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9-Euro-Ticket, Sprit und Co.: Das ändert sich ab Juni 2022

Neue Gesetze und mehr Geld in der Haushaltskasse – ab Juni stehen für viele Verbraucher*innen Änderungen an. Alle Neuerungen haben wir für Sie im Überblick.

Am 5. und 6. Juni wird Pfingsten gefeiert. Den meisten Arbeitnehmern beschert das ein langes Wochenende. (Bild: Getty Images)
Am 5. und 6. Juni wird Pfingsten gefeiert. Den meisten Arbeitnehmer*innen beschert das ein langes Wochenende. (Bild: Getty Images) (Santje09 via Getty Images)

Jedes Jahr im Juni dürfen sich Arbeitnehmer*innen auf einen bundesweiten freien Tag freuen: Am 6. Juni ist Pfingstmontag, der den meisten Verbraucher*innen ein langes Wochenende beschert. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnt, bekommt Mitte des Monats einen weiteren freien Tag geschenkt – am Donnerstag, den 16. Juni wird in diesen Bundesländern Fronleichnam gefeiert.

Aber der Juni hat auch ganz neue Regeln und Gesetze für Verbraucher*innen im Gepäck:

Start für das 9-Euro-Ticket

Für kleines Geld mit Bussen und Bahnen fahren – das geht ab 1. Juni in ganz Deutschland. 9 Euro kostet das Monatsticket, mit dem der öffentliche Nahverkehr ab dato genutzt werden kann. Die Fahrkarte gilt für alle Linienbusse, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen sowie die 2. Klasse von Regionalzügen und Regionalexpress-Zügen und auch für Fähren wie etwa in Hamburg oder Berlin. Für Fernverkehrszüge wie IC, ICE und EC kann das Ticket nicht genutzt werden.

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Kaufen kann die Fahrkarte jede*r, Einschränkungen gibt es keine. Bislang ist das 9-Euro-Ticket auf drei Monate beschränkt, es wird im Juni, Juli und August 2022 verfügbar sein.

Spritpreise sinken

Wer aufs Auto angewiesen ist, kann ab 1. Juni an der Tankstelle zumindest ein bisschen aufatmen: Für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. August hat die Bundesregierung die Energiesteuer auf das von der EU vorgeschriebene Mindestmaß gesenkt. So sollen die Spritpreise für Verbraucher*innen günstiger werden.

Der Steuersatz für E10 soll um rund 30 Cent sinken, der für Diesel um 14 Cent. Zudem werden auch die Energiesteuersätze für Erdgas um rund 6 Cent und Flüssiggas um 13 Cent gesenkt. Diese Steuersenkung soll vollständig an die Endverbraucher*innen weitergegeben werden. Damit die Mineralölgesellschaften sich auch daran halten, wird das Bundeskartellamt Prüfverfahren durchführen.

Dennoch kann es sein, dass die günstigeren Preise ab 1. Juni noch nicht an allen Tankstellen verfügbar sind – nämlich dann, wenn sie noch Benzin abverkaufen müssen, das mit dem höheren Steuersatz eingekauft wurde.

Kein Support mehr für den Internet Explorer

Der Internet Explorer von Microsoft hat ausgedient. Am 15. Juni wird die PC-Version des IE 11 eingestellt und es gibt auch keinen Support mehr für den Browser. Bereits in der Vergangenheit wurde der Explorer von Webseiten wie etwa YouTube, Instagram oder Twitter nicht mehr unterstützt. Abgelöst wird die in die Jahre gekommene Software bei Microsoft durch den Browser Edge.

Neue Vorgabe für ethanolhaltige Arzneimittel

Ab 1. Juni sind neue Warnhinweise auf ethanolhaltigen Arzneimitteln verpflichtend. Nach EU-Richtlinie muss enthaltenes Ethanol mit "Enthält … Vol.-% Alkohol" gekennzeichnet werden. Bislang war eine Angabe in Gramm zulässig.

Für bereits im Handel befindliche ethanolhaltige Arzneimittel gilt eine Übergangsfrist, sie dürfen noch bis 30. Juni 2023 verkauft werden.

Einmaliger Heizkostenzuschuss

Der Bundestag hat ein Gesetz für einen einmaligen Heizkostenzuschuss beschlossen, das im Juni in Kraft tritt und bis zum 31. Mai 2032 gültig bleibt. Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss "rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen", profitieren.

Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt soll es 270 Euro geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Der Zuschuss soll an die Berechtigten automatisch ohne Antragstellung ausgezahlt werden.

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