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Schleichwerbung bis Dieselbetrug: Diese Firmen-Highlights werden diese Woche wichtig

Abschiedstränen, Dieselbetrug und Schleichwerbung: Auf einige Urteile und Firmenmeldungen sollten Anleger und Manager in den kommenden Tagen besonders achten.

Die anstehende Börsenwoche, auch wenn sie der 1. Mai um einen Tag verkürzt, verspricht ein Feuerwerk an Emotionen. Hier kommen fünf Top-Ereignisse, die an den Märkten garantiert für Aufsehen sorgen werden.

(1) Montag, 10 Uhr: Spielerfrau als Litfaßsäule

Darf Spielerfrau Cathy Hummels, was Illustrierte seit Jahrzehnten ihren meist weiblichen Lesern unterjubeln, oder darf sie es nicht? Gut ein dutzend Mal war die Influencerin mit fragwürdigen Postings auf Instagram juristisch angeeckt, bei denen sie die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidungsartikel werbewirksam nannte.

Damit ihre 465.000 Follower gleich auch noch erfuhren, wo die Klamotten zu kaufen sind, lieferte die Ehefrau von FC-Bayern-Innenverteidiger Mats Hummels den Internet-Link gleich mit. Eine Markierung als „Anzeige“ sei nicht nötig gewesen, sagt die 31-Jährige. Schließlich sei kein Geld geflossen.

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Ob solche Postings trotzdem illegale Schleichwerbung sind, wie der klagende Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) behauptet, wird das Münchener Landgericht am Montag um 10 Uhr entscheiden. Es regelt damit nicht nur das Geschäft sogenannter Influencer im Neuland Internet, sondern stößt womöglich noch eine ganz andere Debatte in Sachen Schleichwerbung an.

Wie etwa bebilderte die „Bunte“ neulich noch gleich einen Beitrag über Trends in Sachen Business-Look? „Heidi Klum tierisch cool in Los Angeles mit einem Dreiteiler von Robert Rodriguez.“

(2) Dienstag: Unfaltbarer Zustand

Die Zahlen, die der heimische Rivale SK Hynix vergangene Woche ablieferte, lassen für Samsung Ungutes erahnen. Um 69 Prozent war dort das Betriebsergebnis im ersten Quartal eingebrochen, weil die niedrigen Preise für Speicherchips den Gewinn drückten.

Den Samsung-Konzern, der am Dienstag seine Quartalszahlen vorlegt, könnte es noch drastischer treffen. Ausgerechnet in der Produktion von DRAM- und Flash-Speicherchips, die zunehmend als Billigware verschrien sind, ist die Firma aus Seoul Weltmarktführer.

Mehr noch hakte es beim Wettlauf gegen die Smartphone-Größen Apple und Huawei. Wenige Tage vor dem offiziellen Verkaufsstart des mit Faltdisplay ausgerüsteten „Galaxy Fold“ stehen die Koreaner ohne Ware da. Vorsorglich zogen sie die über 2000 Dollar teuren Geräte vorab aus dem Verkehr, weil sich die Modelle im Testgebrauch schon nach kurzer Zeit in Elektroschrott verwandelten.

(3) Dienstag, 10 Uhr: Innogys Beerdigungskaffee

Es war Europas größter Börsengang des Jahres 2016, und noch dazu der zweitgrößte weltweit. Seit sich die Deutsche Post im Jahr 2000 aufs Parkett gewagt hatte, gab es in Deutschland keinen größeren IPO mehr als den des Stromversorgers Innogy. Rund 20 Milliarden Euro brachte der Ruhrgebietskonzern zusammen.

Dass Größe nicht vor Untergang schützt, dürfen die Aktionäre am Dienstag in Essens Gruga-Halle bestaunen. Läuft alles wie geplant, treffen sie sich dann das letzte Mal zur Hauptversammlung, die damit nach nur zweieinhalb Jahren bewegter Firmengeschichte faktisch zum Beerdigungskaffee wird.

Der Stromriese mit 35 Milliarden Euro Umsatz, so hat es Hauptaktionär RWE mit seinem Konkurrenten Eon entschieden, wird in aller Gründlichkeit zerschlagen. Und zwar über den Kopf des Innogy-Vorstands hinweg, der dem Deal nur zähneknirschend zustimmte.

Nach einem komplizierten Verfahren, das einen baldigen Squeeze-out der freien Aktionäre vorsieht, gehen Strom- und Gasnetze sowie der Vertrieb an Eon, die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien behält der vormalige Großaktionär RWE.

Damit auf der letzten Hauptversammlung nicht allzu große Wehmut aufkommt, hat die Innogy-Führung ein wirksames Mittel gefunden. Den Aktionären kürzt sie die Dividende um 20 Cent. Zum Abschied gibt es nur noch 1,40 Euro.

(4) Dienstag, 12 Uhr: VW-Händler vor Gericht

Bitte Umtauschen! Vor dem Berliner Kammergericht entscheidet sich, ob ein Berliner Autohaus einen verkauften VW Tiguan zurücknehmen und umtauschen muss – und zwar gegen ein Fahrzeug, das eine gesetzeskonforme Abgasreinigung besitzt. Der Besitzer hatte den Diesel vor Bekanntwerden des Abgas-Skandals in dem Autohaus 2015 erworben, sieht sich nun aber von dem Händler getäuscht.

Bislang war es der VW-Konzern selbst, der zu Schadensersatz verurteilt wurde. So sprach im Februar erstmals das Landgericht Krefeld einem VW-Kunden Schadenersatz zu – rund 9700 Euro plus Zinsen ebenfalls an einen Käufer des Modells Tiguan. VW kündigte allerdings Berufung an.

Da die ersten Info-Schreiben aus Wolfsburg zum Thema Schummel-Software erst im Februar 2016 an die Kunden gingen, können Betroffene noch bis Jahresende Klage einreichen. Erst danach verjähren ihre Ansprüche.

(5) Freitag: Verschnaufpause bei Adidas?

Geht dem Sportartikelhersteller Adidas nach dem Rekordlauf die Puste aus? Die Schweizer Bank Credit Suisse glaubt: ja. Sie hat die Aktien der Herzogenauracher, die am Freitag über ihr erstes Quartal berichten, von „Outperform“ auf „Neutral“ abgestuft. Zwar seien die Papiere im Vergleich zum Wettbewerb angemessen bewertet, schreibt ihr Analyst Simon Irwin, doch der fehlende Schwung für die Marke bereite Sorge.

Nach dessen Beobachtung ist das erste Quartal schwach ausfallen, weshalb er eine Neubewertung erst wieder wagen will, wenn die Umsätze im zweiten Halbjahr steigen.

Dass vor wenigen Tagen der Sport-Filialist Intersport Voswinkel Insolvenz anmeldete, scheint das derzeit eher schleppende Geschäft mit Sportartikeln zu bestätigen. Doch für den Konzern gibt es auch Hoffnungswerte.

Nicht nur die angeblich vereinbarte Fortsetzung des Ausrüstervertrags mit Real Madrid dürfte Fußballfans an die drei Streifen binden. Auch Popstar Beyoncé hat zugesagt, als kreativer Partner für die Franken hippe Kleidung zu entwickeln. Adidas erschließt das womöglich ganz neue Zielgruppen.