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Warum Daimlers Juristen interne Unterlagen nicht vor der Justiz schützen konnten

Die Idee der Anwälte war kreativ. Natürlich musste man vor Ort bei seinem Mandanten in Stuttgart sein. Schließlich ging es darum, die Daimler-Dieselaffäre im Auftrag des US-Justizministeriums akribisch aufzuarbeiten. Dazu wurden zahlreiche Unterlagen ausgewertet und Zeugen vernommen.

In der Münchner Kanzlei war der Job kaum zu bewältigen. Kurzerhand mietete man die Räume 226 in Haus Nr. 5 und 442 in Haus Nr. 6 von Daimler an. An den Türen befestigten die Juristen Schilder mit dem Namen der Kanzlei: „Gibson Dunn & Crutcher“. Eine Kanzlei im Werk – und womöglich eine No-Go-Area für Ermittler.

Es kam anders. Im Mai 2017 fielen rund 250 Polizisten und Staatsanwälte bei Daimler ein. Auch vor den Büros von Gibson Dunn machten sie nicht Halt. Sie stellten zahlreiche Akten, Schriftstücke und andere Gegenstände sicher. Ein Gibson Dunn-Anwalt protestierte und widersprach der Beschlagnahme.

Juristisches Tauziehen

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Dann begann ein juristisches Tauziehen. Gibson Dunn beauftragte einen Prozessanwalt. Die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen, trug er beim Amtsgericht Stuttgart vor. Dort hatte man keine Bedenken gegen den Vorstoß der Ermittler.

Die Daimler-Anwälte zogen weiter zum Landgericht Stuttgart. Der Durchsuchungsbeschluss legitimiere die Staatsanwälte nur die Daimler-Räume zu durchsuchen. Die von der Kanzlei angemieteten Büros seien in dem Beschluss aber nicht genannt worden. Außerdem seien die zur Durchsicht mitgenommenen Gegenstände von der Strafprozessordnung geschützte Verteidigerunterlagen.

Doch auch das Landgericht ließ die Daimler-Anwälte auflaufen. Besonders peinlich für die hochbezahlten Juristen: Der Versuch, die angemieteten Räume als Kanzlei zu deklarieren, scheiterte kläglich. Der zwischen Daimler und Gibson Dunn geschlossene Mietvertrag werteten die Richter „als bloß formales Konstrukt, dessen Regelungsgehalt sich ausschließlich in einer Argumentationshilfe für die hier vorliegende Frage der Beschlagnahmefreiheit erschöpft.“

Der Mietvertrag wurde erst am 17. Oktober 2016 geschlossen – vier Monate nachdem die Kanzlei die Räume übernommen hatte. Schon die Staatsanwaltschaft zweifelte an der angeblichen Kanzlei-Zweigstelle in Stuttgart. Die Schilder mit dem Kanzleinamen seien auf zwei Papierzettel gekritzelt und offenbar eilig mit Klebestreifen fixiert worden.

Es habe keinerlei Beschädigungen, Knicke oder andere Abnutzungen gegeben. Das Schild an der Tür des Raums Nr. 226 sei schief angebracht worden. Es sei von einer „gewissen Eile“ beim Anbringen auszugehen. Gibson Dunn bat darum, von Anfragen in der Sache abzusehen.

Am Schluss der Entscheidung schreibt das Gericht: „Der Kernbereich anwaltlicher Vertraulichkeit ist nicht betroffen.“ Zudem habe Daimler selbst ein großes Interesse an vollständiger Aufklärung der Dieselaffäre. Da dürften die Dokumente helfen.