Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0775
    -0,0019 (-0,17%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.829,85
    -599,97 (-0,92%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Cum-Ex-Prozess: Angeklagter schiebt die Schuld auf Warburg-Berater und die Deutsche Bank

In Bonn steht erstmals der Manager einer deutschen Bank vor Gericht. Doch der meint: Die Staatsanwälte hätten sich den Falschen ausgesucht.

Viele Jahre lang war der Beschuldigte Generalbevollmächtigter der Hamburger Privatbank. Foto: dpa
Viele Jahre lang war der Beschuldigte Generalbevollmächtigter der Hamburger Privatbank. Foto: dpa

Der Angeklagte kommt einfarbig gekleidet. Sein Sakko, sein Hemd, seine akkurat geschnittenen Haare – alles ist grau. Christian S., 77 Jahre alt, verzieht keine Miene, als er am Dienstagmorgen auf der Anklagebank des Landgerichts Bonn Platz nimmt. Neben ihm sitzt seine Verteidigerin.

Vor ihm, hinter einer Plexiglasscheibe, hat sich der Vorsitzende Richter Roland Zickler niedergelassen. Der Angeklagte wird in den folgenden Stunden weder geständig noch gesprächig sein. Viele Fragen des Richters oder der Staatsanwälte beantwortet Christian S. mit einem Nicken oder Kopfschütteln. Wenn er spricht, fasst er sich kurz.

WERBUNG

Die Meinung des Angeklagten über diesen Prozess ist auch unausgesprochen zu hören: Es sollte ihn gar nicht geben. Viele Jahre lang war Christian S. Generalbevollmächtigter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Das Geldhaus genoss über Dekaden einen ausgezeichneten Ruf, auch weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus. Sie ist die größte inhabergeführte Privatbank Deutschlands. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Christian S. habe als ihr Generalbevollmächtigter mitgeholfen, den Staat um 325 Millionen Euro zu prellen, hält der Angeklagte für abwegig.

Und doch muss er nun hier sitzen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat in jahrelanger Arbeit eine 283 Seiten umfassende Anklageschrift erstellt. Das Landgericht Bonn hat sie zugelassen. Aus Sicht der Justiz ist der Fall von Christian S. Teil einer ganzen Serie von mutmaßlichen Straftaten.

Banken und Investoren führten mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte den Staat in die Irre. Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch wurden im Kreis gehandelt. Ein Beteiligter führte dabei eine Kapitalertragsteuer ab, zwei ließen sie sich „erstatten“. Mehr als 130 Banken aus aller Welt sollen sich auf diese Weise am Steuerzahler bereichert haben. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Christian S. ist der dritte Beschuldigte, der sich deshalb einem Strafverfahren stellen muss. Viele weitere sollen folgen. Das Landgericht Bonn richtete 2018 eigens eine neue Strafkammer ein, um die Flut der anstehenden Klagen zu bewältigen. Die Personalausstattung reicht, um zehn Verfahren gleichzeitig zu führen. Freilich: Erst eines hat stattgefunden. Es endete mit einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. Zwei Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft und Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung verurteilt.

Wichtiger Prozess für die Warburg Bank

Der Arbeitgeber von Christian S. war beim ersten Prozess schon betroffen. Das Gericht hatte die M.M. Warburg als Prozessbeteiligte hinzugeladen, weil die Angeklagten ihre Geschäfte zum Teil mithilfe der Hamburger Bank abwickelten. Das Gericht entschied deshalb, 176 Millionen Euro von der Bank einzuziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen geht dagegen vor.

Der Prozess gegen Christian S. ist deshalb für die M.M. Warburg von übergeordneter Bedeutung. Wenn ihr Generalbevollmächtigter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt würde, gerieten die Anwälte der Hanseaten beim weiteren juristischen Gefecht ins Hintertreffen. Auch die finanziellen Folgen wären düster.

Die Staatsanwaltschaft lässt beim Prozessauftakt gegen Christian S. keinen Zweifel an der zentralen Rolle, die er ihren Ermittlungen gemäß in Deutschlands größtem Steuerskandal spielte. Zweieinhalb Stunden lang lesen die beiden Staatsanwälte Julian Kammin und Maic Vitt aus der Anklageschrift vor. Minutiös zeichnen sie nach, wie tief die M.M. Warburg Gruppe mit ihrer Tochter Warburg Invest in die inkriminierten Geschäfte verwickelt gewesen sein soll – und welche Verantwortung ihr Generalbevollmächtigter dabei angeblich trug.

Christian S. machte demnach gegenüber den Finanzbehörden teils unvollständige, teils falsche Angaben, was die Cum-Ex-Geschäfte seiner Bank betraf. Im Ergebnis habe sein Handeln das Ziel gehabt, nicht gerechtfertigte Steuervorteile in großem Ausmaß für die Bank zu erlangen. In 13 selbstständigen Taten habe der Schaden für den Steuerzahler dabei 325 Millionen Euro betragen.

Die Staatsanwaltschaft hält Christian S. dabei für den wichtigsten Entscheider der Bank in den schädlichen Geschäften. „Der Angeklagte besetzte im gesamten Tatzeitraum als Generalbevollmächtigter, als Leiter der Abteilung Bilanzen, Rechnungswesen und Controlling und als ‚rechte Hand‘ der Führungsebene die Schnittstelle zwischen Händlern und Leitungsebene der Bank“, formulieren die Ankläger. Christian S. sei auf allen Ebenen eingebunden gewesen – und habe an der Planung, Genehmigung und Umsetzung der Geschäfte mitgewirkt.

