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Die wichtigsten Verbraucher-Termine im November

Schnäppchenjagd am Black Friday, Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung und der pünktliche Antrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung: Das sind die Daten und Termine, mit denen Verbraucher im November ordentlich sparen können.

Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Der Black Friday lädt mittlerweile auch in Deutschland zur Schnäppchenjagd ein. (Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images)

Kfz-Versicherung kündigen

Abgesehen von sogenannten unterjährigen Verträgen läuft die Kfz-Versicherung meist analog zum Kalenderjahr. Wer kündigen möchte, muss dafür sorgen, dass das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherung ist.

Der fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Daher gilt der nächste Werktag, also der 2. Dezember, als spätestes Datum zur gewünschten ordentlichen Kündigung. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsens ist es sinnvoll, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Dann kann auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden.

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Genau erklärt: Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen

Lohnsteuer-Ermäßigung

Mehr Gehalt auf dem Konto haben Arbeitnehmer und Angestellte am Ende des Monats, wenn sie eine Lohnsteuer-Ermäßigung erhalten. Damit die diesjährigen Ausgaben noch 2019 als Freibetrag berücksichtigt werden, muss der Antrag bald gestellt werden.

Geht der Antrag bis 30. November raus, gilt die Ermäßigung für den Dezember – dadurch kann der Nettobetrag des Monatsgehalts und eines etwaigen Weihnachtsgeldes deutlich höher ausfallen. Denn versteuert werden muss nur die Summe, die über dem Freibetrag liegt.

Der Arbeitgeber zieht automatisch jeden Monat weniger Steuern und Sozialabgaben vom Gehalt ab, wenn das Finanzamt die Aufwendungen eingetragen hat. Ohne Lohnsteuer-Ermäßigung können Steuerpflichtige Aufwendungen erst mit der Steuererklärung geltend machen.

Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 27. November 2019 tritt die E-Rechnungsverordnung, die bereits im September 2017 verabschiedet worden ist, für alle Behörden in Kraft: Alle öffentlichen Auftraggeber sind dann dazu verpflichtet, zukünftig E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Umgekehrt wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht.

Black Friday

Wer eine besondere Anschaffung plant und sich schon mal um Weihnachtsgeschenke kümmern möchte, sollte den 29. November abpassen – dann verspricht der Black Friday wieder eine Rabattschlacht in den Geschäften, sowohl online als auch offline. Besonders Waren wie Elektronik, Haushaltsgeräte, Spielzeug oder Kosmetik werden von den Händlern an diesem Tag besonders günstig angeboten. Bei Amazon findet sogar ab dem 25. November eine ganze Rabatt-Woche, genannt Cyber Week, statt.

Untersuchung: Lohnen sich Rabatt-Tage überhaupt?