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CSU-Rechtspolitiker hält Kopftuchverbot an Schulen für verfassungsrechtlich zulässig

Auf dem CDU-Parteitag werden einige Themen mit Konfliktpotenzial diskutiert, etwa ein mögliches Kopftuchverbot in Schulen. Wie steht die Schwesterpartei CSU dazu?

Soll muslimischen Mädchen an Grundschulen das Tragen von Kopftüchern verboten werden? Foto: dpa
Soll muslimischen Mädchen an Grundschulen das Tragen von Kopftüchern verboten werden? Foto: dpa

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, sieht keine grundsätzlich juristischen Hürden für ein Kopftuchverbot an Schulen. In Bezug auf das Grundgesetz sei ein solches Verbot zwar umstritten. „Ich halte es persönlich aber für verfassungsrechtlich zulässig“, sagte Ullrich dem Handelsblatt.

Hintergrund ist ein Antrag für den CDU-Bundesparteitag an diesem Freitag und Samstag in Leipzig. In dem Dokument mit der Nummer C163 hatte ein Bezirksverband der Senioren-Union die CDU-Fraktionen der Landtage, Bürgerschaften und des Abgeordnetenhauses von Berlin auffordern wollen, ein gesetzliches Kopftuchverbot in Schulen einzuführen. Die vom Bundesvorstand eingesetzte Antragskommission entschärfte den Vorstoß zwar, fügte aber als letzten Satz an: „Wir schließen allerdings als letztmögliche Maßnahme auch ein Verbot nicht aus.“

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Fraglich ist, ob Kopftücher für Schülerinnen in Deutschland überhaupt verboten werden dürften. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam 2017 zu dem Ergebnis, dass ein generelles landesweites Verbot „verfassungsrechtlich wohl nicht zulässig“ wäre. Wohingegen ein Verbot, während des Unterrichts das Gesicht zu verschleiern, „wohl verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“ sei, „sofern ausreichend Raum für eine Abwägung im Einzelfall bliebe“.

Der CSU-Politiker Ullrich erinnerte indes daran, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Kopftuchverbote an Schulen oder Grundschulen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien. „Der Beschluss wäre also rechtlich umsetzbar“, sagte Ullrich. Zuständig wären die Bundesländer.

(Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, Ullrich würde für ein Kopftuchverbot an Schulen plädieren. Der CSU-Politiker legt Wert indes auf die Feststellung: „Nur weil ich es verfassungsrechtlich für zulässig erachte, ist darunter noch keine generelle politische Forderung zu verstehen.“)

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sprach sich für eine eingehende Prüfung eines möglichen Verbots aus. Das Kopftuch wirke im Jugendalter integrationshemmend, würde Mädchen unfreiwillig sexualisieren und ihre selbstbestimmte Entscheidung gefährden, erklärte er.

Nach Ansicht mehrerer Staatsrechtler könnte es allerdings verfassungswidrig sein. „Ob das Tragen eines Kopftuchs Nachteile für Kinder mit sich bringt, bewerten und entscheiden nach der Verfassung die Eltern und nicht der Staat“, sagte Joachim Wieland von der Universität Speyer dem Handelsblatt. Der Staat dürfe nicht ohne überwiegende Gemeinwohlgründe in das Recht auf religiöse Kindererziehung eingreifen.

Hans Michael Heinig, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen, sagte: „Ein pauschales Verbot religiöser Bekleidung in öffentlichen Schulen wäre sicherlich verfassungswidrig. Und auch für eine Regelung nur für Grundschulen und Kitas sehe ich keinen Raum.

Andererseits zitieren die Bundestagsjuristen in ihrem Gutachten von 2017 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach könne ein „verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis“ bestehen, „äußere religiöse Bekundungen nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden“.

Als ein Grund werden „substantielle Konfliktlagen“ über das richtige religiöse Verhalten genannt, sofern es deshalb „bereichsspezifisch zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen komme“.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein solches Kopftuchverbot diskutiert wird. Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim kam im August dieses Jahres in einem Gutachten für die Organisation Terre des Femmes zu dem Ergebnis, das ein Verbot, ähnlich wie in Österreich, auch in Deutschland rechtlich möglich wäre.