Das ändert sich im Juni: Bahntickets, Familienbonus, Kontaktbeschränkungen
Der Juni steht in den Startlöchern und damit auch wieder einige Änderungen für Verbraucher. Corona-Bestimmungen, Finanzhilfen und mehr im Überblick.
Die Corona-Pandemie ist auch im Juni weiterhin in vielen Lebensbereichen präsent. Aber es gibt mittlerweile viele Lockerungen, die für Erleichterung sorgen.
Reisewarnung bis 14. Juni
Während viele ihren Urlaub gedanklich für 2020 schon komplett abgehakt hatten, scheinen Urlaubsreisen ins Ausland im Sommer 2020 nun doch nicht mehr aussichtslos zu sein. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung vorerst bis zum 14. Juni verlängert: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird weiterhin gewarnt, da auch künftig weltweit mit Quarantänemaßnahmen und drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie auch des Luft- und Reiseverkehrs gerechnet werden muss. Gesundheitsgefahren müssen weiterhin minimiert und ein erneutes Stranden von Reisenden vermieden werden.“
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu den einzelnen Ländern finden Sie hier.
Nach dem 14. Juni will die Bundesregierung die Reisewarnung in insgesamt 31 europäische Staaten aufheben – vorausgesetzt die Entwicklung der Corona-Pandemie lässt es zu. Urlaub ins europäische Ausland scheint also in greifbare Nähe zu rücken.
Umtausch von Bahntickets
Tickets für die Deutsche Bahn, die vor dem 13. März 2020 gekauft wurden und für Fahrten bis zum 4. Mai geplant waren, können noch bis zum 30. Juni storniert werden. Alternativ können die Tickets auch bis zum 31. Oktober flexibel genutzt werden. Weiterführende Informationen gibt es hier bei der der Deutschen Bahn.
Lockerungen Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder haben sich aktuell darauf geeinigt, die geltenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland bis zum 29. Juni zu verlängern. Je nach Infektionsgeschehen haben die Länder aber die Möglichkeit, ab 6. Juni weitere Lockerungen zu gestatten oder bei der bisherigen, strengeren Regelung zu bleiben. Wird gelockert, dürfen sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte sich in der Öffentlichkeit treffen.
Thüringen und Sachsen gehen einen Sonderweg. Sachsen lässt schon ab dem 28.5. zu, dass sich zehn Menschen treffen dürfen. Thüringen hat angekündigt, die Corona-Maßnahmen zum 6. Juni auslaufen zu lassen. Die Entscheidung darüber hat die Bundesregierung heute verschoben.
Weitere Corona-Finanzhilfen
Ab dem 2. Juni will die schwarz-rote Koalition über ein milliardenschweres Konjunkturprogramm verhandeln. Im Gespräch sind ein einmaliger Familienbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, Reisegutscheine, Autokaufprämien für Benziner und Diesel sowie eine Erhöhung der Prämie für E-Autos. Außerdem sieht die Planung vor, Hilfsprogramme für Künstler und Schausteller sowie für Gastwirte, Hotels und Reisebüros weiter auszuweiten.
Stundung von Mietschulden
Mietschulden, die bis zum 30. Juni wegen der Corona-Pandemie entstehen, können gestundet werden. Damit ist gesetzlich abgesichert, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann.
Die Miete für diesen Zeitraum muss aber spätestens bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Es können auch Verzugszinsen entstehen. Mieter müssen nachweisen, dass sie aufgrund der Covid-19-Pandemie die Miete nicht zahlen konnten.
Stundung von Ratenzahlungen
Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 30. Juni 2020 für maximal drei Monate pausiert werden. Die Regelung gilt für Rückzahlungs-, Zins- und Tilgungsleistungen. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Deutscher Wetterdienst führt neue Warnstufe ein
„Als Anpassung unseres Warnsystems werden im Juni 2020 die Hitzewarnungen um eine Stufe erweitert. Zusätzlich werden die Warngebiete (WARNCELLID) Gemeinden) auf den Stand 2018 gebracht und Warnungen für Stadtteile in Hamburg eingeführt“, meldet der Deutsche Wetterdienst.
Neben der Warnung „vor Hitze“ soll es dann auch eine Warnung „vor extremer Hitze“ (ab 38 geben. Vor Hitze wird gewarnt, wenn die gefühlten Temperaturen am frühen Nachmittag bei 32 Grad liegen, vor extremer Hitze ab 38 Grad. Die Änderungen sollen ab dem 15. Juni wirksam werden.
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