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Das bringt das neue Baukindergeld – Förderung und Zinsersparnis

Das Baukindergeld soll Familien beim Immobilienerwerb unterstützen (Symbolbild: Getty Images)
Das Baukindergeld soll Familien beim Immobilienerwerb unterstützen (Symbolbild: Getty Images)

Über die Sinnhaftigkeit des neuen Baukindergeldes lässt sich sicherlich streiten – Fakt ist aber, dass die Regierung sich nun darauf verständigt hat. Mit dem fertigen Gesetzentwurf und den Anträgen ist ab Herbst zu rechnen.

Es soll rückwirkend zum 01.01.2018 beantragt werden können (bis spätestens 31.12.2020). Auf der Internetseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden Sie später die entsprechenden Antragsformulare finden.

Das sind die geplanten Fakten:

Familien mit einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 75.000 Euro zuzüglich weiteren 15.000 Euro pro Kind (also 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind) erhalten 10 Jahre lang jedes Jahr 1.200 Euro pro Kind.

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Bedingung: Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein und zu Hause wohnen.

Kommen weitere Kinder in den 10 Jahren nach Antragstellung hinzu, gibt es für diese kein Baukindergeld. Entscheidend ist allein die Anzahl bei Antragstellung.

Beantragt werden kann das Baukindergeld nur für den sogenannten Ersterwerb, die Familie darf also nicht bereits eine Immobilie besitzen und sich beispielsweise vergrößern wollen.

Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen Zuschuss handelt, das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden.

Die geplante Quadratmeter-Grenze ist vom Tisch, die Größe des Hauses oder der Wohnung ist egal.

So könnte die Rechnung einer jungen Familie aussehen:

Eine Familie mit zwei kleinen Kindern hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro (das ist das Einkommen abzüglich diverser Abzüge, die Familie hat also ein Bruttoeinkommen, das deutlich höher liegen kann). Damit liegen sie unter der Grenze von 105.000 Euro (75.000 Euro zzgl. 15.000 Euro je Kind) und sind förderberechtigt. Sie erhalten für 10 Jahre pro Kind 1.200 Euro pro Jahr, also 24.000 Euro.

Die Familie möchte eine Wohnung mit einem Kaufpreis von 250.000 Euro erwerben. Sie haben 50.000 Euro Eigenkapital sowie das Geld für die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Makler, Notar…). Sie müssen also 200.000 Euro finanzieren. Ihre jetzige Miete beträgt 600 Euro kalt. Diese sowie 200 Euro können sie für Zins- und Tilgung einsetzen.

Bei einem unterstellten Zinssatz von 1,5% startet die Familie mit 3,3% Anfangstilgung. Nach 10 Jahren besteht noch eine Restschuld von rund 128.840 Euro. Setzt die Familie die jährlichen 2.400 Euro Baukindergeld als Sondertilgung ein, sinkt die Restschuld nach 10 Jahren auf 103.142 Euro. Die Familie hat damit nicht nur 24.000 Euro Eigenkapital extra erhalten, sondern weitere 1.698 Euro Zinsen gespart.