Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0778
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.429,63
    +776,40 (+1,20%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.336,52
    +168,45 (+0,42%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Hongkonger Polizei setzt Tränengas gegen Demonstranten ein – Juristischer Teilerfolg für Protestler

Erneut demonstrieren Zehntausende gegen die Regierung in Hongkong. Das Vermummungsverbot und den Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht werden überprüft.

Der Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht steht bei den Demonstranten massiv in der Kritik – und auch ein Gericht will sich die Rechtmäßigkeit nun genauer anschauen. Foto: dpa
Der Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht steht bei den Demonstranten massiv in der Kritik – und auch ein Gericht will sich die Rechtmäßigkeit nun genauer anschauen. Foto: dpa

Mit Tränengas und Gummigeschossen ist die Polizei am Sonntag gegen Demonstranten in Hongkong vorgegangen. Trotz zeitweise heftigen Regens hatten wieder Zehntausende gegen die Regierung demonstriert. Mehrere ungenehmigte Protestmärsche gab es im Finanzbezirk in der Innenstadt sowie auf der Halbinsel Kowloon und in anderen Stadtbezirken.

Erst verlief alles friedlich, doch gab es anschließend neue Ausschreitungen. Radikale Demonstranten bauten Straßenbarrikaden. Auch wurden Paletten oder Pappen auf der Straße in Brand gesetzt. Aus Protest gegen das Vermummungsverbot, zum Schutz gegen Tränengas und aus Angst vor einer Identifizierung trugen viele Gesichtsmasken.

WERBUNG

Die überraschende Verhängung des Vermummungsverbotes in einem Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht am Freitag hatte die Spannungen in der chinesischen Sonderverwaltungsregion an diesem Wochenende noch einmal verschärft. Aus Angst vor neuen Unruhen hatten viele Einkaufszentren und Geschäfte geschlossen.

Unterdessen hat das prodemokratische Lager in Hongkong das Vermummungsverbot und den Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht vorerst nicht stoppen können, aber erstmal einen Teilerfolg erzielt. Ein Gericht lehnte eine einstweilige Verfügung ab, erlaubte aber eine ausführliche richterliche Überprüfung, die Ende Oktober stattfinden soll.

Vor dem Gericht argumentierte die Verfassungsrechtlerin Gladys Li, dass Regierungschef Carrie Lam ihre Exekutivgewalt überschritten habe, als sie am Freitag am Parlament vorbei das Vermummungsverbot erlassen habe. Auch hätte sie das Parlament jederzeit einberufen können, um das Gesetz zur Beratung und Annahme vorzulegen.

Das eigens dafür aktivierte, fast 100 Jahre alte Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit stehe im Widerspruch zu dem seit der Rückgabe der Kronkolonie 1997 an China geltenden Grundgesetz und der verankerten Gewaltenteilung, sagte die Juristin. Das Grundgesetz ist praktisch die Mini-Verfassung der nach dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ autonom regierten chinesischen Sonderverwaltungsregion.

Das Notstandsrecht sei viel zu vage und gebe der Regierungschefin zu viel Macht, was auf Kosten der Öffentlichkeit gehe, befand Anwältin Li. Die Verfassungsexpertin ist Mitbegründerin der oppositionellen Civic Party, die im Parlament vertreten ist. Der sogenannte Legislativrat ist nicht wirklich frei gewählt und mehrheitlich von peking-freundlichen Abgeordneten besetzt.

„Die wahre Gefahr für die Öffentlichkeit ist eine Führung, der es an Gefühl für die öffentlichen Interessen mangelt und die völlig den Bezug zur einfachen Bevölkerung verloren hat“, sagte Anwältin Li und kritisierte das Notstandsrecht: „Wir müssen uns sehr sorgfältig die unbegrenzte Natur der Urquelle dieser sogenannten Vollmachten anschauen - und welche Art von Gift aus der Urquelle fließen könnte.“

U-Bahn-Betrieb wieder aufgenommen

Die Regierungsanwälte konterten hingegen, es gehe um die öffentliche Ordnung, Brandstiftung und Gewalt auf den Straßen. „Wir sorgen uns um Chaos, wie es seit 1967 nicht mehr gesehen wurde.“ Damit wurde auf den damaligen Aufstand prokommunistischer Kräfte gegen die britische Kolonialherrschaft verwiesen. Es war das letzte Mal, dass das Notstandsrecht bemüht worden war.

Das Gesetz „für Notfälle und bei öffentlicher Gefahr“ von 1922 hatten die Kolonialherren nur zweimal angewandt: Um im selben Jahr einen Streik von Seeleuten niederzuschlagen und bei den Unruhen 1967. Es gibt der Regierungschefin weitreichende Vollmachten, „die als notwendig im öffentlichen Interesse betrachtet werden“. Genannt werden unter anderem Zensur, erleichterte Festnahmen und Haftstrafen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme und die Unterbrechung von Kommunikationsnetzwerken.

Nachdem das komplette U-Bahnnetz am Samstag geschlossen war, wurde der Betrieb am Sonntag teilweise wieder aufgenommen. Knapp die Hälfte der mehr als 90 U-Bahnstationen blieben aber geschlossen, da die Einrichtungen bei den Krawallen am Freitagabend schwer beschädigt wurden. Auch sollte die U-Bahn am Sonntagabend nach 21 Uhr nicht mehr fahren, um weitere Reparaturen zu ermöglichen.

Die sieben Millionen Hongkonger stehen unter Chinas Souveränität, genießen aber - anders als die Menschen in der kommunistischen Volksrepublik - mehr Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, um die sie jetzt fürchten.