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Darf eine Einzimmerwohnung untervermietet werden?

Eine Wohnung darf man bei berechtigtem Interesse untervermieten. Aber gilt das auch für eine Einzimmerwohnung?
Eine Wohnung darf man bei berechtigtem Interesse untervermieten. Aber gilt das auch für eine Einzimmerwohnung?

Berlin - Mieter haben einen Anspruch darauf, ihre Wohnung unterzuvermieten. Zwar müssen sie den Vermieter um Erlaubnis bitten. Dieser darf aber nicht ablehnen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat.

Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Größe der Wohnung, wie ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte zeigt (Az.: 25 C 16/20). Das berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 3/2021) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin. Auch eine Einzimmerwohnung darf demnach untervermietet werden. Wird die Erlaubnis verweigert, können Mieter Anspruch auf Schadenersatz haben.