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Deutsche Flughäfen sind nicht auf Drohnenattacken vorbereitet

Hobbyflieger von Drohnen bereiten den deutschen Flughäfen immer wieder Probleme. Und selbst ernstere Angriffe lassen sich bisher kaum abwehren.

Dublin, London-Heathrow, London-Gatwick oder Frankfurt: Die Liste der Flughäfen, die wegen aufsteigender Drohnen vorübergehend geschlossen werden mussten, wird immer länger. „Es kann jeden Tag wieder passieren“, sagt ein deutscher Flughafen-Insider und braucht kaum noch hinzuzufügen: Bei einem wirklich boshaften Drohnenangriff wären Behörden und Airports hierzulande nur bedingt abwehrbereit.

Und auch bei möglicherweise harmlosen Vorbeiflügen bleibt zunächst nicht viel anderes übrig, als den betroffenen Flughafen zu schließen, notfalls für viele Stunden. Die Briten haben nach den tagelangen Flughafensperren von London im vergangenen Winter den Täter zwar nicht gefasst, aber dennoch schnell reagiert: Die Sicherheitszone um die Flughäfen wurde auf 5 Kilometer ausgedehnt und mit Hilfe des Militärs wurden für Gatwick und Heathrow millionenschwere Abwehrsysteme beschafft, welche die Kommunikation zwischen Drohne und Steuereinheit entdecken und blockieren soll.

An den deutschen Flughäfen fehlt es schon an technischen Einrichtungen, um unbemannte Flugkörper überhaupt zu entdecken. Die 158 gemeldeten Behinderungen des Flugverkehrs durch Drohnen im vergangenen Jahr beruhen ausschließlich auf Sichtungen - meist durch Piloten von Verkehrsflugzeugen, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) einräumt.

Allein in Deutschland gibt es bereits an die 500.000 Drohnen, die ohne Transponder oder eine andere elektronische Kennung im Luftraum herumschwirren dürfen. „Mit der nötigen kriminellen Energie lassen sich Drohnen genauso missbrauchen wie ein Lkw zum Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt oder ein Schraubenzieher als Stichwaffe“, umreißt der Jurist Martin Maslaton die Gefährdungslage.

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DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle fordert eine Technik, „die Drohnen im Luftraum erkennbar macht, um Vorfällen wie am Flughafen London-Gatwick schnell und wirkungsvoll begegnen zu können.“ Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, ist als Freund klarer Worte bekannt.

Auf einer hochkarätig besetzten Sicherheitskonferenz vor wenigen Wochen mahnte er die Beteiligten zu klarer Aufgabenteilung: „Die Vorstellung, dass wir uns während eines Drohnenvorfalles über Zuständigkeiten streiten, ist niemandem vermittelbar.“

Nach Romanns Vorstellung sollen die Flughäfen für ihr Gebiet und die Flugsicherung für den Luftraum die Detektion gefährlicher Drohnen erledigen, die dann von der Polizei unschädlich gemacht werden müssten. Dem Vernehmen nach scheuen die Flughäfen bislang noch millionenschwere Investitionen, die möglicherweise nur für die großen Drehkreuze ökonomisch sinnvoll erscheinen. „Wir brauchen klare Regeln, wer für was zuständig ist“, sagt dazu der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralf Beisel.

Selbst der Betreiber des größten deutschen Flughafens in Frankfurt plant derzeit keine Beschaffung, wie ein Fraport-Sprecher auf Nachfrage erklärt. Man beteilige sich an den mit Hochdruck geführten Abstimmungen, noch sei aber nichts spruchreif. In der Branche wird darauf verwiesen, dass es bislang noch kein behördlich zugelassenes System zur Drohnenabwehr gebe.

Im militärischen Umfeld werden Drohnen längst als Waffe eingesetzt, entsprechend ist die Abwehr ein viel versprechendes Entwicklungsfeld für die Rüstungsindustrie geworden. Neben Anbietern aus Israel, Großbritannien und den USA forscht auch Rheinmetall mit dem rheinland-pfälzischen Antennenspezialisten Aaronia auf dem lukrativen Gebiet und hat ein erstes System bereits Bundeswehr und Bundespolizei vorgestellt.

Mit Infrarot, Laser und elektro-optischen Sensoren wollen sie „unkooperativen“ Drohnen auf die Spur kommen und ihre Fernsteuerung mit falschen GPS-Daten aushebeln. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten hat sich die Bundesregierung offen gezeigt für eine Ausweitung der Flugverbotszone von derzeit 1,5 auf 5 Kilometer.

Auch die von der DFS geforderte Pflicht, dass Drohnen mindestens eine ortbare Mobil-SIM-Karte an Bord haben müssen, wird in Berlin positiv gesehen. Es wird aber auch hier auf eine noch ausstehende EU-Verordnung zur Eingliederung der Drohnen in den Luftverkehr verwiesen. Diese soll auch das sogenannte Geo-Fencing regeln, das sicherheitsrelevante Gebiete per GPS-Sperre vor einem Einflug schützt.

Fast hilflos wirkt die Antwort der Regierung auf die Frage, über wie viele Geräte zum Abbruch unerlaubter Drohnenflüge die Bundespolizei denn verfüge. Dies könne nicht pauschal beantwortet werden, weil darunter „je nach polizeilicher Lagebeurteilung“ auch Schusswaffen verstanden werden könnten. Mit anderen Worten: Zur Not sollen Bundespolizisten die Drohnen mit ihren Pistolen vom Himmel holen.