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Deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die strengen Regeln zeigen offenbar Wirkung: Immer weniger Verbraucher geraten ins Visier unerbetener Werbeanrufe.

Sie sind nicht nur nervig, sondern arten oft in aggressive Überrumpelung aus: Unerwünschte Werbeanrufe. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Gesetze schon zweimal verschärft, zuletzt 2013. Offenbar zeigen die schärferen Regeln Wirkung.

Nicht nur die Zahl der Verbraucher, die Opfer unseriöser Geschäftemacher wurden, ist zuletzt deutlich gesunken. Callcenter und deren Auftraggeber müssen im laufenden Jahr auch deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen als im gesamten Vorjahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Bundesnetzagentur verhängte demnach von Januar bis Mitte Oktober in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr. Im Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt.

Die Diskrepanz zwischen der Vielzahl an Beschwerden und den tatsächlich geahndeten unerlaubten Werbeanrufen führt die Regierung etwa darauf zurück, dass oft die Angabe der Rufnummer fehle, von der aus angerufen wurde. Oder es ließen sich „keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß“ feststellen. Ermittlungsschwierigkeiten entstünden zudem bei gefälschten oder ausländischen Rufnummern.

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Die Bundesnetzagentur ist seit 2009 mit der Verfolgung unerlaubter Werbeanrufe befasst. Seit fünf Jahren müssen Verbraucher dem Erhalt von Werbeanrufen vorher ausdrücklich zustimmen. Ohne diese Einwilligung handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.

Ein Werbeanruf liegt auch dann vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder Änderung eines Vertrages gedrängt werden soll. Es ist also nicht mehr einfach so möglich, Verbraucher am Telefon zum Vertragsabschluss zu überreden. Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist verboten.

Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Im laufenden Jahr (Stand: 30. September 2018) registrierte die Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch einschließlich unerlaubter Telefonwerbung rund 156.000 Beschwerden und Anfragen. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 249.000. Fast 500 Rufnummern wurden seit Jahresbeginn nach einem Verwaltungsverfahren abgeschaltet (2017: 700)

Der FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm sieht trotz der rückläufigen Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. Die Zahl der gemeldeten Verstöße nehme zwar weiter ab, „doch wir sind noch nicht am Ziel“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Noch immer werden zu viele Menschen Opfer von Rufnummernmissbrauch.“

Bis auf eine Ausnahme ist die Zahl der Beschwerden über die missbräuchliche Nutzung von Rufnummern in allen von der Bundesnetzagentur gelisteten Kategorien zurückgegangen. Als größtes Ärgernis gilt demnach die unerlaubte Telefonwerbung. Dahinter rangiert die sogenannte Telefonbelästigung, bei der immer dieselbe Nummer anruft, sich bei Entgegennahme des Anrufs aber niemand meldet. An dritter Stelle führt die Behörde unverlangte Werbe-Faxe, gefolgt von Ping-Anrufen – das sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen.

Vor allem unerlaubte Telefonwerbung sei „nicht nur lästig, sondern auch unfair“, sagte der FDP-Politiker Müller-Böhm. „Diese Masche darf nicht zu Lasten der Bürger und der ehrlichen Kaufleute gehen.“ Daher müsse die Bundesnetzagentur bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch weiter gefördert und unterstützt werden.