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Was Covid-19 für Berufsunfähigkeitsversicherungen bedeutet

Ungewisse Zukunft - wie sich eine überstandene Covid-19-Erkrankung auf die Möglichkeiten auswirkt, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit neu abzuschließen, können Verbraucherschützer noch schlecht einschätzen.
Ungewisse Zukunft - wie sich eine überstandene Covid-19-Erkrankung auf die Möglichkeiten auswirkt, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit neu abzuschließen, können Verbraucherschützer noch schlecht einschätzen.

Rund um die Corona-Pandemie gibt es viele ungeklärte Fragen, etwa zu den möglichen Langzeitfolgen nach überstandener Covid-19-Erkrankung. Was bedeutet das für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bremen (dpa/tmn) - Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigen Versicherungen. Sie springt ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Gute Policen zahlen ihren Versicherten eine Rente, wenn diese ihren Beruf für sechs oder mehr Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Allerdings bekommt nicht jeder einen BU-Vertrag, und die Tarife können im Zweifel viel Geld kosten.

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Diese Absicherung kann aber gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie einen hohen Stellenwert haben, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Denn in manchen Fällen haben Covid-19-Erkrankungen Langzeitfolgen. Welche Auswirkungen das auf die Arbeitskraft von Betroffenen haben kann, ist aber noch nicht ausreichend untersucht.

Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

Nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer gibt es auch noch keine verlässlichen Auskünfte von den Versicherungsgesellschaften dazu, wie eine überstandene Covid-19-Erkrankung künftig die Möglichkeit beeinflusst, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder ob die Erkrankung zu Risikoausschlüssen oder höheren Kosten führt.

Klar ist: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen die Versicherer einige Gesundheitsfragen. Dabei wird auch gezielt nach bestehenden Vorerkrankungen gefragt. Diese Fragen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unwahre Angaben führen dazu, dass Versicherte im Ernstfall eventuell leer ausgehen. Gezielte Fragen nach Covid-19 haben laut der Verbraucherzentrale Bremen bisher aber noch keinen generellen Einzug in die BU-Antragsformulare gefunden.