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Diese Hilfen stehen dem Gastgewerbe im November zu

Die Gastronomie darf im zweiten Lockdown mit Außer-Haus-Verkauf hinzuverdienen. Auch Restaurant- und Hotelketten können nun auf Hilfen hoffen.

Mit dem Außer-Haus-Geschäft sollen Gastronomen während des zweiten Lockdowns hinzuverdienen können. Foto: dpa
Mit dem Außer-Haus-Geschäft sollen Gastronomen während des zweiten Lockdowns hinzuverdienen können. Foto: dpa

Michael End, Managing Director der Hotelkette 25hours, hat seine Häuser weitgehend in den Winterschlaf geschickt. Die Hotels, bekannt für ihr individuelles Design, sind zwar geöffnet, laufen aber im Minimalbetrieb. Denn im zweiten Lockdown checken nur wenige Geschäftsreisende ein.

End sieht seine Branche ein Stück weit als Bauernopfer: „Der Wunsch der Politik, dass die Leute nicht reisen, trifft Hotels und Gastronomie hart“, sagt er im Handelsblatt-Expertentalk, bei dem es um die Auswirkungen und Herausforderungen der aktuellen Corona-Maßnahmen mit Blick auf das Gastgewerbe geht.

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„Das Gastgewerbe bekommt Berufsverbot, damit es keinen allgemeinen Lockdown für Deutschland gibt“, meint auch Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Hartges spricht von einer „Katastrophe für die Branche“.

Seit März seien 30 Milliarden Euro Umsatz verloren gegangen. Viele Restaurants, Bars, Caterer und Hotels stünden mit dem Rücken zur Wand. Die angekündigten „Novemberhilfen“ seien deshalb konsequent und richtig, lobt die Verbandsfrau. „Die Politik hat endlich verstanden, dass sie dem Gastgewerbe helfen muss.“

Das Gastgewerbe wird im November für seine finanziellen Ausfälle vom Staat entschädigt – wie alle von den Corona-Schließungen betroffenen Branchen. Mit dieser „Novemberhilfe“ werden Zuschüsse von 75 Prozent des durchschnittlichen Wochenumsatzes im November 2019 gewährt. Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Der Staat stellt damit Milliarden für Branchen bereit, die von den Lockdown-Maßnahmen betroffen sind. Laut Dehoga erwirtschaftete allein das Gastgewerbe, also Hotellerie und Gastronomie, im November 2019 einen Nettoumsatz von rund 7,7 Milliarden Euro.

Hilfeberechtigt sind Restaurants, Cafés, Bars und Hotels, aber auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit dem Gastgewerbe erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet.

Die Betriebe müssen allerdings beachten: Andere staatliche Leistungen, wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen, wie rückzahlbare KfW-Kredite, werden indes nicht angerechnet.

Ab Montag können nun auch alle Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, den KfW-Schnellkredit beantragen. Auf diese Neuerung macht Vivienne Sulek, steuerfachliche Mitarbeiterin der Wirtschaftsprüfung Beiten Burkhardt, aufmerksam. „Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können nun bis zu 300.000 Euro beantragen.“

Auch junge Betriebe, die erst nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, haben Anspruch auf Novemberhilfe. Als Vergleichsumsatz können sie den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder jenen seit der Gründung wählen.

Verbundene Unternehmen können ebenfalls Novemberhilfen beziehen – also etwa Restaurant- oder Hotelketten. Auf die sogenannte „Novemberhilfe plus“ hofft neben Hotelier End auch Patrick Junge, Gründer und Chef von Peter Pane. Zu seiner Burgerkette gehören rund 40 Restaurants und 1700 Mitarbeiter. „Bisher konnten wir bis auf Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite keine staatlichen Hilfen beantragen. Doch schon der erste Lockdown hat uns sehr viel Geld gekostet“, so Junge.

Anreiz für Abhol- und Lieferservices

Die Novemberhilfe wird bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro gewährt – soweit der beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt. Zuschüsse über eine Million Euro bedürfen für die „Novemberhilfe plus“ noch der Genehmigung der EU-Kommission. „Wir brauchen schnell Klarheit über die Novemberhilfen plus, sonst gibt es bald eine große Pleitewelle“, mahnt Hotelmanager End.

Viele Gastronomen hatten während des ersten Lockdowns mit Abhol- oder Lieferservices Umsatz gerettet – so auch Peter-Pane-Chef Junge. In nur wenigen Wochen startete er erfolgreich seinen Lieferdienst „Peter Bringt’s“. Mit dem Außer-Haus-Geschäft sollen Gastronomen auch im zweiten Lockdown hinzuverdienen können.

Deshalb gelten besondere Regelungen für die Gastronomie – hier erklärt an einem Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 einen Umsatz von 8000 Euro durch Verzehr im Restaurant und 2000 Euro Umsatz durch Außer-Haus-Verkauf. Sie erhält 75 Prozent des Restaurantverzehrs als Novemberhilfe, also 6000 Euro.

Ihre Einnahmen vom Liefer- oder Abholservice im Lockdown kann die Pizzeria behalten, sofern sie 25 Prozent ihres Gesamtumsatzes von 10.000 Euro nicht überschreiten. „Ob sich ein solcher Service allerdings lohnt, ist vom Einzelfall abhängig und im Voraus schwer planbar“, meint Steuerexpertin Sulek.

„Die Novemberhilfe muss sauber und schnell abgewickelt werden“, fordert Hartges. Denn von den 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfen, die für die Wirtschaft bereitgestellt sind, habe das Gastgewerbe gerade mal rund 400 Millionen Euro abgerufen. Von den Soforthilfen im Frühjahr wurde von der Branche etwas mehr als eine Milliarde Euro in Anspruch genommen.

Die Antragstellung erfolgt diesmal elektronisch – durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform. Diese Antragsform soll Missbrauch vermeiden.

Gastgewerbe fordert Planbarkeit

Zuvor hatten die diversen Förderungen für viel Verwirrung gesorgt. Tausende Firmen hatten Soforthilfen unbürokratisch erhalten, müssen sie nun aber zurückzahlen, weil sie gar nicht antragsberechtigt waren. „Fast täglich gibt es Neuerungen und Anpassungen bei den Regelungen, da ist es schwer, den Überblick zu behalten“, sagt Sulek von Beiten Burkhardt.

Ihr Unternehmen hat deshalb ein Tool ins Internet gestellt. Damit können Unternehmer testen, ob sie antragsberechtigt sind, und – falls gewünscht – die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit der Antragstellung beauftragen. Auch auf der Dehoga-Homepage werden die diversen Verordnungen der 16 Bundesländer für das Gastgewerbe ständig aktualisiert.

Hartges fordert neben der Novemberhilfe weiter gehende Maßnahmen – etwa eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen, die Ende Juni 2021 ausläuft. Außerdem sollten endlich auch Getränke einbezogen werden. Sie wünscht sich von der Politik mehr Empathie für die Branche: „Als öffentliches Wohnzimmer sind wir so wichtig für das gesellschaftliche Miteinander.“ Michael End von 25hours Hotels wünscht sich vor allem eines: „Das Gastgewerbe braucht Planbarkeit und klare Perspektiven zur Wiedereröffnung im Dezember.“