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Das ändert sich für Verbraucher im April

Impfungen, Mindestlohn, Lebensmittel – auch der April bringt wieder einige Änderungen für Verbraucher mit sich. Alle Neuerungen im Überblick.

Workplace with calendar April 1 and PC Keyboard close up
(Bild: Getty Images) (Santje09 via Getty Images)

Vereinheitlichte Mindestlöhne in der Pflege

Für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege sollen bessere Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bezahlung geschaffen werden. Ab dem 1. April gilt für qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung ein Mindestlohn von 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für diese Pflegekräfte bundesweit 13,20 Euro betragen.

Transfette in Lebensmitteln

Chips, Donuts, Margarine – in vielen Lebensmitteln stecken industriell hergestellte Transfette. Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass ab 2. April für diese „schlechten Fette“ gesetzlich festgelegte Obergrenzen gelten. Lebensmittel dürfen künftig nur noch zwei Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm enthalten. Transfette sind ungesättigte Fettsäuren. Ein hoher Konsum wirkt sich nachteilig auf die Gesundheit aus und spielt eine Rolle bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

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Strengere Vorschriften für den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Bereits seit 1. Januar sind Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Ab 1. April gilt das auch für Zeitarbeit. „Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk – Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten – ist davon ausgenommen“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.

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Eine weitere Ausnahme gilt für eine zeitweise erhöhte Auftragslage. Dann dürfen Arbeiten auch von Leiharbeitern ausgeführt werden. Für die Ausnahmeregelungen gilt eine Frist von drei Jahren.

Arbeitszeiten müssen in der Fleischindustrie ab 1. April elektronisch erfasst und streng kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Impfungen bei Hausärzten

Direkt nach Ostern sollen auch niedergelassene Arztinnen und Ärzte in ihren Praxen gegen das Coronavirus impfen. Zunächst werden die Hausarztpraxen nur kleine Mengen von etwa 20 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit werden rund eine Million Impfdosen an die rund 50.000 Hausärzte in Deutschland verteilt. Ab der letzten Aprilwoche soll die Anzahl der Impfdosen für Hausarztpraxen auf wöchentlich 3,2 Millionen erhöht werden.

Deutsche Bahn stellt Service-Nummern um

Ab 1. April werden die kostenpflichtigen 180-Hotlines bei der Deutschen Bahn durch günstigere Nummern zum Ortstarif ersetzt. Zudem werden die am häufigsten nachgefragten Auskünfte in einer Hotline zusammengefasst.

Verbraucher: Bedienungsanleitungen wandern ins Internet

Unter der Servicenummer 030-2970 erhalten Bahnkunden rund um die Uhr Auskünfte über Fahrpreise und Fahrpläne sowie Informationen über die Serviceleistungen der Deutschen Bahn und zur Bahncard.

Der Fundservice ist unter 030 586020909 erreichbar, Informationen zu Fahrpreiserstattungen beantwortet das Servicecenter Fahrgastrechte unter 030 586020920 und als Kontakt für die Planung barrierefreier Reisen ist der Mobilitätsserviceunter 030 65212888 erreichbar.

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