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Crowdfundig – ist das auch etwas für mich?

Crowdfunding bietet Start-Ups die Möglichkeit, sich Kleininvestoren im Netz direkt zu suchen (Bild: Getty Images)
Crowdfunding bietet Start-Ups die Möglichkeit, sich Kleininvestoren im Netz direkt zu suchen (Bild: Getty Images)

Das Internet führt in vielen Bereichen zu einem Wandel, so auch bei der Geldanlage. An Online-Banking haben sich die meisten gewöhnt, neue Anlagearten jedoch führen erst langsam zu mehr Fragen. Crowdfunding ist eine dieser recht neuen Anlageformen, die seit 2011 Einzug in den breiteren Markt erhalten hat.

Was ist Crowdfunding eigentlich?

Crowdfunding bringt Projekte und Kapitalgeber zusammen. Der Begriff setzt sich aus den Worten „crowd“ (Menschenmenge) und „funding“ (Finanzierung) zusammen. Im Deutschen spricht man auch von „Schwarmfinanzierung“. Das ist eine ganz passende Übersetzung: Wenn viele Menschen einen kleinen Geldbetrag beisteuern, können damit große Summen finanziert und geniale oder sinnstiftende Pläne verwirklicht werden. Das können beispielsweise innovative Erfindungen, die Finanzierung eines Start-up-Unternehmens, ein Kinofilm oder ein soziales Projekt sein.

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Bei den oben genannten Themen steht das Risiko im Vordergrund – nicht jedes dieser Start-Ups wird der nächste Microsoft und nicht jeder Kinofilm ein Kassenschlager. Im Gegenteil – bei Start-Ups spricht man davon, dass eines von zehn „durchkommt“. Positiv finde ich, dass aufgrund solcher Plattformen und übrigens auch Fernsehsendungen wie „Die Höhle des Löwen“ in Deutschland ein positiverer Wind für Unternehmensgründungen weht.

Wer vermögend ist und Spaß am Unternehmertum hat, der kann sich für einen kleinen Teil seines Vermögens auf Crowdfunding-Plattformen umsehen und in Start-Ups investieren. Das Risiko des Totalverlustes muss Ihnen dabei stets bewusst sein und Sie sollten ihn gut verschmerzen können.

Auch Immobilien werden angeboten

Auch Immobilien werden heute über Crowdfunding-Plattformen angeboten. Investoren möchten von Banken unabhängiger sein und Privatleute suchen händeringend nach lukrativen Anlagemöglichkeiten, die einen Inflationsausgleich ermöglichen. Bei Immobilien-Projekten werden meistens sogenannte Nachrangdarlehen begeben. Nachrangdarlehen heißen sie deshalb, weil der Anleger im Insolvenzfall in der Schlange der Gläubiger ganz hinten steht (nachrangig bedient wird). Auch hier besteht natürlich das Totalverlustrisiko. Der Zins beträgt dafür meist zwischen 4 und 7%.

Diese Form des indirekten Immobilienbesitzes kann interessant sein, wenn Sie keine eigene Immobilie erwerben möchten, jedoch auch ein kleines „Stückchen Immobilie“ suchen. Die Risiken bis zum Totalverlust sollten Sie natürlich im Blick haben.

Bei einigen Plattformen kann man bereits ab 10 Euro investieren – man kann sein Geld also auf viele Projekte aufteilen. Auch der Staat hat zum Schutz der Anleger Regelungen getroffen.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Mit dem am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz wurden Crowdfunding-Portale verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Anleger während des Investitionsprozesses

über Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss jeder Investor pro Investment in ein Crowdfunding-Projekt ein vierseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt erhalten. Eine Prospektpflicht besteht erst bei Projekten mit einem Volumen von über 2,5 Millionen Euro.

Daneben hat der Gesetzgeber Einzelanlagebegrenzungen für Privatpersonen eingeführt: Ein Einzelanleger darf danach grundsätzlich nur 1000 Euro in ein Crowdfunding-Projekt investieren. Ein höherer Anlagebetrag, maximal 10.000 Euro, ist möglich, wenn der Anleger in Form einer Selbstauskunft gegenüber der Plattform bestätigt, dass er über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt, beziehungsweise maximal zwei Netto-Monatsgehälter investiert.

Sehen Sie sich diese neue Anlageform doch einmal an.

Ihre Stefanie Kühn