Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 43 Minuten
  • DAX

    18.194,37
    +56,72 (+0,31%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.028,00
    +19,83 (+0,40%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.329,10
    -13,00 (-0,56%)
     
  • EUR/USD

    1,0688
    -0,0016 (-0,15%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.289,09
    +598,48 (+0,97%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.438,54
    +14,44 (+1,01%)
     
  • Öl (Brent)

    82,85
    -0,51 (-0,61%)
     
  • MDAX

    26.524,71
    -100,31 (-0,38%)
     
  • TecDAX

    3.314,92
    +28,01 (+0,85%)
     
  • SDAX

    14.271,37
    +11,66 (+0,08%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.087,53
    +42,72 (+0,53%)
     
  • CAC 40

    8.138,87
    +33,09 (+0,41%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Die neue Vorabpauschale – das müssen Sie wissen

<span>Ab Anfang Januar greift erstmals die neue Vorabpauschale. Doch was genau bedeutet das? (Bild: Getty Images)</span>
Ab Anfang Januar greift erstmals die neue Vorabpauschale. Doch was genau bedeutet das? (Bild: Getty Images)

Auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen) zahlen Sie 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli und gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Bei Zinseinnahmen aus Sparguthaben wird dieser Betrag direkt abgeführt, ebenso bei Dividenden, sofern Sie den Sparerfreibetrag überschreiten. Bei Investmentfonds ist es dagegen komplizierter, denn auch hier möchte der Staat natürlich seinen Anteil abbekommen.

Die Besteuerung auf Fondsebene wurde zum Beginn des Jahres 2018 neu geregelt und soll damit alles vereinfachen. Der Anleger soll weiterhin nicht erst am Ende seine Erträge versteuern, sondern laufend oder „vorab“. Bei Ausschüttungen eines Fonds bleibt es so, wie bisher – es wird sofort die Steuer einbehalten. Doch was ist, wenn die Erträge auf Fondsebene höher sind, als das, was ausgeschüttet wurde oder wenn eben gar nichts ausgeschüttet wurde, sondern direkt im Fondsvermögen wieder angelegt wurde (thesaurierende Fonds)? Dafür wurde die Vorabpauschale geschaffen. Sie ersetzt das, was bei thesaurierenden Fonds früher die „ausschüttungsgleichen Erträge“ waren. Es wird also nun etwas vorab besteuert, bei einem späteren Veräußerungsgewinn oder –verlust wird dieser Betrag aber natürlich berücksichtigt.

Lesen Sie auch: Sparen im Jahr 2019 – Mit nur zwei Produkten für Notfall und Alter vorsorgen

WERBUNG

Was ist neu?

Die tatsächlich angefallenen Erträge (Dividenden, Zinsen oder Mieterträge) spielen keine Rolle mehr.

Die Depotstelle ermittelt die Höhe der Vorabpauschale aus vier Werten:

  • Erster Rücknahmepreis des Fonds im Besteuerungsjahr (für 2018: 02.01.2018)

  • Letzter Rücknahmepreis des Fonds im Besteuerungsjahr (28.12.2018)

  • Basiszins gemäß Paragraf 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (2018: 0,87%)

  • Ausschüttungen im Besteuerungsjahr

Zunächst wird die Depotstelle den Basisertrag nach dieser Formel ermitteln:

Basisertrag = 70% des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis zum Beginn des Besteuerungsjahres.

Danach wird vom Basisertrag die Ausschüttung abgezogen.

Vorabpauschale= Basisertrag – Ausschüttung

Die Vorabpauschale kann nicht negativ sein.

Anleger können nach folgendem Schema feststellen, ob eine Vorabpauschale anfällt:

  1. Gibt es überhaupt einen Gewinn?

Gewinn – Verlust = Rücknahmepreis am Ende des Besteuerungsjahres abzgl. des Rücknahmepreises zu Beginn des Jahres

Ist ein Verlust entstanden, wird keine Vorabpauschale abgeführt. Das dürfte für 2018 für viele Aktienfonds gelten.

Ist ein Gewinn da, folgt Schritt 2.

2. Ist der Basisertrag größer als die Ausschüttungen (Formel siehe oben)?

Wenn nein, dann wird keine Vorabpauschale abgeführt. Wenn der Basisertrag größer ist, folgt Schritt 3.

3. Überprüfung, ob die Wertsteigerung zuzüglich Ausschüttung größer als der Basisertrag ist.

Wenn ja, dann wird die Vorabpauschale in Höhe vom Basisertrag abzüglich der Ausschüttung abgeführt. Wenn nein, dann wird sie in Höhe des Basisertrags abgeführt.

Wie erfolgt der Einzug der Vorabpauschale?

Anfang 2019 ziehen die Depotbanken erstmals die Vorabpauschale ein. Bislang habe ich allerdings noch in keinem meiner Konten eine Abbuchung entdeckt (trotz einem seltenen positivem Ergebnis in 2018). Ist ein Verrech­nungskonto vorhanden, wird in der Regel dort abgebucht. Ist keines vorhanden, dann werden Fondsanteile in der entsprechenden Höhe verkauft. Wer einen ausreichenden Freistellungsauftrag eingereicht hat, erhält zunächst keinen Abzug.

Lesen Sie auch: Keine Angst vor synthetischen ETF