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„Coronapolitik wird hinter verschlossenen Türen gemacht“

Der Rechtsanwalt Niko Härting vertritt zahlreiche Gastronomen, Unternehmer und Kulturschaffende, die sich gegen die neuen Schließungen wehren. Wie rechtssicher die neuen Coronamaßnahmen sind, erzählt er im Interview.

Gastronomie im Lockdown: Leere Tische und Bänke stehen in einem Biergarten gegenüber vom Bundeskanzleramt. Foto: dpa
Gastronomie im Lockdown: Leere Tische und Bänke stehen in einem Biergarten gegenüber vom Bundeskanzleramt. Foto: dpa

WirtschaftsWoche: Herr Härting, Sie vertreten mit Ihrer Berliner Kanzlei zahlreiche Klägerinnen und Kläger, die sich gegen die neuen Coronaverordnungen wehren wollen, darunter auch Prominente wie den Theatermacher Dieter Hallervorden. Wie viele Verfahren bereiten Sie derzeit vor?
Niko Härting: Das ändert sich laufend. Bereits Mitte März hatten wir eine Corona-Hotline gestartet und ein Coronateam gebildet, das aktuell aus rund zehn Anwälten und studentischen Mitarbeitern besteht. Seither haben wir mehrere Tausende Anfragen von Mandantinnen und Mandanten bekommen, die bei kleineren Fragen oder größeren Themen nach Hilfe fragen.

Wie unterscheiden sich die Anliegen jetzt im zweiten Lockdown von denen im Frühling?
Bei der ersten Welle waren die Gerichte wenig geneigt, gegen die verhängten Maßnahmen zu intervenieren. Das hat sich den Sommer über aber geändert, dadurch ist etwa auch bei den Gastronomen der Mut gewachsen, sich zu wehren und Verfahren zu führen.

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Dominieren die Gastronomen aktuell die Corona-Verfahren, die Sie führen?
Wir haben Anfragen aus allen Branchen, die von den neuen Schließungen betroffen sind: Theater, Fitness- und Tattoostudios, Bowlingbahnen, aber klar, es kommen auch viele aus der Gastronomie. Bei allen aber ist die Ungeduld und auch das Unverständnis viel größer, als es im März und April der Fall war.

Ungeduld, Unverständnis, aber auch Verzweiflung mit Blick auf die wirtschaftliche Zukunft?
Es ist eine Mischung. Manche Mandantinnen und Mandanten sind tatsächlich sehr verzweifelt. Es geht aber auch darum, dass die neuen Auflagen für sie nicht nachvollziehbar sind. Monatelang haben sich die Gastronomen beispielsweise um die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen bemüht und für die Umsetzung teils viel Geld ausgegeben – und nun müssen sie nach dem ohnehin schon schweren Sommer doch plötzlich wieder schließen.

Finden Sie dieses Unverständnis denn berechtigt?
Ja, ich finde dieses Unverständnis sehr berechtigt. In Berlin etwa sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen weiterhin erlaubt, aber eine Gaststätte muss schließen. Das kann man doch keinem normalen Menschen erklären.

Womöglich doch, wenn man auf die rasant wachsenden Infektionszahlen verweist und erreichen will, dass die Leute möglich zu Hause bleiben?
Wenn man das erreichen will, müssten konsequenterweise Ausgangssperren verhängt werden. Aber die aktuelle Lösung, dass manche Betriebe wie der Einzelhandel öffnen dürfen, während andere wie die Gastronomie schließen müssen, ohne, dass sie Infektionstreiber sind, ist doch absurd. Da stellen sich Gerechtigkeitsfragen. Denn hier nach Wirtschaft einerseits und Vergnügen andererseits aufteilen zu wollen, funktioniert nicht. Auch eine Wirtschaft ist ein Wirtschaftsbetrieb.

Haben Sie mit einer so großen Klagewelle gerechnet?
Im Frühjahr war ich tatsächlich überrascht, dass es nicht mehr Klagen gegeben hat. Denn hier geht es ja auch um grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragen.

Und zwar?
Es ist weiterhin ungeklärt, ob so tiefgreifende Maßnahmen durch Rechtsverordnungen geregelt werden können oder ob es dafür nicht doch Parlamentsgesetze braucht. Es ist ein großes Manko der Coronapolitik, dass die Maßnahmen hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt von dem Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen werden, das es so eigentlich gar nicht gibt – statt die Beschlüsse dort zu treffen, wo sie eigentlich hingehören, nämlich ins Parlaments und damit vor die Öffentlichkeit.

