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Coronakrise: Auch Freiberufler können Staatshilfen in Anspruch nehmen

Das Wirtschaftsministerium lässt keinen Zweifel aufkommen: Die in Aussicht gestellten Staatshilfen gelten auch für Kleinstunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige.

Der Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister haben Ende vergangener Woche klargemacht, dass Unternehmen in Deutschland in der Coronakrise unterstützt werden. Foto: dpa
Der Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister haben Ende vergangener Woche klargemacht, dass Unternehmen in Deutschland in der Coronakrise unterstützt werden (Bild: dpa)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten Ende vergangener Woche unmissverständlich klargemacht, dass sie bereit sind, Unternehmen in Deutschlands angesichts der Coronakrise massiv zu unterstützen.

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Am Sonntagabend legte das Wirtschaftsressort nach und betonte, dass die Hilfsprogramme Unternehmen aller Größenklassen zugutekommen sollen. „Liquiditätsinstrumente gelten für alle Unternehmen – branchenübergreifend und vom Solo-Selbstständigen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu größeren Unternehmen. Wir lassen die Unternehmen in dieser schwierigen Situation nicht allein“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Sonntagabend.

Das Versprechen: Unbegrenzte Hilfe

Die Bundesregierung werde alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit Unternehmen „sicher durch die Krise kommen“, betonte die Sprecherin. „Wir spannen einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen auf, dessen zentrales Instrument umfassende Liquiditätshilfen und Expressbürgschaften für Unternehmen sind. Wir geben unbegrenzte Hilfszusage für lückenlose Liquiditätsabdeckung“, sagte sie.

Die Regierung tagte mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften, um die wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus zu besprechen (Bild: John Macdougall/POOl AFP/dpa)
Die Regierung tagte mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften, um die wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus zu besprechen (Bild: John Macdougall/POOl AFP/dpa)

Das Wirtschaftsministerium stellt verschiedene Instrumente bereit, um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Altmaier und Scholz hatten am Freitag betont, dass existierende Programme erheblich erweitert würden. Eine Reihe von Programmen gilt für Unternehmen aller Branchen, auch für kleine Unternehmen inklusive Freiberufler. Dazu zählen der „ERP-Gründerkredit – Universell“ oder der KfW-Unternehmerkredit.

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Umfassende Ausfallbürgschaften werden angeboten

Ferner bieten die Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaftsprogramme Ausfallbürgschaften an. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen. Auch sie stehen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.

Auf der Website des Ministeriums finden sich weitere Informationen. Auch die Länder haben verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen.

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