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Nach Cum-Ex-Urteil: Warburg will wohl Revision einlegen

BONN (dpa-AFX) - Nach dem Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess will die Privatbank M.M. Warburg aller Voraussicht nach Revision einlegen. Es gelte als sicher, dass das geschehen werde, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Landgericht Bonn am Mittwoch zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgerufen worden. Legt Warburg Revision ein, landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die beiden im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt, da sie als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte beigetragen hatten. Einer der beiden muss zusätzlich ebenfalls 14 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.