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Diese Corona-Regeln für Dienstreisende gelten in den einzelnen Bundesländern

Wer beruflich reist, sei von dem Beherbergungsverbot ausgenommen, hieß es lange. Doch das stimmt nicht. Welche Regeln in welchem Bundesland gelten.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland steigt von Tag zu Tag. Immer mehr Städte und Gemeinden werden zu Risikogebieten erklärt. Nach Berlin, Köln, Stuttgart oder Mainz liegt seit Montag auch in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt Düsseldorf die Zahl der Neuinfektionen offiziell über dem Warnwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.

Wer in einem der Risikogebiete lebt, für den gelten schärfere Corona-Regeln. Gerade bei Reisen und Übernachtungen in andere Bundesländer muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Vor allem das sogenannte Beherbergungsverbot sorgt in diesem Zusammenhang für Verunsicherung, weil es jedes Bundesland anders auslegt.

Bislang drehte sich die Debatte vornehmlich um touristische Reisen. Wer beruflich reist, sei von dem Beherbergungsverbot ausgenommen, heißt es oft. Doch das stimmt so pauschal nicht, wie eine Umfrage des Handelsblatts bei den 16 Gesundheitsministerien der Bundesländer ergeben hat.

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Danach gelten in Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen Beherbergungsverbote auch für Dienstreisende. Wer aus einem Risikogebiet kommt und beruflich in einem der Länder übernachten möchte, muss erst einen negativen Coronatest vorlegen.

Andere Länder wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland erlauben Ausnahmen vom Beherbergungsverbot, wenn eine Dienstreise zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Eine weitere Gruppe von Ländern, unter ihnen Nordrhein-Westfalen und die Stadtstaaten Bremen und Berlin, geht verhältnismäßig lax mit der Regelung um.

Die Umfrage zeigt, wie zerklüftet die Regelungen zum Beherbergungsverbot für Dienstreisende in den einzelnen Bundesländern sind. Zahlreiche Politiker haben deshalb schon eine Rücknahme der erst vergangene Woche beschlossenen Vorgaben gefordert. Auch bei der für diesen Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel dürfte das Beherbergungsverbot eine wichtige Rolle spielen.

Solange jedoch noch nichts beschlossen ist, gelten die umstrittenen und verwirrenden Regeln weiterhin. Ein Überblick für Dienstreisende:

Baden-Württemberg

Im Südwesten ist man besonders streng, was das Beherbergungsverbot angeht – auch bei Dienstreisen. Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg untersagt es Hotel- und Pensionsbetreibern generell, Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet zu beherbergen. Als solches gelten Gebiete, in denen die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.

Das Verbot gilt jedoch nicht,

  • wenn die Gäste gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nachweisen, dass keine Anhaltspunkte einer Infektion mit dem Coronavirus bei ihnen vorhanden sind – zum Beispiel über die Vorlage eines ärztlichen Attests.

  • die Gäste glaubhaft machen, dass sie sich in den vorangehenden sieben Tagen nicht in einem Corona-Hotspot aufgehalten haben.

  • einen negativen Coronatest vorzeigen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Auch für Dienstreisende, die aus einem innerdeutschen Corona-Hotspot nach Baden-Württemberg zurückkehren, gilt ein Beherbergungsverbot.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Baden-Württemberg für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja, doch es gibt Ausnahmen bei zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflichen Gründen oder bei einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Eine Übernachtung für Dienstreisende ist jedoch nach einem negativen Coronatest erlaubt.

Bayern

In Bayern werden die Risikogebiete nicht tagesaktuell ausgewiesen, sondern von Fall zu Fall geprüft. So kommt es, dass der Freistaat aktuell nur für zehn Kreise und Städte im Bundesgebiet ein Beherbergungsverbot ausgesprochen hat. Dazu gehören Stand Dienstag: Berlin, Bremen, Frankfurt, Offenbach, Hamm, Herne, Remscheid sowie die Landkreise Esslingen, Cloppenburg und Wesermarsch.

Für Dienstreisende, die aus einem dieser Gebiete nach Bayern kommen, gilt die etwas uneindeutige Regelung, die in vielen Ländern für beruflich Reisende gilt: Sie müssen entweder einen negativen Coronatest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen „zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Grund“ vorweisen.

Eine zwingend notwendige Geschäftsreise liegt laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei jedem beruflichen Anlass vor, bei dem eine persönliche Anwesenheit vor Ort nötig ist. Unaufschiebbar ist der Anlass, wenn etwa aufgrund bereits feststehender Termine eine Coronatestung nicht mehr möglich oder zumutbar war.

Für Dienstreisende, die aus einem innerdeutschen Corona-Hotspot nach Bayern zurückkehren, gelten keine Besonderheiten. Auch Pendler sind von den Regelungen ausgenommen.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Bayern für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Außer ein negativer Coronatest oder ein zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer beruflicher Aufenthalt liegt vor.

Berlin

Für Dienstreisende gilt im Land Berlin aktuell kein Beherbergungsverbot. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) kündigte an, die umstrittene Regelung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch noch einmal zum Thema zu machen, weil die Verbote für „Verwirrung und Unverständnis“ sorgten.

