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Designer Louboutin darf als einziger Schuhe mit roten Sohlen verkaufen

Der französische Designer Christian Louboutin hat im Streit um die Markenrechte an den roten Sohlen seiner Schuhe Recht bekommen. Ein Gericht im niederländischen Den Haag verbot der Deichmann-Tochter Van Haren, weiterhin Fußbekleidung mit roter Sohle zu verkaufen, wie „Spiegel Online“ berichtet. Louboutin begrüßte die Entscheidung am Freitag „hocherfreut“.

Louboutin hatte die roten Sohlen seiner edlen Frauenschuhe in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für hochhackige Schuhe als Marke eingetragen.

Deichmann hatte in den Niederlanden über das Tochterunternehmen Van Haren 2012 ebenfalls hochhackige Pumps mit roter Sohle angeboten – für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises. Louboutin klagte in den Niederlanden und verlangt Schadenersatz wegen Verstoßes gegen Markenrechte.

Die Deichmann-Tochter berief sich auf eine Richtlinie der EU: Demnach könnten keine Markenzeichen eingetragen werden, die „ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Die europäischen Richter mussten nun die Frage klären, ob es bei der Gestaltung der Schuhsohle tatsächlich um die Form gehe.

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Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass Farbe nicht zur Form gehört. Louboutin habe die Farbe Rot mit dem internationalen Kennzeichen Pantone 18-1663TP eingetragen. Die eingetragene Marke schütze nicht die Form der Schuhsohle, sondern nur die Aufbringung der Farbe an einer bestimmten Stelle der Ware, befanden die Richter. Damit verstoße die Marke nicht gegen die Richtlinie.

In der Schweiz war der Designer 2017 in einem ähnlichen Fall gescheitert. Die roten Sohlen ließen sich nicht schützen, urteilte das dortige Bundesgericht: Schließlich böten auch andere Hersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an.