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Dazu sind Hauseigentümer verpflichtet

Dazu sind Hauseigentümer verpflichtet

Wer nach einer sicheren Geldanlage sucht, ist mit Immobilien gut beraten. Der Kauf eines Hauses bringt Entscheidungsfreiheit und Rechte mit sich. Aber Hausbesitzer haben auch Pflichten – und das sind gar nicht mal so wenige.

Was Hauseigentümer mit ihrer Immobilie anfangen, bleibt weitestgehend ihnen überlassen. Sie haben die Entscheidungsfreiheit über Renovierungsarbeiten, ob sie Räumlichkeiten vermieten oder leer stehen lassen wollen oder selbst einziehen.

Allerdings bringt der Immobilienbesitz auch allerlei Verantwortung mit sich. Und das ist natürlich gesetzlich geregelt. "Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber konkreter formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt werden", erklärt der Immobilienverband Deutschland (IVD).

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Eigentum verpflichtet

Verankert ist das im Grundgesetz Artikel 14, in dem es heißt "Eigentum verpflichtet" und im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraph 823 finden sich weitere Regelungen dazu: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Verkehrssicherungspflicht

Der IVD erklärt, was das bedeutet: "Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen".

Konkret bedeutet das, dass ein Hausbesitzer etwa die zu seinem Grundstück gehörenden Wege und Treppen stets auf Sicherheit zu kontrollieren hat. Gleiches gilt für Zäune und Treppengeländer sowie eventuell im Garten aufgestellte Spielgeräte.

Schmerzensgeld kann teuer werden

Außerdem muss der Eigentümer für ausreichend Beleuchtung in begehbaren Teilen des Hauses sorgen, damit sich niemand verletzen kann.

Andernfalls kann es schnell teuer werden. So verurteilte das Landgericht Berlin einen Hausbesitzer etwa auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro, weil sich sein Mieter beim Herauftragen von Kohlen aus dem Keller wegen defekter Beleuchtung verletzt hatte (Az. 67 S 319/03).

Auch für die Sicherheit von Dachziegeln, Regenrinnen, Schneegittern, dem Schornstein, gegebenenfalls auch einer angebrachten Photovoltaik-Anlage, Antenne oder Satellitenschüssel muss ein Hausbesitzer sorgen.

Altbau auf Mängel prüfen

Wer im Besitz von Wohneigentum älteren Semesters ist, sollte noch genauer hinschauen. Denn bei Altbauten muss meist öfter etwas erneuert werden. Wichtig ist es zum Beispiel, die elektrischen Leitungen zu überprüfen. Die sind in Altbauten oft unzureichend und entsprechen nicht mehr den behördlichen Vorgaben. Das kann schnell zu einer ernsten Gefahr für die Bewohner werden.

Räum- und Streupflicht

Hausbesitzer sind nicht nur verpflichtet, die begehbaren Teile ihres Hauses und Grundstücks sicher zu halten, sondern auch den zum Grundstück gehörenden Gehweg. "Schnee und Glätte vor dem eigenen Haus können vor allem im Winter eine ernste Gefahrenquelle für Dritte darstellen. Häufig ist der Hauseigentümer als Anlieger verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Säumige Hausbesitzer haften im Schadensfall", so der IVD. Gleiches gilt übrigens für Laub oder Scherben auf dem Gehweg vor dem Haus. Sollte der öffentliche Weg beschädigt sein, muss ein Eigentümer das umgehend der Gemeinde melden. Andernfalls kann dem Grundstückseigentümer im Falle eines Unfalls eine Mitschuld drohen.

Fazit: Eine eigene Immobilie bringt viele und auch meist finanzielle Freiheiten mit sich, aber auch sehr viele Pflichten. Hauseigentümer müssen Verantwortung übernehmen.