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Corona-Stornierungen: Immer mehr Bußgeldverfahren gegen Airlines

Der Ärger über Fluggesellschaften hat in der Corona-Zeit erheblich zugenommen. Immer häufiger münden Kundenbeschwerden in Bußgeldverfahren.

Die vom Staat gestützte Airline hatte in der Coronakrise seit März Millionen Tickets storniert und nicht fristgemäß erstattet, wie sie selbst eingeräumt hat. Foto: dpa
Die vom Staat gestützte Airline hatte in der Coronakrise seit März Millionen Tickets storniert und nicht fristgemäß erstattet, wie sie selbst eingeräumt hat. Foto: dpa

Das prominenteste Beispiel ist wohl die Lufthansa. Die vom Staat gestützte Airline hatte in der Coronakrise seit März Millionen Tickets storniert und nicht fristgemäß erstattet, wie sie selbst eingeräumt hat.

Zwar wurden im laufenden Jahr konzernweit Tickets in einem Gesamtwert von mehr als 3,3 Milliarden Euro an insgesamt über 7,6 Millionen Kunden zurückbezahlt (Stand: 19.10.2020). Doch offen sind immer noch rund 600.000 Vorgänge. Entsprechend groß ist der Ärger bei den betroffenen Kunden.

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Aber nicht nur die Lufthansa steht in der Kritik. Auch andere Fluggesellschaften erstatten stornierte Tickets nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen. Die schleppende Erstattung ist für die Airlines bislang weitgehend folgenlos geblieben. Doch inzwischen nehmen die Fälle zu, bei denen das Luftfahrtbundesamt (LBA) als zuständige Aufsichtsbehörde mit Bußgeldverfahren reagiert.

„Mit Bezug auf Beschwerden, denen Ticketkostenerstattungen im Zusammenhang mit Pandemie-bedingten Flugannullierungen zugrunde liegen, wurden bislang – Stand: 30. September – 292 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, sagte ein Sprecher der Behörde dem Handelsblatt. Anfang August waren es noch 174 Verfahren. Laut der Behörde wurden in dem betreffenden Zusammenhang bisher 21 Bußgeldbescheide erlassen.

Die Corona-Pandemie hatte im März zu einem Stillstand im Flugverkehr geführt, gebuchte Flüge wurden von den Airlines abgesagt. Kunden haben in solchen Fällen nach EU-Recht einen Anspruch darauf, ihr Geld innerhalb von sieben Tagen zurückzubekommen. Doch viele haben bis heute keine Erstattung erhalten.

Schlichtungsstelle registriert Beschwerdeflut

Das Luftfahrtbundesamt bearbeite derzeit 2161 im Zeitraum vom 17. März bis 30. September 2020 eingegangene Beschwerden wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung von Flügen, sagte der Behördensprecher. Von diesen Beschwerden beträfen 1701 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen.

Nach Erfahrung von Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), haben Verbraucher zwar Verständnis dafür, dass aufgrund der Corona-Auswirkungen die gesetzliche Erstattungsfrist von sieben Tagen nicht zu halten ist. „Ärgerlich werden sie aber, wenn der angekündigte Zeitraum für die Kostenerstattung sich immer wieder hinausschiebt“, sagte Klewe dem Handelsblatt.

Bei der Schlichtungsstelle schnellte die Zahl der Beschwerden denn auch nach oben. „Die Verbraucher haben sich infolge der Corona-Pandemie so oft wie noch nie zuvor mit ihrem Problem an uns gewandt“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem Handelsblatt. Demnach summierte sich in diesem Jahr die Zahl der Beschwerden bei der SÖP zu Flügen bis Ende September auf mehr als 28.000. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um rund 70 Prozent.

Zu Bahntickets gingen bis Ende September 2020 mehr als 4000 Beschwerden ein. Hier war der prozentuale Anstieg etwas geringer. Zum Jahresende könnten es nach Schätzungen der SÖP insgesamt 40.000 Beschwerden sein, 2019 waren es rund 26.000.

Seit Anfang September geht die Zahl der Beschwerden laut SÖP merklich zurück. Dies lasse darauf schließen, „dass die Airlines die Lage langsam in den Griff bekommen“, sagte Geschäftsführer Klewe. „Es gibt allerdings immer noch viele Verbraucher, die mittlerweile sehr verärgert auf die Erstattung ihrer Kosten für das vor Monaten gekaufte Ticket warten.“

Vorstoß für automatische Entschädigungen

Die Entschädigung von Reisenden bei Zug- und Flugverspätungen könnte indes bald strengeren Regeln unterliegen. Die Justizministerkonferenz der Länder beschäftigt sich Ende November mit einem Vorstoß aus Hamburg, ein automatisiertes Entschädigungsverfahren verpflichtend vorzuschreiben. „Reisende fühlen sich betrogen, wenn sie nach einem Flugausfall oder einer Zugverspätung ihrer Entschädigung hinterherrennen müssen“, sagte die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) dem Handelsblatt. „Aus Reiselust wird dann Entschädigungsfrust, der nicht selten vor Gericht endet.“

Die Hansestadt will die Initiative für eine automatisierte Auszahlung von Entschädigungen bei der Justizministerkonferenz der Länder am 25. November in Bremen einbringen. „Unternehmen sollten Software mit entsprechenden Algorithmen einsetzen müssen, damit die Ansprüche automatisch abgewickelt werden“, sagte Gallina. „Für die Reisenden würde das schnelle und verlässliche Entschädigung bedeuten.“

Die Koalitionsfraktionen im Bundestag unterstützen den Vorstoß. „Gerade im Flugverkehr konnte man in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen, dass Erstattungen gezielt und systematisch verzögert wurden, obwohl die Ansprüche der Reisenden offensichtlich berechtigt waren“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, dem Handelsblatt.

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte: „Wir halten automatische Vertragsentschädigungen für sinnvoll. Dabei könnte mit den einfach gelagerten Fällen begonnen werden, etwa wenn Tickets online gebucht wurden und dem Anbieter so schon alle für die Entschädigung nötigen Daten vorliegen.“

Hunderttausendfach wurde Kunden nach dem Ausfall von Flügen kein Geld erstattet. Immer häufiger reagiert das Luftfahrtbundesamt darauf mit Bußgeldverfahren. Foto: dpa
Hunderttausendfach wurde Kunden nach dem Ausfall von Flügen kein Geld erstattet. Immer häufiger reagiert das Luftfahrtbundesamt darauf mit Bußgeldverfahren. Foto: dpa