„Beherbergungsverbote zum Beispiel zwischen Berlin und Brandenburg machen doch gar keinen Sinn“, so der Politiker. „Wir haben Hunderttausende Pendler jeden Tag. Die begegnen sich im Einzelhandel, im Nahverkehr, auf der Arbeit. Und dann darf ein Berliner aber zwei Tage nicht im Spreewald übernachten. Das macht alles keinen Sinn.“

Schnell-Übersicht: Das gilt in Berlin für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Brandenburg

In Berlins Nachbarland Brandenburg gilt ein Beherbergungsverbot für Personen aus einem innerdeutschen Corona-Hotspot – egal ob touristisch oder dienstlich. Ausgenommen sind ähnlich wie in Bayern Reisen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst sind.

Auch der Pendelverkehr zwischen Berlin und Brandenburg ist nicht betroffen. Alle Ausnahmen gelten nur, soweit Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Brandenburg für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja, außer ein negativer Coronatest oder ein zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer beruflicher Aufenthalt liegt vor.

Bremen

Im Land Bremen gibt es aktuell keine Einschränkungen für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots – weder für Touristen noch für Dienstreisende oder Pendler.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Bremen für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Hamburg

Hotels in Hamburg dürfen keine Dienstreisenden aus einem deutschen Corona-Hotspot aufnehmen, außer der Geschäftsreisende bestätigt schriftlich, dass er sich in den letzten 14 Tagen vor Check-in nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Auch ein negatives Coronatestergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, erlaubt Dienstreisenden in Hamburg eine Beherbergung.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Hamburg für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja, außer eine schriftliche Bestätigung oder ein negativer Coronatest liegt vor.

Hessen

Nach dem Aufenthalt in einem innerdeutschen Risikogebiet ist in Hessen keine Quarantäne erforderlich, es gilt jedoch ein Beherbergungsverbot auch für Dienstreisende. Ausnahmen sind aber auch hier möglich, wenn zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche Gründe vorliegen. Die Regelung in Hessen ist damit ähnlich wie jene in Bayern oder Brandenburg. Dass eine Dienstreise notwendig ist, kann der Arbeitgeber bescheinigen.

Hessens Beherbergungsverbot gilt bereits seit dem 27. Juni 2020. Einzelheiten veröffentlicht das Land hier.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Hessen für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Außer ein negativer Coronatest oder ein zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer beruflicher Aufenthalt liegt vor.

Mecklenburg-Vorpommern

Im touristischen Bereich gilt Mecklenburg-Vorpommern als das Bundesland mit den strengsten Regelungen. Neben einem aktuellen negativen Virustest schreibt die Corona-Landesverordnung eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor.

Für zwingend notwendige Dienstreisen und Pendler macht die Landesregierung jedoch Ausnahmen. Die Notwendigkeit kann durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Auch ein negativer Coronatest, der jünger als 48 Stunden ist, hilft, das Beherbergungsverbot für Dienstreisende zu umgehen.

Allerdings hat Mecklenburgs Innenminister Lorenz Caffier (CDU) in der „Schweriner Volkszeitung“ ein Verbot von Dienstreisen nach Berlin ins Gespräch gebracht – und damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Bundeshauptstadt reagiert.

Schnell-Übersicht: Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Außer ein negativer Coronatest oder ein zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer beruflicher Aufenthalt liegt vor.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Einschränkungen für Dienstreisende aus Hotspots in Deutschland. Das seit Anfang Oktober geltende Beherbergungsverbot bezieht sich ausschließlich auf touristische Reisen.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Nordrhein-Westfalen

Für Dienstreisende aus Deutschland gelten laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales derzeit keine Einschränkungen.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Nur wenn der Aufenthalt länger als fünf Tage dauerte

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz wird das Beherbergungsverbot vorerst nicht mehr anwenden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) will das Thema im Gespräch mit den Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch noch einmal ansprechen. Für Dienstreisende aus Deutschland gelten laut der Landesregierung in Mainz keine Einschränkungen.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Saarland

Vom Beherbergungsverbot im Saarland ausgenommen sind Gäste, die einen ärztlich attestierten negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Ausnahmen gibt es außerdem auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist.

Schnell-Übersicht: Das gilt im Saarland für Dienstreisende

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Außer ein negativer Coronatest oder ein zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer beruflicher Aufenthalt liegt vor.

Sachsen

Das Beherbergungsverbot gilt in Sachsen für alle Einreisenden aus einem innerdeutschen Corona-Hotspot – auch für Dienstreisende. Ausgenommen sind nur Personen, die einen negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Ja. Eine Übernachtung für Dienstreisende ist jedoch nach einem negativen Coronatest erlaubt.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Einschränkungen für Dienstreisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots. Das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt bezieht sich ausschließlich auf touristische Reisen.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland der Republik gibt es keine Einschränkungen für Dienstreisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots. Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein bezieht sich ausschließlich auf touristische Reisen.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Thüringen

In der aktuellen Verordnung des Landes gibt es keine Regelung zu (Dienst-)Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten.

  • Einreise aus innerdeutschem Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Einreise aus einem ausländischen Corona-Hotspot für Dienstreisende erlaubt? Ja.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot in Quarantäne begeben? Nein.

  • Müssen sich Dienstreisende nach einer Einreise aus einem ausländischen Hotspot in Quarantäne begeben? Ja.

  • Gilt für Dienstreisende aus einem Corona-Hotspot in Deutschland ein Beherbergungsverbot? Nein.

Mehr: Handwerksverband und Regierungsbeauftragter stellen Beherbergungsverbot infrage.