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Datenschützer erlauben erstmals breite Einwilligung bei Datenspende

Meilenstein für die medizinische Forschung: Patienten können bald ihre Daten zur Verfügung stellen, ohne sich dabei auf ein Projekt festlegen zu müssen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK), gemeinsames Gremium der Landes- und Bundesdatenschutzbehörden, hat einen Beschluss zum Erlaubnis der breiten Einwilligungen bei Datenspenden für die medizinische Forschung gefasst. Das bestätigte der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte, der derzeit den DSK-Vorsitz innehat, sowie weitere Beteiligte gegenüber Handelsblatt Inside. Der Beschluss soll in den kommenden Tagen formell verkündet werden.

Zwar erlaubt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich, dass Bürger ihre Daten mit breiter Einwilligung („broad consent“), also ohne Zweckbindung, zur Verfügung stellen dürfen. Doch deutsche Datenschützer hatten bislang Bedenken, inwieweit das auf sensible Gesundheitsdaten anwendbar ist. Der Beschluss der DSK erlaubt nun die allgemeine Datenweitergabe an „bestimmte Bereiche wissenschaftlicher Forschung“ nach „broad consent“. Entsprechende Einwilligungsformulare würden in Kürze bereitgestellt.

Ursprünglich war gar ein „blanket consent“ vorgesehen, also die Einwilligung auch ohne Festlegung auf einen Bereich. Dabei habe er allerdings interveniert, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Seit April 2018 hatte die DSK mit der Medizininformatik-Initiative (MII), einem Wissenschaftsbündnis des Bundesforschungsministeriums, um eine Lösung für den „broad consent“ gerungen.

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Mehr als drei Viertel (79 Prozent) der Deutschen sind bereit, ihre Gesundheitsdaten anonym und unentgeltlich digital für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen. Darunter würde eine Mehrheit die Daten zeitlich unbegrenzt bereitstellen, knapp drei Viertel (73 Prozent) mindestens für die nächsten fünf Jahre, so eine repräsentative Forsa-Umfrage.

„Die Bereitschaft der Menschen, mit Hilfe ihrer Gesundheitsdaten zur früheren Erkennung und besseren Behandlung von Krankheiten beizutragen, ist erfreulich groß“, findet Sebastian Semler, Leiter der MII-Koordinationsstelle.

„Digitalisierung und vernetzte Gesundheitsdaten werden enorme Vorteile für die Patientenversorgung, für die Gesundheitsforschung und unser Gesundheitssystem insgesamt haben“, sagt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke. Ziel müsse es sein, Patienten transparente Informationen an die Hand zu geben, die sie in die Lage versetzten, eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung bei der Datenspende zu treffen.