All das klingt schlecht für Christian S. – und auch schlecht für die M.M. Warburg. Vielfach bezeichnet die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als „rechte Hand“ des langjährigen Bankchefs Christian Olearius. Dieser ist beim Prozess weder angeklagt noch anwesend – doch das könnte sich ändern.

Die Staatsanwaltschaft führt Olearius als „gesondert Verfolgten“ in den Akten. Er sei bei den Besprechungen zu den Cum-Ex-Gesprächen regelmäßig beteiligt gewesen. Olearius habe auch direkten Kontakt zu Hanno Berger gepflegt. Der Frankfurter Steueranwalt ist gleich mehrfach beschuldigt. Jede Beziehung zu Berger gilt heute in der Bankenszene als toxisch.

Christian S. schweigt am ersten Prozesstag zu allen Vorwürfen. So wird den Beteiligten schnell klar, dass dieses Verfahren anders verlaufen wird als das erste. Dort waren die beiden Angeklagten weitgehend geständig, machten umfangreiche Aussagen und entschuldigten sich für ihr Verhalten. Von Christian S. wird es eine solche Einlassung in Bonn offenbar nicht geben.

Das Gericht, sagt seine Verteidigerin Alexandra Schmitz, sei nämlich gar nicht zuständig. Das Verfahren gegen Christian S. gehöre nicht nach Bonn, weil die angeblichen Taten gar nicht dort stattfanden. Christian S. arbeitete in Hamburg, nicht in Bonn. Ihrem Mandanten werde also ein Grundrecht verwehrt – der Anspruch auf einen gesetzlich zuständigen Richter. Die 12. Große Strafkammer in Bonn sei ein Sondergericht und ebenfalls nicht zuständig.

Was für den Standort des Verfahrens gilt, gelte auch für die Anklageschrift. Sie sei in vielen Punkten fehlerhaft, sagt Anwältin Schmitz. Es sei nebulös, warum die Staatsanwaltschaft so selbstbewusst von einem riesigen Schaden spreche, wo doch die zuständigen Hamburger Finanzbehörden die Steuererklärungen der M.M. Warburg akzeptierten, die Steuerbescheide ausstellten und die Steuern erstatteten. Erst nach und nach hätten sie die Kapitalertragsteuern zurückgefordert. Ob dies rechtens war, sei ganz und gar ungeklärt. Die Bank hat die entsprechenden Entscheidungen angefochten.

Die Staatsanwaltschaft freilich sieht diesen Teil des Streits als Part der mutmaßlichen Tat. Die Hamburger Finanzbehörden akzeptierten die Steuererklärungen der M.M. Warburg, so ihre Erklärung, weil sie von Christian S. falsch oder unvollständig darüber informiert worden waren, wie die schädlichen Cum-Ex-Geschäfte tatsächlich abliefen. Kein Angeklagter könne eine erfolgreiche Täuschung als Beweis dafür nutzen, dass er unschuldig sei.

Streit mit der Deutschen Bank

Die Verteidigerin bestreitet die Schuld ihres Mandanten und beschwert sich, dass ausgerechnet er auf der Anklagebank sitzt. Wo etwa, fragt Schmitz, ohne den Namen zu nennen, bleibt Hanno Berger?

Es ist eine naheliegende Frage. Der in der Anklageschrift vielfach genannte Steueranwalt wird von Ermittlern gern als „Spiritus Rector“ der Cum-Ex-Geschäfte bezeichnet – bei der M.M. Warburg wie bei vielen anderen Banken. Er ist zwar angeklagt, ein Verfahren gibt es aber nicht. Bei Berger sind besondere Hürden im Weg. Er hat sich einerseits schon seit Jahren in ein Schweizer Bergdorf zurückgezogen, andererseits gerade ausrichten lassen, dass er aus Krankheitsgründen nicht verhandlungsfähig sei. Auch Berger bezeichnet sich als unschuldig, er nennt die Ermittlungen gegen sich ein großes Unrecht.

Anwältin Schmitz hat noch einen zweiten Vorschlag für die Cum-Ex-Ermittler: Sie sollen sich bitte an die Deutsche Bank wenden. Das größte deutsche Geldhaus war als Depotbank in die Cum-Ex-Geschäfte der M.M. Warburg eingebunden – sie verwahrte also die Aktien, die bei den inkriminierenden Geschäften im Kreis gehandelt wurden. Hier, sagt die Anwältin des Angeklagten, sei die eigentlich üble Stelle der Geschäfte gewesen. Die Deutsche Bank hätte die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, die sich die Geschäftemacher bei den fraglichen Deals einverleibten. Sie tat es nicht.

Wäre die Deutsche Bank ihren Pflichten nachgekommen, sagt Schmitz, säße man heute nicht vor Gericht. Die Deutsche Bank sieht das anders – beide Institute führen seit einer Weile juristische Gefechte. Unabhängig davon, sagt Schmitz, sei Christian S. strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Ihr Mandant sei „auch heute der Auffassung, dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen“.

Das Landgericht Bonn richtete 2018 eigens eine neue Strafkammer ein, um die Flut der anstehenden Klagen zu bewältigen. Foto: dpa
Das Landgericht Bonn richtete 2018 eigens eine neue Strafkammer ein, um die Flut der anstehenden Klagen zu bewältigen. Foto: dpa