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Cum-Ex-Prozess gegen Berger - Gericht lehnt Antrag auf Aussetzung ab

WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Wiesbadener Prozess um Cum-Ex-Aktiengeschäfte gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger ist am Donnerstag vorläufig fortgesetzt worden. Das Landgericht Wiesbaden lehnte einen Antrag seiner Pflichtverteidiger ab, die Hauptverhandlung bis Anfang September auszusetzen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Verteidigung habe dann die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ob der Befangenheitsantrag für begründet erachtet werde, sei zunächst noch nicht entschieden.

Die erst im März bestellten Pflichtverteidiger Sebastian Kaiser und Michael Simon hatten beim Prozessauftakt vergangene Woche argumentiert, sie bräuchten mehr Zeit, um sich in den komplexen Fall einzuarbeiten. Auch die Tatsache, dass Berger parallel in Bonn wegen Cum-Ex-Aktiendeals vor Gericht stehe und dort regelmäßig erscheinen müsse, erschwere Besprechungen mit ihm. Zudem habe Berger eine Corona-Infektion durchgestanden, auch daher sei Zeit verstrichen.

Der Wiesbadener Prozess gegen Berger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (AZ: 6 KLs - 1111 Js 18753/21) hatte sich mehrfach verzögert und war zuletzt von April auf den 2. Juni vertagt worden. Der 71-jährige Steueranwalt, der im Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde, hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Das Landgericht Bonn, wo sich Berger wegen des Vorwurfs der besonders schweren Steuerhinterziehung verantworten muss, und das Landgericht Wiesbaden hatten sich nicht darauf einigen können, die Prozesse zusammenzuführen. Zum Stolperstein wurde auch, dass Bergers Anwälte absprangen, so dass kurzfristig Pflichtverteidiger bestellt wurden.

Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals in Deutschland, bei denen sich Investoren bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und so den Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten.