Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.546,63
    +1.711,15 (+2,68%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     
  • S&P 500

    5.254,35
    +5,86 (+0,11%)
     

Coronabedingte Vertragsverlängerungen sind ungültig

Berlin (dpa/tmn) - Nur weil Fitnessstudios während der Corona-Pandemie länger geschlossen bleiben mussten, dürfen Laufzeitverträge nicht einfach um diese Zeit verlängert werden. Das Landgericht Würzburg hat nun einem Betreiber untersagt, anderslautende Informationen unter den Mitgliedern zu streuen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der E-Mail-Anschreiben eines Fitnessstudio-Betreibers als irreführend kritisiert hatte. Darin habe es geheißen, der Vertrag eines Kunden verlängere sich automatisch um die behördlich angeordnete Schließzeit. Das Gericht gab dem vzbv recht.

Laut Gericht kann die zeitweise Schließung der Studios nicht zu einer einseitigen Vertragsverlängerung führen. Vielmehr seien beide Parteien während dieses Zeitraums von ihrer Leistungspflicht befreit. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei das Urteil ein positives Signal, heißt es vom vzbv.