einigkeit über die Rechtsgrundlage zu tun, ist ein Vabanquespiel.

Uneinigkeit in der Selbstverwaltung

Der Hintergrund: Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat wie von Spahn gewünscht in ihren Rahmenverträgen rückwirkend zum 1. April 2020 festgelegt, dass E-Rezepte im gesamten gesetzlichen System verschrieben und abgerechnet werden können. Allerdings gibt es einen Haken: Die Neuregelungen gelten nur für Rezepte, die über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) laufen, das deutsche Gesundheitsdatennetz. Die Abwicklung über die TI wird aber voraussichtlich erst im Juli 2021 möglich sein.

Der Gesundheitsminister hatte daher vorgesehen, dass in den Rahmenverträgen auch „alternative technische Lösungen“ verankert werden sollen, die bis zum Start der TI-Rezepte genutzt werden könnten. Der Passus steht allerdings nur in der Begründung von Spahns Arzneimittelgesetz, nicht im Gesetzestext selbst. Ein handwerklicher Fehler?

Ein mit dem Thema vertrauter Arzneimittelexperte sagte dem Handelsblatt, er sei dennoch erstaunt, dass die Selbstverwaltung vom erkennbaren Willen des Gesetzgebers abgewichen sei. Möglicherweise müsse Spahn nun per Verordnung durchgreifen.

Denn in der Selbstverwaltung ist man sich mit Blick auf die Lücke beim E-Rezept vor allem einig, dass man sich uneinig ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) arbeitet dem Vernehmen nach mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung an einer Ergänzungsvereinbarung, um E-Rezept-Projekte schon jetzt zu ermöglichen. Die Kassenärzte lehnen das hingegen ab – und für eine umfängliche Rechtsgrundlage bräuchte es alle drei Akteure.