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Diese 4 Baustellen warten auf den neuen VW-Boss

Bei Volkswagen steht ein Führungswechsel an. Doch die großen Probleme des Autobauers bleiben. Ein Überblick.

Volkswagen-Vorstandschef Matthias Müller steht vor dem Abgang: Nach Handelsblatt-Informationen soll er von Markenchef Herbert Diess abgelöst werden. Bereits auf einer Sitzung des Aufsichtsrates am kommenden Freitag könnte über diese Personalie entschieden werden.

Offiziell teilte das Unternehmen am Dienstag mit, dass die Führungsstruktur weiterentwickelt werden solle. Dabei habe Müller, der seit 2015 im Amt ist, seine Bereitschaft erklärt, an den Veränderungen mitzuwirken. Einen weiteren Kommentar lehnte ein Sprecher ab.

Wenn Diess den Chefposten übernimmt, warten auf ihn gewaltige Aufgaben. Vor allem die Nachwirkungen des Dieselskandals halten den größten deutschen Autobauer weiter fest im Griff. Ein Überblick, an welchen Fronten der weltgrößte Autobauer mit Ermittlern und Klagen zu tun hat:

1. Der Dieselskandal

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Die Aufarbeitung der Abgasmanipulationen kostet den Wolfsburger Konzern bereits mehr als 25 Milliarden Euro. Soviel musste Volkswagen allein in den USA für Rückrufe, Schadensersatz und Strafen zur Seite legen.

Noch sind die Gesamtkosten gar nicht abzusehen. Denn rund um den Globus verlangen Anleger und ihre Anwälte einen Ausgleich für Kursverluste der VW-Aktie im Zuge des Abgasskandals, der im September 2015 publik wurde.

Die Kläger werfen Volkswagen vor, sie zu spät über den Einsatz von Software zur Manipulation von Abgaswerten informiert zu haben. Allein beim Oberlandesgericht Braunschweig sind mehr als 1600 Anlegerklagen im Gesamtvolumen von rund neun Milliarden Euro anhängig.

Als Musterklägerin hat das Gericht die Fondsgesellschaft Deka Investment ausgewählt. Ihre Klage soll ab September exemplarisch für gleichgelagerte Anlegerklagen verhandelt werden.

Bundesweit vor zahlreichen Gerichten streiten Autohalter zudem mit VW und seinen Autohändlern über eine Rücknahme ihrer manipulierten Dieselautos – bisher allerdings nur mit wenig Erfolg.

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage einer auf solche Verfahren spezialisierten US-Kanzlei im Auftrag von 15.000 Dieselbesitzern unlängst zurückgewiesen. Der Fall soll nun vor dem Oberlandesgericht ausgetragen werden.

Die Anwälte argumentieren damit, dass die Betriebserlaubnis der Autos durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung erloschen sei und wollen erreichen, dass VW die Fahrzeuge zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet.

Den Streit wollen die Anwälte notfalls bis zum Bundesgerichtshof tragen und hoffen darauf, dass VW dann auch weitere Autobesitzer entschädigt. Der Rechtsdienstleister MyRight, der mit der US-Kanzlei zusammenarbeitet, vertritt nach eigenen Angaben knapp 40.000 geschädigte VW-Kunden.

2. Verdacht der Marktmanipulation

Anfang März durchsuchte die Staatsanwaltschaft die VW-Zentrale in Wolfsburg wegen des Verdachts falscher Informationen über Verbrauchs- und CO2-Angaben für die Typ-Zulassung von Diesel- und Benzin-Fahrzeugen.

Die Braunschweiger Ermittler prüfen, ob eine von VW im Dezember 2015 herausgegebene Adhoc-Mitteilung falsch war und Anleger sowie die Öffentlichkeit hinters Licht geführt wurden.

Mit der Mitteilung hatte der Konzern eine frühere Veröffentlichung revidiert, wonach es bei Messungen zu „nicht erklärbaren Werten“ gekommen sei und bis zu 800.000 Fahrzeuge davon betroffen sein könnten. Tatsächlich sollen es nur bei einem kleinen Teil von Fahrzeugen Abweichungen bei CO2-Werte gegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft zweifelt diese zweite Mitteilung an und beruft sich dabei auf eigene Ermittlungen. Aus der möglicherweise falschen Information des Kapitalmarkts ergebe sich der Verdacht auf Marktmanipulation. Volkswagen bestätigte lediglich die Durchsuchungen und wollte sich wegen der laufenden Ermittlungen nicht weiter äußern.

3. Kartellverdacht

Seit dem vergangenen Sommer müssen sich die Wolfsburger zudem gegen den Verdacht illegaler Absprachen mit Konkurrenten wehren. Laut „Spiegel“ haben sich die fünf deutschen Automarken VW, Audi, Porsche, BMW und Mercedes-Benz seit den 90er-Jahren in geheimen Treffen über Technik, Kosten, Zulieferer und Märkte abgesprochen.

Ermittler der EU-Kommission rückten daraufhin bei Daimler und Volkswagen an und ließen sich Unterlagen aus dieser Zeit aushändigen.

Nach Volkswagen gab auch Daimler zu, selbst die Kartellbehörden über die Absprachepraxis informiert zu haben – der Stuttgarter Konzern allerdings schon vor zwei Jahren. Damit könnten die Schwaben als Kronzeugen mit einem blauen Auge davonkommen. Volkswagen müsste sich als zweiter „Whistleblower“ mit einem Straferlass von maximal 50 Prozent begnügen. Bereits jetzt hat der Verdacht das durch die Abgasmanipulation ohnehin ramponierte Ansehen der Branche weiter beschädigt.

4. Der Untreue-Verdacht

Im November durchsuchten Staatsanwälte und Steuerfahnder die Büros von Finanzvorstand Frank Witter, Personalvorstand Karlheinz Blessing und Betriebsratschef Bernd Osterloh. Sie gehen nach einer Anzeige dem Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit Zahlungen an den Betriebsratsvorsitzenden nach.

Es geht um dessen Aufwandsentschädigungen für Betriebsratstätigkeit, aber auch um steuerliche Fragen. Das rührt daher, dass VW bei überhöhten Zahlungen an den Betriebsrat womöglich zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht haben könnte. Der Betriebsratschef gilt bei den Ermittlungen nur als Zeuge.