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Coronavirus & Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer und Chefs wissen sollten

3d rendering of stethoscope on a laptop keyboard with screen showing coronavirus
(Bild: Getty)

Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, die Sorge um die Ausbreitung des Coronavirus wächst. Aber können Arbeitnehmer auch vom Arbeitsplatz fernbleiben, weil sie Angst haben, sich anzustecken? Ein Überblick zum Arbeitsrecht.

Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen und allgegenwärtig. Um die Ausbreitung einzudämmen, fordern manche Experten zwei Wochen „Corona-Ferien“. Nur bundesweite Schulschließungen könnten die Ausbreitung des Coronavirus noch eindämmen, sagte etwa der Virologe Prof. Alexander S. Kekulé dem Deutschlandfunk.

Doch wie sieht es mit den Regeln am Arbeitsplatz aus?

Folgendes gilt jetzt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Darf ich aus Sorge vor einer Ansteckung zu Hause bleiben?

Einfach zu Hause bleiben, geht nicht. Das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist nur möglich, wenn eine Krankschreibung vom Arzt vorliegt. Viele Unternehmen bieten jedoch auch Tage im Home Office an. Wer sich sorgt, sollte den Chef darauf ansprechen – vielleicht ist es ja möglich, die Arbeit für eine gewisse Zeit von zu Hause aus zu erledigen.

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Darf der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Wenn der Arbeitgeber wegen des Coronavirus den Betrieb schließt, darf er dafür keine Urlaubstage anrechnen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „In diesem Fall muss kein ,Zwangsurlaub‘ genommen werden, denn wenn der Arbeitgeber von sich aus den Betrieb schließt und Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können, befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Urlaub müssen Arbeitnehmer dafür nicht nehmen.“

Homework (Getty)
Homework (Getty)

Habe ich Anspruch auf Lohn, wenn der Betrieb geschlossen wird?

Ja. Dabei ist es egal, ob ein Unternehmen von behördlicher Seite oder vom Chef selbst geschlossen wurde. Denn das gehöre zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers, so der Rechtsexperte. „Wird der Betrieb wegen des Coronavirus geschlossen, so wird der Arbeitnehmer in vielen Fällen daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Arbeit leisten zu können. Da dies im Risikobereich des Arbeitgebers liegt, erhält der Arbeitnehmer gemäß § 615 Satz 3 BGB Lohnfortzahlung.“

Bekomme ich weiter Gehalt, wenn ich in Quarantäne muss?

Bei Anordnung einer Quarantäne gibt es unterschiedliche Regeln. Es kommt darauf an, ob eine Person tatsächlich krank ist oder nur vorsorglich in Quarantäne geschickt wird. „Ist eine Person tatsächlich krank und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, erklärt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht gegenüber dem Handwerksblatt. Das bedeutet: Sechs Wochen muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, danach bekommen Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70 Prozent des Brutto-, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts und auch nicht mehr als 109,38 Euro pro Tag.

Werde eine Person hingegen nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt, greife das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG), so das Handwerksblatt. Betroffene erhalten dann eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes. Die muss sechs Wochen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Der Chef kann sich dann innerhalb von drei Monaten das Geld von der Behörde zurückholen, die die Quarantäne angeordnet hat.

Muss ich in Quarantäne arbeiten?

„Wenn man arbeiten kann und die Arbeitsmittel dabei hat, dann ja“, sagt Rechtanwältin Schuster. Wer also gerade von einer Geschäftsreise kommt, seinen Laptop und seine Unterlage dabei hat und nicht krank ist, müsse auch auf der Isolierstation ran. Das gebiete die Treuepflicht zum Arbeitgeber.

Muss der Arbeitgeber Mundschutz und Desinfektionsmittel bereitstellen?

Desinfektionsmittel (Photo by THOMAS KIENZLE / AFP
Desinfektionsmittel (Photo by THOMAS KIENZLE / AFP

Wer im Krankenhaus arbeitet, hat Anspruch auf diese Schutzmaßnahmen. In „normalen“ Jobs im Büro, an der Kasse oder im Verkauf haben Mitarbeiter kein Anrecht darauf.

Darf ich am Arbeitsplatz eine Atemschutzmaske tragen?

Das sei derzeit rechtlich umstritten, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Klar mit „ja“ zu beantworten sei die Frage nur für Mitarbeiter von Hochsicherheitszonen, wie etwa Quarantäne-Stationen in Krankenhäusern. Darüber hinaus sei Arbeitnehmern, die keinen Kundenkontakt haben, das Tragen von Atemschutzmasken kaum zu verbieten. Anderes gelte für alle, die Kundenkontakt etwa im Hotelgewerbe oder in einem Warenhaus hätten.

„Hier muss der Arbeitgeber zwischen geschäftlichen Interessen und den Arbeitnehmerinteressen abwägen. Da derzeit lediglich rund 150-200 Personen in Deutschland infiziert sind, ist die Zahl derzeit noch sehr gering. Daher dürfte aktuell wohl noch das Interesse des Arbeitgebers überwiegen“, so der Kölner Rechtsanwalt.

Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Kita oder die Schule meines Kindes geschlossen wird?

Kita-Schließung  (Photo by Ina FASSBENDER / AFP)
Kita-Schließung (Photo by Ina FASSBENDER / AFP)

Ein Recht darauf, zu Hause zu bleiben, haben Arbeitnehmer nicht. Im Falle einer Schließung von Kita oder Schule müssen sich Eltern um alternative Betreuungsmöglichkeiten kümmern. Gibt es die nicht, sollten Arbeitnehmer mit dem Chef reden. Vielleicht besteht die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten sowie bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.

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