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Datenschutzmängel bei sozialen Medien alarmieren Verbraucherschützer

Eine Studie des Justizministeriums zeigt: Smartphone-Apps weisen teils erhebliche Defizite beim Datenschutz auf. Verbraucherschützer kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Nutzer populärer sozialer Netzwerke können trotz der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach wie vor kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden. „Auch unsere aktuellsten Marktwächterergebnisse zeigen Defizite bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die Anbieter von Apps sozialer Medien“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem Handelsblatt.

Untersucht wurden im Zeitraum von Juni bis Juli 2018 Apps von Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Twitter, WhatsApp und YouTube (Google). Dabei wurden schriftliche Anfragen per E-Mail beziehungsweise über Kontaktformulare der Anbieter gestellt und die Nutzung von Datendownload-Tools geprüft, mit deren Hilfe Nutzer ihre selbst zur Verfügung gestellten Daten herunterladen können.

Müller kritisierte die Datenschutzerklärungen der geprüften Dienste. Verbraucher könnten nach wie vor kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden. „Die getesteten Anbieter informieren oft nicht ausreichend darüber, was mit den Daten der Nutzer geschieht“, sagte der VZBV-Chef. „Datenschutzrelevante Voreinstellungen, wie die DSGVO sie vorsieht, sind nicht immer datenschutzfreundlich gestaltet.“ Auch erhielten Nutzer nicht ausreichend Auskunft über ihre Daten. „Angemessene und vollständige Antworten gab es von keinem der acht geprüften Dienste“, so Müller.

Hälfte der Apps mit ausreichend bewertet

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Die Befunde der Verbraucherschützer decken sich weitgehend mit den Ergebnissen einer Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat. Das Bonner Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas) untersuchte 50 für den deutschen Markt relevante Android-Apps aus dem Google Play Store. Der erste Testlauf fand im November 2017 statt, der zweite nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018. „Insgesamt muss (…) - genau wie bei der Prüfung 2017 - ein negatives Fazit gezogen werden“, konstatieren die Studienautoren.

Demnach konnte keine der geprüften Apps, darunter bekannte Marken wie Deutsche Bank Mobile, WhatsApp oder Amazon eine „sehr gute oder gute Bewertung“ erzielen. Der Anteil der mit „mangelhaft“ bewerteten Apps sei zwar auf 10 Prozent gesunken. Gut die Hälfte der Apps werde aber, wie bereits 2017, mit „ausreichend“ bewertet. Bemängelt wurde etwa, dass für App-Nutzer der in den Datenschutzerklärungen „relevante Informationsgehalt nicht zugenommen“ habe. Viele Hinweise seien nicht „App-spezifisch“, sondern bezögen sich auf alle Produkte des Anbieters.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) spricht von „erheblichen Mängeln“ beim Datenschutz. „App-Anbieter und auch App-Stores sind gefordert, für mehr Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit zu sorgen“, sagte Barley dem Handelsblatt. Verstöße dagegen seien „keine Lappalie“, warnte die Ministerin.

Die Grünen fordern als Konsequenz schärfere datenschutzrechtliche Vorgaben für Social-Media-Apps. „Aus solchen Studien muss nun endlich mehr folgen“, sagte die Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner dem Handelsblatt. „Wir fordern schon lange eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Aufsichtsbehörden.“ Außerdem seien für Unternehmen „konkrete Vorgaben“ nötig, wie der Datenschutz künftig bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) berücksichtigt werden müsse.

Auch VZBV-Chef Müller verlangte Konsequenzen. „Die Vorgaben der DSGVO müssen konsequent von den Diensten umgesetzt und von den Aufsichtsbehörden überprüft werden“, sagte er. „Hierfür müssen die Aufsichtsbehörden mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, um die Durchsetzung des Rechts und die damit verbundene Möglichkeit, im Einzelfall hohe Strafen bei Verstößen zu verhängen, sicherstellen zu können.“

„Kulturwandel nicht vollzogen“

Schon kurz nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen; die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird strenger geregelt als bisher.

Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Vorgeschrieben ist, in verständlicher Sprache und auf leicht zugängliche Weise zu informieren – was jedoch bei Apps zumeist nicht geschieht.

Der Grünen-Politiker Dieter Janecek schätzt, dass die Mängel noch erheblicher sind. „Dass noch weit größere Verstöße gegen die DSGVO in den nicht einsehbaren Datensilos der Plattformen Regelfall sind, bleibt zu befürchten“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Der nötige Kulturwandel zu mehr Grundrechtswahrung durch die DSGVO scheint in vielen Köpfen - auch bei den großen Anbietern - wohl noch nicht vollzogen.“

Dabei zielten die neuen Regeln vor allem auf die marktbeherrschenden Firmen ab und nicht auf die Sportvereine oder Blogger. „Ich gehe fest davon aus, dass nach ersten Rechtsdurchsetzungen gegen notorische Massenverstöße dieser Kulturwandel auch bei den Großen der digitalen Welt einsetzen wird“, sagte er. Dafür sie der europäische Markt zu wichtig.

VZBV-Chef Müller sieht die Studienergebnisse auch als Beleg für die Notwendigkeit, dass Verbraucherverbände auch in Zukunft große Digitalkonzerne auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichten können. „Das sollte für die Bundesregierung ein Hinweis sein, das Verbandsklagerecht im Datenschutz zu erhalten“, sagte Müller. Es gebe bekanntlich Bestrebungen, die wettbewerbsrechtlichen Klagemöglichkeiten der Verbraucherverbände im Datenschutz abzuschaffen. Damit solle einer Abmahnwelle im Datenschutz vorgebeugt werden.

„Es gibt aber keine solche Abmahnwelle, und mit Blick auf klare Rechtsverstöße durch Digitalkonzerne wäre es das falsche Signal, wenn nun das Verbandsklagerecht im Datenschutz eingeschränkt würde.“