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Corona-Regeln, Kinderbonus, Pflege: Das ändert sich im Oktober

Im Oktober gibt es wieder einige neue Gesetze und Regeln. Familien und Arbeitnehmer in der Abfallbranche können sich über mehr Geld freuen. Reiselustige sind mit Einschränkungen konfrontiert, und an der Zeit wird wieder herumgerückt. Wir zeigen, welche Neuerungen in Kraft treten.

London, January 26, 2020. People wearing a face masks to protecting themself because of epidemic in China. Selective Focus. Concept of coronavirus quarantine. MERS-Cov, middle East respiratory syndrome coronavirus, Novel coronavirus 2019-nCoV.
Auch im Oktober gibt es Neuerungen im Hinblick auf Gesetze und Regeln. (Bild: Getty Images)

Die Bäume werden kahler, das Wetter kühler. Es wird früher dunkel werden und sicher auch häufiger regnen. Der Oktober steht vor der Tür. Mit dem zehnten Monat des Jahres tritt aber auch so manche gesetzliche Änderung in Kraft. Wir verraten, mit welchen neuen Gesetzen und Regeln Sie es im Oktober zu tun bekommen werden.

Zweiter Teil des Kinderbonus

Eines wird uns alle auch im Oktober beschäftigen: die Corona-Krise. Immerhin gibt es aus dieser Front Positives zu vermelden: Der zweite Teil des Kindebonus wird ausgezahlt. Nachdem Familien im September 200 Euro pro Kind erhalten hatten, folgt im Oktober die zweite und letzte Rate. Die in Höhe: 100 Euro. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Los geht es am 7. Oktober mit der Endziffer 0. Mit dem Kinderbonus will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise für Familien abmildern. Dafür hat sie Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Reisewarnung für alle Corona-Risikogebiete

Ab 1. Oktober gilt für alle Länder in der EU, für Schengen-assoziierte Staaten und für Großbritannien automatisch eine Reisewarnung, sobald sie als Risikogebiete eingestuft wurden. Bei Ländern, die nicht als Risikogebiete gelten, rät die Bundesregierung unter zwei Voraussetzungen von Reisen ab: Wenn für die Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten. Und wenn die Länder umgekehrt Reisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben.

Epidemic concept COVID-19. Coronavirus Test Station. Medical worker in full protective gear takes sample from patient at a COVID-19 drive-thru test site. Testing is done by throat swab.
Bayern schließt zum 1. Oktober die Corona-Teststationen in Bahnhöfen und an Autobahnen. (Bild: Getty Images)

Bayern schließt Corona-Testzentren in Bahnhöfen und an Autobahnen

Zum 1. Oktober schließen in Bayern an Autobahnen und Bahnhöfen die Corona-Teststationen. Die Testzentren an den Flughäfen bleiben in Betrieb. Die frei werdenden Testkapazitäten sollen "bedarfsorientiert" etwa für die Teststationen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Die Einrichtungen in den Bahnhöfen und an den Bahnhöfen in die Kritik geraten, weil es wiederholt zu Verzögerungen bei den Testergebnissen gekommen war.

Festzuschuss bei Zahnersatz

Bei Zahnersatz-Behandlungen übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten. Dieser Festzuschuss, der sich nach den Durchschnittskosten der Regelversorgung richtet, erhöht sich im Oktober von 50 auf 60 Prozent. Er steigt weiter an, wenn der Patient ein gut geführtes Bonusheft vorweisen kann. Hat er über fünf Jahre hinweg die Zahnarztbesuche gut dokumentiert, übernehmen die Krankenkassen 65 Prozent der Kosten etwa für Implantate, Brücken oder Kronen. Bei zehn lückenlosen Dokumentationsjahren erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent.

Verbesserung der Intensivpflege

Ab Oktober werden Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt werden. Mit dem "Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz" will die Bundesregierung außerdem die "Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen" und die "Selbstbestimmung der Betroffenen stärken", wie es auf der Seite des Deutschen Bundestags heißt. Unter anderem dürfen künftig nur qualifizierte Ärzte eine außerklinische Intensivpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste müssen mit Fachärzten zusammenarbeiten. Die Versorgungsqualität wird von einem Gutachter im Auftrag der Krankenkassen überprüft. Und: Entscheidet sich ein Patient für eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung, wird er nur die Hälfte seines Mehrkostenanteils tragen müssen.

Garbage removal Worker emptying dustbin into waste vehicle
Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft bekommen ab Oktober mehr Geld. (Bild: Getty Images)

Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft steigt am 1. Oktober weiter an. Demnach erhalten Mitarbeiter etwa in der Straßenreinigung und im Winterdienst 10,25 Euro pro Stunde. Es ist der zweite Schritt einer dreistufigen Mindestlohn-Erhöhung, die die Gewerkschaft ver.di mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft ausgehandelt hat. Am 1. Oktober war der Stundenlohn in der Branche von 9,19 Euro auf 10 Euro erhöht worden. Am 1. Oktober 2021 folgt der dritte Anstieg, dann erhalten die Mitarbeiter 10,45 Euro.

Zeitumstellung

Auch dieses Jahr werden die Uhren von der Sommerzeit auf die Winterzeit umgestellt. Wieder stehen unzählige Menschen vor der großen Frage: Werden die Zeiger um eine Stunde vorgerückt oder um eine Stunde zurückgestellt? Zur endgültigen Klärung hier eine kleine Eselsbrücke: Im Frühjahr, also für die Sommersaison, rücken die Wirte ihre Tische und Stühle für die Gäste in den Terrassen vor. Im Herbst, also wegen des bevorstehenden kalten Winters, rücken sie sie wieder zurück. Für die Sommerzeit werden die Uhren also vorgerückt, für die Winterzeit zurückgestellt. Dieses Jahr werden die Uhren in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgedreht. Morgens wird es dann früher heller, abends früher dunkler.

Video: Kann mein Chef einen Corona-Test verlangen?