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Weitere Corona-Regeln für Kurzarbeit werden verlängert

BERLIN (dpa-AFX) - Damit Unternehmen in der Krise möglichst keine Beschäftigten entlassen, sollen weitere Corona-Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über das sogenannte Gesetz zur Beschäftigungssicherung ab. Es sieht vor, dass das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben.

Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Die Regelungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt. Per Verordnung war bereits im Oktober die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit ins nächste Jahr verlängert worden, um die Arbeitgeber zu entlasten. Auch die maximal mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert.