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Der Weg in die Selbstständigkeit: Das müssen Sie beachten

Keine Lust mehr auf einen langweiligen 9-to-5-Job, selbstgerechte Chefs und nerviges Absprechen der Urlaubszeiten? Vielleicht ist die Selbstständigkeit ja etwas für Sie! Was Sie beim Weg dorthin beachten müssen.

Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchte, sollte genügend Vorlaufzeit einplanen. (Bild: Getty Images)
Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchte, sollte genügend Vorlaufzeit einplanen. (Bild: Getty Images)

Von Jahr zu Jahr werden es weniger, die den Sprung ins kalte Wasser wagen: Laut KfW Gründungsmonitor sind es aktuell etwa 250.000 Deutsche, die sich jährlich in die Freiberuflichkeit begeben. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit trauen sich immerhin eine halbe Million deutsche Gründer.

Zehntausende Jobs: Existenzgründer wichtig für Arbeitsmarkt

Sie wollen dabei helfen, diese Zahl wieder nach oben zu pushen? Achtung: Bevor Sie Ihren sicheren Arbeitsplatz kündigen, sollten Sie sich über einiges im Klaren sein. Wir haben zusammengefasst, an was man denken muss, wenn man sich selbstständig machen möchte, und was es zu beachten gibt.

Nicht für jeden ist die Selbstständigkeit geeignet

Auch wenn es sehr verlockend erscheint, sein eigener Chef zu sein: Nicht für jeden ist das komplett eigenverantwortliche Arbeiten etwas.

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  • Haben Sie Rückhalt in Ihrem privaten Umfeld?

  • Sind Sie bereit, eventuell erst einmal Abstriche in Bezug auf den momentanen Lebensstandard zu machen?

  • Haben Sie bereits berufliche Erfahrungen in dem Segment gesammelt und verfügen über ausreichend fachliche Qualifikation?

  • Haben Sie sich ein möglichst großes, berufliches Netzwerk aufgebaut, auf das Sie zählen können?

  • Sind Sie von Ihrer Idee überzeugt und haben keine Angst zu scheitern?

Wenn Sie alle diese Fragen eindeutig mit Ja beantworten können, dann können Sie jetzt beruhigt weiterlesen.

Ein guter Plan ist das A und O

Klar, am Anfang braucht man eine gute Idee. Und jede Menge Informationen: Verschaffen Sie sich auf jeden Fall einen genaueren Einblick in den Markt, in dem Sie sich selbstständig machen wollen. Sprechen Sie mit Unternehmern, die etwas Ähnliches machen und fragen Sie nach Ihren Erfahrungen.

Als nächstes auf dem Programm: der Businessplan. Es lohnt sich, Zeit und Mühe in diesen Fahrplan in die Selbstständigkeit zu investieren. Nicht nur Ihnen selbst hilft es, Struktur in Ihre Ideen zu bringen. Auch für Banken oder die Bundesagentur für Arbeit ist dieses Schriftstück wichtig: Für eine Finanzierung oder das Beantragen eines Existenzgründungszuschusses ist der Businessplan sogar zwingend notwendig.

Unternehmen, Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit: Eine durchdachte Strategie sollte immer am Anfang stehen. (Bild: Getty Images)
Unternehmen, Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit: Eine durchdachte Strategie sollte immer am Anfang stehen. (Bild: Getty Images)

Gründungszuschuss bekommt nicht jeder

Mit dem Gründungszuschuss kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose unterstützen, die sich selbstständig machen wollen. Dazu muss man mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Es gibt allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss! Deshalb ergibt es Sinn, sich möglichst frühzeitig beraten zu lassen und sich gut auf den Antrag vorzubereiten.

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Grundvoraussetzung ist, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit beenden. Sie müssen außerdem mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld nachweisen können. Wem der Gründungszuschuss schließlich gewährt wird, der darf sich ein halbes Jahr lang über eine Finanzspritze in Höhe von 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld I freuen. Danach kann für weitere 9 Monate ein Zuschuss von 300 Euro gewährt werden. Alle Infos zur Beantragung gibt es hier.

Das nötige Kleingeld organisieren

Vielleicht müssen Geräte angeschafft werden, ein Büro ausgestattet, die Rechtsform beantragt werden: Für das alles brauchen Sie Eigenkapital, denn Sie müssen erst einmal in Vorkasse gehen. Falls Sie nicht genug auf der hohen Kante haben, benötigen Sie dazu die Hilfe von Kreditinstituten. Informieren Sie sich rechtzeitig über Angebote und Voraussetzungen.

Weitere To Do’s: Anmeldungen, Klärung der Rechtsform

Wenn Sie eine Firma gründen, müssen Sie normalerweise ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen: freiberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel von Ärzten oder Journalisten. Hier hilft Ihnen das zuständige Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis weiter. Sie wollen ein Handelsunternehmen gründen? Dann ist der Eintrag ins Handelsregister nötig. Handwerker müssen sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen.

Auch die Rechtsform muss vorab geklärt werden, denn aus ihr ergeben sich Rechte und Pflichten. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat zum Beispiel den Vorteil, dass das Privatvermögen geschützt ist und man nur mit der Höhe der Einlagen haftet. Allerdings muss man dafür 25.000 Euro als Startkapital vorweisen können.

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Dieses wird bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht benötigt. Allerdings haftet man im schlimmsten Fall mit seinem privaten Vermögen und man benötigt einen Geschäftspartner. Vielleicht ist auch eine UG (Unternehmergesellschaft) die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Sie ist für Gründer geeignet, die haftungsbeschränkt gründen möchten, aber dafür nur wenig Stammkapital zur Verfügung haben. Mit nur 1 Euro kann’s losgehen, weshalb sie auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt wird.

Sich durch das Kleingedruckte zu lesen, ist kein Spaß - aber leider unumgänglich. (Bild: Getty Images)
Sich durch das Kleingedruckte zu lesen, ist kein Spaß - aber leider unumgänglich. (Bild: Getty Images)

An diese Versicherungen müssen Sie denken

Wer eine eigene Firma hat, haftet natürlich für sein Handeln. Deshalb ist es sinnvoll, für den Ernstfall versichert zu sein. Welche Versicherungen verpflichtend sind, ist vom Tätigkeitsbereich abhängig. Zum Beispiel müssen selbstständige Hebammen, die in der Geburtshilfe arbeiten, zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dasselbe gilt für Apotheker, Ärzte, Heilpraktiker und Zahnärzte. Auch für Ingenieure und Architekten ist diese Absicherung Pflicht. Informieren Sie sich in den Berufsordnungen der Berufsverbände beziehungsweise -kammern sowie in der jeweiligen Gewerbeordnung Ihrer Berufsgruppe, wie es bei Ihren aussieht.

Eine Rechtsschutzversicherung zählt dagegen bei keiner Berufsgruppe zu den Pflichtversicherungen. Allerdings ist man als Selbstständiger natürlich einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen können. Sind Sie zum Beispiel Onlineshop-Betreiber können Sie Abmahnungen ohne Rechtsschutz in den Ruin treiben.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Gleiches gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Plötzlich nicht mehr arbeiten zu können, stellt besonderes für Gründer und Selbstständige ein großes Risiko dar. Die eigene Arbeitskraft ist für den unternehmerischen Erfolg ja der wichtigste Faktor. Deshalb sollte eine Absicherung Ihrer Grundausstattung zählen, auch wenn sie nicht verpflichtend ist.

Gut zu wissen: Lohnt eine Rürup-Rente?

Existenzgründer, die zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslosenversichert sind, können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Doch sonderlich beliebt ist diese Versicherung bei Selbstständigen nicht, die Mitgliedszahlen sind stark rückläufig. Zum einen könnte das an den gestiegenen Mitgliedsbeiträgen liegen. Zum anderen auch daran, dass Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Angebote nutzen müssen, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Für viele Selbstständige keine Option.

Das muss man zum Thema Rentenversicherung wissen

Grundsätzlich müssen Selbstständige nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Es gibt aber Berufsgruppen, die auch bei einer selbstständigen Tätigkeit weiterhin verpflichtet sind, Beiträge zu entrichten. Das sind zum Beispiel Hebammen, Künstler, Gründer die Gründungszuschuss bekommen und einige mehr.

Wer nicht dazu gesetzlich verpflichtet ist, kann sich aber trotzdem freiwillig gesetzlich rentenversichern. Oder aber durch private Sparmodelle dafür vorsorgen, dass er im Alter nicht am Hungertuch nagen muss.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. (Bild: Getty Images)
Die Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. (Bild: Getty Images)

Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?

Ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern, das können Selbstständige und Freiberufler frei wählen. Es ist stark von der persönlichen beruflichen und familiären Situation abhängig, welche Variante für Sie die bessere ist.

Das Einkommen bestimmt, wie hoch der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse ausfällt. Momentan liegt er bei 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag. Bei der privaten Krankenversicherung spielt es keine Rolle, wie viel Sie verdienen. Besonders für gutverdienende Selbstständige ohne Krankenvorgeschichte können hier von geringeren Beiträgen ausgehen. Eine Rolle spielen neben dem persönlichen Gesundheitszustand natürlich das Alter des Versicherten und die gewünschten Leistungen.

Niedrigere Beiträge: Die günstigsten Krankenkassen 2019

Für selbstständige Künstler und Publizisten kann eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) sehr interessant sein. Diese Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung soll verhindern, dass Freiberufler in diesen Branchen jahrelang arbeiten, im Alter aber trotzdem mittellos sind, weil das Einkommen für eine private Altersvorsorge nicht gereicht hat.

Die KSK ist allerdings keine Krankenkasse: Wer über sie versichert ist, kann eine beliebige gesetzliche oder private Krankenkasse auswählen und ist in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung versichert. Allerdings übernimmt die KSK die Hälfte der Beiträge.

Der Weg zurück ins Arbeitnehmer-Leben

Sie haben das mit der Selbstständigkeit ausprobiert und festgestellt, dass das leider nichts für Sie ist? Kein Grund, sich zu schämen: Der Großteil der Gründer hängt die Selbstständigkeit innerhalb von drei Jahren wieder an den Nagel. Gründe gibt es dafür viele: gesteigerte Konkurrenz, der Wunsch nach einem fixen Einkommen, mehr Freizeit oder auch gesundheitliche Probleme. Versuchen Sie es nicht als Scheitern, sondern als Aufbruch zu neuen Zielen zu sehen.

Bevor Sie sich wieder in eine Festanstellung begeben, müssen Sie allerdings an ein paar Dinge denken:

  • Wer sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit versichert hat, sollte die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig über die Aufgabe der Selbstständigkeit informieren, sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

  • Bei der Krankenversicherung gilt: Private Absicherung muss im Angestelltenverhältnis aufgegeben werden, allerdings nur, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen bezüglich des Einkommens nicht überschritten werden.

  • Mitgliedschaften bei IHK, Handelskammer oder Berufsgenossenschaft müssen gekündigt werden, Ihre Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit abgemeldet werden.

  • Beim Finanzamt muss eine Abschluss-Steuererklärung eingereicht werden. Achten Sie darauf, vor der Aufgabe der Selbstständigkeit Geld beiseite zu legen, denn hier können noch Zahlungen durch ausstehende Steuern auf Sie zukommen.

  • Falls Sie Mitarbeiter beschäftigt haben, müssen Sie Ihnen ordnungsgemäß kündigen und sie bei den Sozialversicherungsträgern abmelden.

Vielleicht kommt es für Sie ja auch in Frage, Ihre volle Selbstständigkeit in eine Nebenerwerbs-Selbstständigkeit umzuwandeln. Dann bleibt ein Hintertürchen offen...