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Daten richtig teilen: Warum Unternehmen mehr Anreize brauchen

Raus aus den Silos, rein in die Pools: Die Wirtschaft soll stärker kooperieren, um sich in der Datenökonomie besser aufzustellen. Treuhänder können dabei helfen.

Hand in Hand: Unternehmen sollen künftig mehr Daten teilen - ohne jedoch auf Wettbewerbsvorteile zu verzichten. Damit das gelingt, können Datentreuhänder bei der Kooperation helfen.  Foto: dpa
Hand in Hand: Unternehmen sollen künftig mehr Daten teilen - ohne jedoch auf Wettbewerbsvorteile zu verzichten. Damit das gelingt, können Datentreuhänder bei der Kooperation helfen. Foto: dpa

Prof. Dr. Irene Bertschek ist Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Professorin für „Ökonomie der Digitalisierung“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit Mai 2019 ist sie Mitglied der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung.

Es ist eine hoch komplexe Angelegenheit, die die Bundesregierung mit ihrer Datenstrategie angeht. Vier relevante Handlungsfelder hat sie dafür adressiert:

1. „Infrastruktur“
2. „Datennutzung“
3. „Datenkompetenz“
4. „Staat als Vorreiter“

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Damit stellt sie zwar die richtigen Weichen – doch was bleibt ist die große Herausforderung: Einerseits, der Heterogenität von Daten und deren Nutzungsmöglichkeiten gerecht zu werden, andererseits aber eine Vielzahl von Einzelfalllösungen zu vermeiden.

Wohl deshalb bleibt die Strategie in manchen Punkten recht vage. Damit sie ein Erfolg wird, müssen Unternehmen aber mehr Anreize bekommen, um Daten zu teilen und zu nutzen.

Daten teilen - maßgeschneiderte Lösungen sind notwendig

Denn die Strategie sieht keine allgemeine Datenteilungspflicht für die wirtschaftliche Nutzung von Daten vor. Um die Innovations- und Wachstumspotenziale von Daten auszuschöpfen, müssen deshalb geeignete Anreizmechanismen entwickelt werden, um das Teilen und Nutzen von Daten zu fördern. Dabei können Datentreuhändermodelle eine Rolle spielen. Sie fördern, dass Unternehmen bei der Nutzung gemeinsamer Daten kooperieren und ermöglichen einen zuverlässigen, standardisierten und sicheren Zugang für deren Verwendung.

Forschungsdatenzentren – wie sie für die Nutzung von Sozial- und Wirtschaftsdaten bestehen – könnten hier als Beispiel dienen. Gleichzeitig kann eine Datenteilungspflicht in datengetriebenen Märkten ein geeignetes Instrument sein, um Innovationsanreize zu setzen. Sowohl für marktbeherrschende Unternehmen als auch für Start-ups, die in einem neuen Markt Fuß fassen wollen.

Es wird also keine „One Size Fits All“-Lösung für das Teilen von Daten geben. Vielmehr gilt es, je nach Art und Nutzungsmöglichkeit sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Wettbewerbssituation, geeignete Lösungen zu identifizieren.

Innovation durch forschungsfreundlichen Datenzugang

Derzeit herrscht ein föderaler Datenschutz-Dschungel. Wer Daten für Forschung und Wissenschaft nutzen will, muss sich oft durch langwierige Antragsverfahren kämpfen. Dass diese Regeln in den Bundesländern nun harmonisiert werden sollen für die Nutzung personenbezogener Daten, bringt der Forschung mehr Barrierefreiheit.

Dazu gehört auch, dass Wissenschaftsdaten zu Haushalten und Unternehmen aus unterschiedlichen Quellen leichter miteinander verknüpft werden können. Hier schlummert großes Potenzial für Innovationen, deshalb sollte das Ziel mit vollem Nachdruck verfolgt werden. Es wäre ein echter Meilenstein, wenn die Verknüpfung gelingt.

Chief Data Scientists für jedes Ministerium

Auch vor der eigenen Haustür will die Bundesregierung kehren, um ihre Politik noch stärker mit Evidenz zu unterlegen und das volle Potenzial von Daten für Forschungszwecke zu nutzen. Ministerien müssen dafür ihre Daten standardisiert zugänglich machen und miteinander verknüpfen. Hierfür sollen Chief Data Scientists oder Chief Data Officers sorgen, die in jedem Bundesministerium neu eingesetzt werden.

Ebenfalls sollen interne Datenlabore in allen Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden eingerichtet werden. Zwar sind das gute Ansätze und die dezentrale Aufgabenverteilung kann beschleunigend wirken – jedoch sollten sich die jeweiligen Verantwortlichen in Ministerien und Behörden gut koordinieren, um Lerneffekte nutzen und erprobte Ansätze möglichst rasch auf andere Einsatzfelder zu übertragen.

Umsetzung zügig starten

Die Datenstrategie ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, zu der unter anderem die KI-Strategie und die Blockchain-Strategie gehören sowie der Ausbau der digitalen Verwaltung und der digitalen Kompetenz.

Wie für andere Strategien und Ziele muss auch für die Datenstrategie die Devise lauten: Nach der Verabschiedung der Strategie ist vor deren Umsetzung. Die gesetzten Ziele und die dafür vorgesehenen Maßnahmen lassen sich sicherlich nicht auf einmal realisieren.

Zahlreiche Maßnahmen, wie das Cloud-Projekt Gaia-X oder der Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur, laufen bereits an, weitere Maßnahmen sollten zügig gestartet werden.

Monitoring der Fortschritte

Für viele offene Fragen liegen bereits Konzepte und Vorschläge vor, zum Beispiel von der Datenethikkommission, der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 oder vom Rat für Wirtschafts- und Sozialdaten. Auf sie sollte jetzt zurückgegriffen werden, um die Umsetzung zu beschleunigen.

Wie gut ihr dies gelingt, will die Regierung selbst mit einem Fortschritts-Monitoring beobachten. Wie dies aussehen soll, wird allerdings bisher nicht weiter konkretisiert. Damit relevante Indikatoren zeitnah erhoben und verfolgt werden können, sollte deshalb schnell ein Konzept dafür folgen. Denn eines ist klar: Auch das Monitoring und die Evaluierung der Datenstrategie setzen eine sinnvolle Datenbasis voraus.

Mehr zum Thema: Beim Digitalgipfel wird sich die Bundesregierung für ihren Fortschrittsgeist feiern. Den sollte auch der Digitalrat fördern, der vor zwei Jahren startete. Dessen Bilanz fällt aber eher bescheiden aus.