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Das ändert sich ab dem 1. September

Ab 1. September gibt es mehr Kindergeld. (Bild: dpa)
Ab 1. September gibt es mehr Kindergeld. (Bild: dpa)

Höheres Kindergeld, erhöhte Sicherheitschecks am Flughafen und Termingarantie beim Arzt - der Bundesrat absolvierte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ein Riesenprogramm mit vielen Beschlüssen, die ab dem 1. September in Kraft treten:

ENTLASTUNG VON FAMILIEN: Das Kindergeld wird in zwei Schritten um insgesamt 6 Euro monatlich angehoben. Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat. Im Januar 2016 soll das Kindergeld dann um weitere 2 Euro steigen. Für die ersten beiden Kinder würden dann monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro auf das elterliche Konto überwiesen. Das Geld wird rückwirkend zum Januar 2015 und automatisch an die Eltern ausgezahlt.

ARZTTERMINE: Gesetzlich Versicherte erhalten eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine. Junge Ärzte sollen mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Land gewonnen werden. Freiwerdende Arztpraxen in Gebieten mit vielen Medizinern sollen ab einem bestimmten Grad der Überversorgung nicht nachbesetzt werden.

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ERHÖHTE FLUGHAFEN-KONTROLLE: Fluggäste müssen ab dem 1. September mit erweiterten Kontrollen an den europäischen Flughäfen zur Verhinderung von Terroranschlägen rechnen. Auch an deutschen Airports werden Passagiere samt Handgepäck und eventueller elektronischer Geräte dann verstärkt stichprobenartig auf Spuren von Sprengstoffen untersucht. Die Prüfungen sollen genauer als bisher und nach besseren technischen Standards ablaufen. Das sieht eine geänderte EU-Verordnung vor, die nun in Kraft tritt. Dabei werden etwa Papierstreifen oder Wischpads eingesetzt, mit denen der Fluggast oder das Handgepäck an bestimmten Stellen abgestreift wird. Eine direkte chemische Analyse vor Ort soll die Feststellung von Sprengstoffspuren ermöglichen. Der Aufwand solle so gering wie möglich bleiben, betonte das Bundesinnenministerium. Teilweise könne es aber zu längeren Wartezeiten kommen.

HÖHERE KFZ-STEUER: Neuwagen mit Benzin- oder Dieselmotor müssen ab dem 1. September die strengere Abgasnorm "Euro 6" erfüllen. Allgemein gilt: Liegt der CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen über 95 Gramm pro Kilometer, wird eine Umweltsteuer fällig – die CO2-Steuer. Laut Kraftfahrsteuer-Gesetz errechnet sie sich aus Kohlendioxid-Emissionen und Hubraum. Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor der Kfz-Steuergrundbetrag an. Dieser Betrag berechnet sich nur nach dem Hubraum: Die entsprechende Zahl wird durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert, bei Benzinern mal zwei genommen. Das Ergebnis ist der steuerliche Grundbetrag, der jedem Autobesitzer einmal im Jahr automatisch vom Konto abgebucht wird. Mit der neuen Abgasnorm "Euro 6" wird daher die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015 erfolgt, teurer.

MEHR GELD FÜR AZUBIS: Der neue Tarifvertrag zur Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk tritt ab 1. September 2015 in Kraft. Künftig gibt es für Auszubildende während der Lehre mehr Geld. Demnach bekommen Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro.

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