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Cum-Ex-Richter: „Es war ein kollektiver Griff in die Staatskasse“

Cum-Ex-Geschäfte können nach Ansicht des Landgerichts Bonn als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das erklärte der Richter in einem Zwischenfazit.

Der Vorsitzende Richter hält die verhandelten Cum-Ex-Geschäfte für strafbar. Foto: dpa
Der Vorsitzende Richter hält die verhandelten Cum-Ex-Geschäfte für strafbar. Foto: dpa

Am 23. Tag der Hauptverhandlung im ersten deutschen Cum-Ex-Strafprozess sprach Richter Roland Zickler Klartext. Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar. „Es war ein kollektiver Griff in die Staatskasse“, sagte Zickler.

„Straftaten sollen sich nicht lohnen. Weder für die Angeklagten noch für andere“, erklärte Zickler in seinem Vortrag. Der Richter zielt damit auf die am Prozess beteiligten Banken.

Der Schaden, um den es in dem als wegweisend für die weitere Beurteilung von Cum-Ex-Geschäften geltenden Strafprozess am Landgericht Bonn geht, ist gewaltig. Rund 400 Millionen Euro stehen auf dem Spiel, fünf der an den Deals beteiligten Banken sitzen quasi mit auf der Anklagebank.

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Angeklagt sind die britischen Aktienhändler Martin S. und Nicholas D. Sie haben in den Jahren 2007 bis 2011 an den Geschäften zulasten der Steuerzahler mitgewirkt.

Dass sie sich strafbar gemacht haben, zeichnet sich nach Zicklers Ausführungen ab. „Wir haben gelernt, dass ein wirtschaftlicher Sinn für diese Geschäfte nicht zu erkennen ist. Es wird etwas verteilt, was noch gar nicht da ist“, sagte Zickler.

Der Richter lässt kaum Zweifel daran, dass es sich aus Sicht der Kammer bei den Geschäften um schwere Steuerhinterziehung handelt. Ob die Angeklagten sich auch bewusst waren, dass sie Unrecht taten? „Wir können nicht in die Köpfe der Angeklagten hineinschauen. Aber es gibt klare Indizien“, sagte Zickler.

In seiner knapp zweistündigen Rede ging es aber nicht in erster Linie um die Schuld der Angeklagten. Für sie dürfte es aufgrund der umfangreicher Mitwirkung bei den Ermittlungen deutliche Strafmilderungen geben.

Der Strafrahmen liegt zwar bei bis zu 15 Jahren, dürfte aber für die beiden Angeklagten bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Am Ende wird es auch darauf ankommen, wie viel Geld die Händler zurückzahlen werden. Martin S. hatte eingeräumt, mit Cum-Ex-Deals einen zweistelligen Millionenbetrag verdient zu haben.

Um weit mehr Geld geht es bei den Finanzinstituten, die ihre Steuererstattungen zurückzahlen sollen. In dem Verfahren wehren sie sich teils mit formaljuristischen Argumenten.

Richter Zickler gibt zu erkennen, dass alle Argumente entkräftet werden können. Außerdem fordert er die Institute auf, die rein juristische Ebene zu verlassen. „Nehmen Sie einmal eine inhaltlich-wirtschaftliche Perspektive ein“, forderte er die Bankenvertreter auf. „Objektiv, völlig unabhängig von Straftaten kann man sagen, dass gegen Steuerrecht verstoßen wurde.“ Es gehe schlicht um die Rückabwicklung zu Unrecht erlangter Gelder.

Rechnerisch stehe alles centgenau fest, sagte Zickler. Er erklärte, dass es für die Banken besser sei, möglichst früh reinen Tisch zu machen. „Es bringt nichts, auf Zeit zu spielen.“ Im Gegenteil: Je länger man warte, umso teurer würde es. Jährlich berechnet der Fiskus sechs Prozent Zinsen. Nun sei die Gelegenheit, verloren gegangenes Vertrauen wiederzuerlangen.

Die Angeklagten (3.v.l. und 2.v.r.) stehen zusammen mit ihren Verteidigern, Übersetzern und Vertretern verschiedener Banken im Landgericht hinter der Anklagebank. Foto: dpa
Die Angeklagten (3.v.l. und 2.v.r.) stehen zusammen mit ihren Verteidigern, Übersetzern und Vertretern verschiedener Banken im Landgericht hinter der Anklagebank. Foto: dpa