Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 53 Minuten
  • DAX

    18.485,12
    +8,03 (+0,04%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.091,52
    +9,78 (+0,19%)
     
  • Dow Jones 30

    39.760,08
    +477,75 (+1,22%)
     
  • Gold

    2.214,70
    +2,00 (+0,09%)
     
  • EUR/USD

    1,0794
    -0,0035 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.408,16
    +712,85 (+1,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    81,78
    +0,43 (+0,53%)
     
  • MDAX

    27.002,94
    -89,01 (-0,33%)
     
  • TecDAX

    3.452,39
    -4,97 (-0,14%)
     
  • SDAX

    14.244,98
    -165,15 (-1,15%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.951,51
    +19,53 (+0,25%)
     
  • CAC 40

    8.222,62
    +17,81 (+0,22%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.399,52
    +83,82 (+0,51%)
     

Diese Geräte darf man nicht laufen lassen, wenn man aus dem Haus geht

Viele Haushaltsgeräte lassen wir laufen, auch wenn wir gar nicht zu Hause sind. So lange es keinen Schaden gibt, funktioniert das gut. Doch was passiert eigentlich im Ernstfall?

Schnell noch den Geschirrspüler einschalten und dann zur Arbeit fahren? Die Waschmaschine anschalten, bevor man in den Supermarkt geht? Es gibt zahlreiche Geräte im Haushalt, die immerzu laufen – auch wenn wir selbst gar nicht vor Ort sind. Mittlerweile lassen sich sogar schon viele Waschmaschinen per Smartphone von überall aus steuern. Man muss rein theoretisch also nicht einmal zu Hause sein, um die Geräte einzuschalten. Doch was passiert, wenn plötzlich etwas schief geht? Wer kommt für den Schaden auf? Zählt es zu fahrlässigem Verhalten, wenn die Geräte im Haushalt ohne Aufsicht laufen?

Abwesenheit kann zum Problem werden

Wer ein Haushaltsgerät sowie einen Geschirrspüler oder eine Waschmaschine einschaltet und anschließend die Wohnung für mehrere Stunden verlässt, handelt laut Experten tatsächlich fahrlässig, wenn er die entsprechenden Geräte nicht mit einem sogenannten Aqua-Stop-System ausgestattet hat. Dieses System unterbricht im Notfall die Wasserzufuhr. Eigentlich müsste die Hausratsversicherung im Schadensfall die Kosten übernehmen, doch gibt es auch hier abhängig von der Versicherung Ausnahmen. Abhängig ist das jeweils vom Einzelfall und nicht jede Versicherung schließt grobe Fahrlässigkeit in den Vertrag ein. Insbesondere günstige Policen decken solche Schäden nicht ab.

WERBUNG

Auf Nummer sicher gehen

Unproblematisch ist es, wenn man mal eben den Müll rausbringt oder zum Bäcker um die Ecke geht. Doch verlässt man das Haus für längere Zeit, sollte man alle entsprechenden Geräte ausschalten, um jegliches Risiko auszuschließen. Dazu raten die Experten. Eine Grundregel gibt es hier allerdings nicht, wie lange man genau bei laufenden Haushaltsgeräten abwesend sein darf. Klar ist nur: Wird das Gerät eigeschaltet und man fährt über das Wochenende weg und es kommt beispielsweise zu einem Wasserschaden, dann hat man grob fahrlässig gehandelt.

Individuelle Beurteilung des Schadens

Das größte Risiko bergen Herd und Ofen, aber auch ein Wäschetrockner sorgt für eine erhöhte Feuergefahr. Diese Geräte sollten deshalb generell nur unter Aufsicht benutzt werden.

Geräte wie Geschirrspüler und Waschmaschine ohne Aqua-Stop können im Ernstfall einen Wasserschaden auslösen. Deshalb sollten auch diese nicht eingeschaltet werden, wenn man über einen längeren Zeitraum das Haus verlässt.

Im Zweifelsfall liest man sich den Vertrag seiner Versicherung noch einmal genau durch, so weiß man, was einen im Schadensfall erwartet. Zudem wird der Versicherer sich jeden Einzelfall und alle Umstände genau ansehen und entscheiden, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und bis zu welchem Grad. Bei einem leichten Fall könnte es beispielsweise auch zu Kürzungen um zehn Prozent kommen. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, können es auch 100 Prozent sein.