Treffen die klagefreudigeren Unternehmer denn auch auf verständnisvollere Richter?
Lange waren die Gerichte tatsächlich sehr zögernd, in die Maßnahmen einzugreifen. Aber das ändert sich langsam, wie die Beispiele des gekippten Beherbergungsverbots und der Sperrstunde zeigen. Wenn die Verordnungen evident sinnwidrig sind, dann sagen auch die Gerichte klar: Bis hierhin und nicht weiter.

Wird Wirtschaftspolitik damit aktuell durch Gerichte gemacht?
Nein, das ist keine Wirtschaftspolitik, sondern Grundrechtsschutz. Aber gerade deshalb wäre es gut, wenn über die Maßnahmen im Parlament diskutiert wird, anstatt sie vor die Gerichte zerren zu müssen.

Ist die unternehmerische Freiheit denn mit den aktuellen Maßnahmen noch gewährt?
Wer Bauunternehmer ist, in der Industriefertigung oder mit seiner Firma aus dem Büro heraus tätig ist, ist abgesehen von den Schutz- und Hygienemaßnahmen aktuell überhaupt nicht von den Maßnahmen betroffen – im Gegensatz eben zu denen, von denen man glaubt, sie unter dem Begriff „Vergnügen“ zusammenfassen zu können. Es wird also mit völlig unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Wenn es darum geht, Kontakte zu reduzieren, dann ist doch beispielsweise viel eher fraglich, ob Leute in überfüllten U-Bahnen sitzen sollten. Das ganze Konzept von Bundes- und Landesregierungen ist in sich völlig unstimmig.

Aber die Infektionen laufen zu lassen, kann keine Alternative sein.
Dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, bestreitet ja auch niemand. Aber es geht eben um das wie. Was ich bei diesem so genannten Wellenbrecher-Konzept besonders kritisiere, ist das Fehlen einer mittel- und langfristigen Planung. Es wirkt auf mich, als sei nicht über Weihnachten hinausgedacht worden. Das Virus geht nicht weg. Sollen wir jetzt aber alle paar Wochen in den Lockdown gehen? Das hält doch kein Land aus.

Kaum hatten Sie kürzlich für einige Berliner Gastronomen vom Verwaltungsgericht die Sperrstunde gekippt, kam der Lockdown – der Triumph war also nur von kurzer Dauer. Wie frustrierend ist das für Sie?
Für mich ist das gar nicht frustrierend – aber umso mehr für die Gastronomen. Deshalb gehen sie jetzt eben auch gegen die neuen Maßnahmen vor. Und ich bin optimistisch, dass sie sich wieder erfolgreich durchsetzen werden.

Gerade unter Coronaleugnern wird immer wieder propagiert, dass die Grundrechte ausgehebelt seien. Was entgegnen Sie diesen Menschen?
Die Coronaleugner machen uns die Arbeit sehr schwer. Denn einerseits wollen wir mit denen auf keinen Fall verwechselt werden. Aber auf der anderen Seite gibt es eben auch die Hysteriker, die uns quasi als Coronaleugner und Egoisten beschimpfen, weil wir gegen die Coronamaßnahmen vorgehen. Das ist eine gesellschaftlich sehr schwierige Atmosphäre. Mich hat es sehr überrascht, wie viele Hassmails ich bekommen habe, wie oft mir darin das Virus an den Hals gewünscht wurde, nachdem wir für unsere Mandantinnen und Mandanten die Sperrstunde haben aufheben können.

Antworten Sie auf solche Mails?
Nein, dazu habe ich keine Zeit und solche Hassbotschaften verdienen auch keine Antwort. Was mich aber wiederum sehr empört hat, sind Vorwürfe der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eine Wutrede unseres Regierenden Bürgermeisters Michael Müller gegen die Gastronomen, dass sie mit ihrem Vorgehen gegen die Sperrstunde egoistisch handeln würden. Dabei ist das doch ihr gutes Recht – und dafür sind Gerichte doch schließlich da.

Sind Sie auch persönlich angefasst von solchen Botschaften und Vorwürfen?
Man muss robust sein in diesen Zeiten – als Gastronom und als ihr Anwalt ebenso.

Ist Ihnen dafür in lockdownfreien Zeiten stets der beste Platz im Restaurant garantiert?
Ich gehe sehr gerne in Restaurants, eigentlich täglich. Und sicher habe ich da zuletzt das ein oder andere Getränke ausgegeben bekommen.

Und wie überbrücken Sie jetzt die Zeit, bis die Restaurants wieder öffnen dürfen?
Da muss ich wohl wieder mehr einkaufen. Und über Essenslieferdienste bestellen. Obwohl ich seit so vielen Jahren E-Commerce-Anbieter vertrete, habe ich das im April tatsächlich zum ersten Mal in meinem Leben gemacht.

Was gab’s?
Sushi. Schmeckte ganz vorzüglich.

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