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Deutschland ist im Drohnenfieber – doch oft fehlt der Versicherungsschutz

Der Münchener Stephan P. hat neuerdings einen Trick, um festzustellen, ob in den Biergärten in der Umgebung seiner Schwabinger Wohnung noch ein Platz frei ist: Er lässt seine Drohne aufsteigen und schaut nach.

Neben sprachgesteuerten Assistenten wie Amazon Echo sind mittlerweile die kleinen, unbemannten Luftfahrzeuge eines der Lieblingsspielzeuge technikbegeisterter Deutscher. Über 500.000 solcher Fluggeräte gab es laut der Deutschen Flugsicherung im vergangenen Jahr in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 wird sich die Zahl verdreifachen, schätzen die Experten.

Mit nicht unerheblichen Gefahren für die Umgebung. Beinahe wöchentlich finden sich Meldungen zu Beinahekatastrophen mit Fluggeräten, über die ihre teils ungeübten Besitzer die Gewalt verloren haben. Erst für Geräte ab zwei Kilogramm Gewicht fordert der Gesetzgeber eine theoretische Führerscheinprüfung, ab fünf Kilogramm ist eine Flugerlaubnis der Luftfahrtbehörde nötig.

Die Versicherer haben das Potenzial, das für sie in der neuen Technik liegt, längst erkannt. Wo es zu Schäden kommen kann, lassen sich entsprechende Versicherungen verkaufen. Nahezu jedes Haus bietet entsprechende Policen an.

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Wobei vielen Drohnen-Neulingen noch immer nicht klar ist, dass sie dafür haften müssen, wenn ihr Gerät abstürzt oder für andere eine Gefahr darstellt. Erst im April vergangenen Jahres trat deswegen die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft, auch Drohnenverordnung genannt. „Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die durch einen Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht werden“, sagt Thomas Olaynig vom Versicherungsmakler Marsh.

Erst im Juni hat die EU die Stellung bezogen. Nun herrscht eine eindeutige Regelung, mit der der Halter einer Drohne festgestellt werden kann. Ein Schritt, der im Interesse der Versicherungswirtschaft ist. War es bisher doch theoretisch möglich, einen Aufkleber mit dem Namen Max Mustermann auf der Drohne zu befestigen. „Wir begrüßen, dass es seit Kurzem von der EU eine klare Registrierungspflicht für Drohnen gibt, damit der Halter auch eindeutig ist“, sagt Thomas Kriesmann, Drohnenexperte von der Allianz-Tochter AGCS.

Viele Besitzer einer Drohne wissen immer noch nicht, dass sie laut Luftverkehrsgesetz dafür eine Haftpflichtversicherung benötigen. Häufig wachen sie erst auf, wenn sie beim Öffnen des Pakets einen Zettel mit dem entsprechenden Hinweis finden.

Grundsätzlich kommt es bei Drohnen für den richtigen Versicherungsschutz auf Größe, Art und Einsatzzweck an, um das bestehende Risiko abzusichern. Bestätigte Zahlen, wie viele Drohnen in Deutschland unter- oder gar nicht versichert sind, gibt es zwar nicht. In der Branche gehen die Schätzungen aber in Richtung 25 Prozent.

Extreme Schäden möglich

Für viele Neubesitzer einer Drohne empfiehlt sich zunächst ein Blick in die Bedingungen ihrer bestehenden Haftpflicht-Police. Neuere Verträge bieten häufig eine Absicherung gegen Drohnenunfälle. Das aber in der Regel nur bis zu einem geringen Gewicht von beispielsweise 50 Gramm.

Wer wie die meisten Besitzer ein größeres Gerät sein Eigen nennt, der sollte die bestehende Police entsprechend aufstocken. Und nebenbei: Wer noch gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte das ohnehin schleunigst nachholen, sie ist nicht teuer und extrem wichtig.

Für Drohnen werden auch Luftfahrtversicherungen angeboten, wie sie für Modellflieger üblich sind. Die sind zwar teuer, dafür ist der Schutz auch umfassender. Dort greift auch die Gefährdungshaftung, wenn beispielsweise eine Windböe oder ein Greifvogel die Drohne zum Absturz bringt.

Die normale Haftpflicht springt dagegen nur ein, wenn die Schuld eindeutig beim Halter zu suchen ist. Sinnvoll ist es auch, eine Absicherung für die ganze Familie abzuschließen. Oft sind es die minderjährigen Kinder, deren Spielzeugdrohnen für größere Schäden sorgen.

Die britische BBC hat zu dem Thema in ihrer Reihe „Casualty“ vor einiger Zeit einen sehr aufwendigen Kurzfilm gedreht, der zeigt, was passiert, wenn eine Drohne gegen den Heckrotor eines Helikopters prallt und der daraufhin außer Kontrolle gerät. Rund 150.000-mal wurde der rund einminütige Film bereits auf Youtube aufgerufen. Das Beispiel macht deutlich, wie extrem hoch der Schaden bei einem Unfall mit den kleinen Fluggeräten werden kann.

Meldungen zu Kollisionen von Drohnen mit Flugzeugen, Autos auf der Autobahn oder mit Kirchturmspitzen finden sich ohnehin beinahe wöchentlich in den Medien. „Bei den vielen Beinahekatastrophen, die es zuletzt gab, gehört es fast zum Gesetz der Serie, dass irgendwann ein größerer Unfall durch eine Drohne droht“, befürchtet daher Allianz-Experte Kriesmann.