Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.980,16
    +204,78 (+0,54%)
     
  • Gold

    2.414,80
    +16,80 (+0,70%)
     
  • EUR/USD

    1,0658
    +0,0011 (+0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.213,71
    +850,74 (+1,43%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.382,17
    +69,55 (+5,30%)
     
  • Öl (Brent)

    83,70
    +0,97 (+1,17%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.370,50
    -231,00 (-1,48%)
     

Dank eines neuen Gesetzes könnt ihr den Preis mindern, wenn euer Internet zu langsam ist — so solltet ihr dabei vorgehen, laut einem Experten

Nicht nur eine funktionierende Internetverbindung, sondern auch die eingehaltene Geschwindigkeit gehören zum Lieferumfang eures Vertrages. (Symbolbild)
Nicht nur eine funktionierende Internetverbindung, sondern auch die eingehaltene Geschwindigkeit gehören zum Lieferumfang eures Vertrages. (Symbolbild)

Seit dem 24. November gilt coronabedingt unter anderem wieder die Home-Office-Pflicht. Vielen Arbeitnehmern dürfte da auffallen: So richtig schnell ist das Internet zu Hause nicht. Die Übertragung der Videokonferenz mit dem Team friert immer wieder ein oder der Upload von Dokumenten dauert gefühlt ewig – klingt das bekannt? Das müsst ihr nicht unbedingt hinnehmen.

Am 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die mit einer Internetverbindung zu kämpfen haben, die langsamer ist als vertraglich zugesichert, bietet das neue Gesetz einige Vorteile. Business Insider hat darüber mit dem Telekommunikationsexperten Arne Düsterhöft gesprochen, der als Redakteur für "Finanztip" arbeitet. Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz.

Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit einem langsameren als vertraglich zugesicherten Internet zu kämpfen haben?

„Verbraucher können ab dem 1. Dezember ihren Anbieter leichter in die Pflicht nehmen, das Problem mit dem langsamen Internet wirklich ernst zu nehmen und aus der Welt zu schaffen“, sagt Experte Düsterhöft. Demnach ist es künftig möglich, den Preis zu mindern oder sich einen neuen Anbieter zu suchen, wenn die Internetverbindung nicht das hält, was sie verspricht. „Man darf sich aber nicht vorstellen, dass man heute die Beschwerde schreibt und morgen das Internet wie durch Zauberhand wieder schnell ist. Das bleibt immer noch ein kleinteiliger Prozess“, sagt Düsterhöft.

WERBUNG

Wie könnt ihr beweisen, dass euere Internetverbindung zu langsam ist?

„Die Bundesnetzagentur hat einen Speed-Test, die Breitbandmessung, dort kann man jetzt eine Messkampagne durchführen. Das sind 20 Messungen an zwei Tagen. Bei dieser Messkampagne muss der Internetanschluss bestimmte Kriterien erfüllen. Und wenn eines von drei Kriterien nicht erfüllt ist, hat man einen ganz offiziellen, handfesten Nachweis. Daran müssen sich dann auch uneinsichtige Anbieter halten“, so Düsterhöft. „Der Speed-Test wird im Moment auf die neuen Vorgaben angepasst und soll Mitte Dezember einsatzbereit sein. Über den Internet-Browser ist es aber weiterhin möglich nachzumessen, ob der eigene Internetanschluss zu langsam ist.“

Was müsst ihr tun, um den Preis zu mindern?

„Wenn man eigene Fehlerquellen ausschließen kann und der Nachweis aus der Messkampagne vorliegt, dann kann man eine Mängelanzeige schreiben, den Anbieter informieren und eine Frist von 14 Tagen setzen, um den Fehler zu beheben. Wenn man dann immer noch schlechtes Internet hat, kann man eigentlich schon den Preis mindern“, sagt Düsterhöft. Allerdings empfiehlt der Experte, das Geld vorerst unter Vorbehalt weiterzubezahlen. „Wenn man in der Summe über 100 Euro gemindert hat, dann kann der Anbieter den Anschluss abdrehen, bis der Fall geklärt ist. Und das will niemand.“ Bei uneinsichtigen Anbietern empfiehlt Düsterhöft, die Bundesnetzagentur einzuschalten. Auch die Verbraucherzentrale könne helfen.

Um welchen Betrag kann man den Preis mindern?

Im Gesetz heißt es dazu: „Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“ Ein einfaches Beispiel: „Bekommst du nur die Hälfte der Leistung, musst du auch nur die Hälfte zahlen“, erklärt Düsterhöft.

Inwiefern hilft das neue Gesetz bei Internetstörungen, also auch Ausfällen, weiter?

Hier wurde eine Pauschalregelung eingeführt. Liegt eine Störung vor, die „nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt“ wird, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen. Am dritten und vierten Tag der Störung fünf Euro und ab dem fünften Tag 10 Euro.

Welche weiteren Vorteile bietet das neue Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Mit dem neuen Gesetz können Verbraucher nicht nur den Preis mindern, sondern auch außerordentlich kündigen. Dabei sollte man laut Düsterhöft allerdings beachten: „Wenn man schon weiß, dass man eine minderwertige Leitung und keinen anderen Anschluss im Haus hat, dann wird ein anderer Anbieter nicht weiterhelfen.“ Wenn es aber andere Anschlüsse im Haus gibt, etwa eine TV-Leitung oder Glasfaser anstelle von DSL, „dann lassen sich sehr viele Internetprobleme mit einem einfachen Anbieterwechsel lösen“.

Was könnt ihr selbst für schnelleres Internet tun?

„Eigentlich gibt es nur vier Fehlerquellen: den Computer, das WLAN, den Router und die Internetleitung. Letzteres muss der Internet-Anbieter machen, auch ein gemieteter Router muss einwandfrei funktionieren“, sagt Düsterhöft. Laut dem Experten lassen sich die Fehlerquellen mit einem Speedtest schon einengen. „Wenn man sich mit dem Computer über ein Kabel an den Router angeschlossen hat und das Internet ist sauber, dann liegt es wohl am WLAN.“ Verbraucher könnten dann den Router anders positionieren oder die Frequenzen manuell einstellen, um das WLAN zu optimieren. Auch Zusatzgeräte wie ein WLAN-Repeater, eine Powerline oder ein besserer Router könnten helfen.