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Corona-Regeln in den Bundesländern: Das müsst ihr während des Urlaubs beachten

Urlaub innerhalb von Deutschland ist wieder möglich. Allerdings gelten wie hier in Borkum verschiedene Regeln. Wir zeigen euch welche Regeln, wo gelten.
Urlaub innerhalb von Deutschland ist wieder möglich. Allerdings gelten wie hier in Borkum verschiedene Regeln. Wir zeigen euch welche Regeln, wo gelten.

Die niedrigen Inzidenzen machen den Sommerurlaub wieder möglich. Aufgrund der Reisebeschränkungen und Unsicherheiten bei einer Reise ins Ausland, entschließen sich viele Urlauber aber für einen Urlaub in Deutschland. Corona-Regeln, die in Hessen gelten, müssen aber nicht in Niedersachsen gelten. Business Insider zeigt, was ihr wo beachten müsst und was in den verschiedenen Bundesländern erlaubt ist.

Baden-Württemberg:

Bei einer Sieben-Tage Inzidenz von über 35 müssen Besucher von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen einen Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Bei einer einer Inzidenz von unter 35 entfällt diese Pflicht. Auch Wellnessbereiche und Schwimmbäder dürfen für die Gäste geöffnet werden.

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Neben Restaurants und Cafés dürfen auch Veranstaltungen besucht werden, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Wenn die Inzidenz den Wert 10 unterschreitet, dürfen in geschlossenem Räumen Veranstaltungen mit 500 Menschen stattfinden - unter freiem Himmel sogar mit bis zu 1500.

Bayern:

Übernachtungen sind in Bayern bei einer Inzidenz unter 100 mit negativem Testergebnis erlaubt. Liegt die Inzidenz unter 50 besteht für die Gäste keine Testpflicht mehr. Aktuell gibt es in Bayern keine Kreise, die eine Inzidenz von über 50 aufweisen.

Auch Freizeitaktivitäten dürfen von den Urlaubern in Bayern wahrgenommen werden. Die Gastronomie, Bäder und Seilbahnen haben für die Gäste geöffnet. In den Bergen und Städten von Bayern dürfen auf Berg- und Stadtführungen gebucht werden.

Berlin:

In Berlin benötigt man für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen kein negatives Testergebnis oder Impfnachweis. Auch die Außengastronomie darf auch ohne negativen Test besucht werden. Für die Innenbereiche von Restaurants und Kneipen wird allerdings ein negativer Test oder Impfnachweis benötigt. Ausnahme hier: Urlauber die im Restaurant des Hotels etwas essen.

Das Kulturangebot in Berlin kann wieder vollumfänglich genutzt werden. Außer vereinzelte Ausnahmen, haben die meisten Museen wieder geöffnet und auch ein negativer Test wird nicht benötigt. Für Kinos und Theater besteht allerdings weiterhin eine Testpflicht. Wie in Baden-Württemberg sind auch in Berlin Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bist zu 500 Teilnehmern erlaubt. Im Freien dürfen sich sogar 2000 Menschen versammeln. Kleinere Konzerte können somit auch in der Hauptstadt wieder stattfinden.

Brandenburg:

Im Gegensatz zu Berlin gibt es in Brandenburg für Übernachtungen eine Testpflicht, wenn die Inzidenz im Kreis über 20 liegt. In den Kreisen, in denen die Inzidenz unter 20 liegt, entfällt die Testpflicht auch für die Innenbereiche von Restaurants und Kneipen. Für den Besuch eines Nachtclubs wird jedoch ein Impfnachweis oder negativer Corona-Test benötigt. Außerdem gibt es hier eine beschränkte Anzahl an Gästen, die eingelassen werden dürfen.

Hamburg:

Für eine Übernachtung in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in Hamburg wird unabhängig von der Sieben-Tage Inzidenz ein negativer Corona-Test oder Impfnachweis benötigt. Auch für den Besuch die Innenbereiche von Restaurants und Kneipen muss man ein negatives Testergebnis vorzeigen. Die Außengastronomie darf wie in Berlin ohne Test genutzt werden.

Feiern ist in Hamburg nur im Freien möglich. Hier dürfen sich maximal 250 getestete und geimpfte Personen treffen. Diskotheken müssen in Hamburg vorerst geschlossen bleiben. Mussen, Theater, Opern und Kinos haben geöffnet und es wird nur das Tragen einer Hygienemaske gefordert. Die beliebten Hafenrundfahrten finden auch wieder statt. Sitzt man auf Deck, darf die Maske abgenommen werden.

Hessen:

Von Urlaubern in Hessen wird für Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze ein Test oder Impfnachweis gefordert. Anders als in den meisten Bundesländern, muss bei jeder weiteren Urlaubswoche erneut ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die Gastronomie hat geöffnet - im Außenbereich ohne negativen Test, im Innenbereich mit negativem Test.

Museen und Gedenkstätten haben geöffnet und es wird kein negativer Test benötigt, allerdings ist das Tragen von Mund- und Naseschutz drinnen und draußen verpflichtend. In Hessens Kneipen und Diskotheken gilt aktuell ein Tanzverbot. Prostitutionsstätten dürfen mit Hygienkonzept und einem negativen Testergebnis wieder besucht werden.

Mecklenburg-Vorpommern:

Gute Nachricht für alle Tagesgäste: Die Ostseestände- und Städte dürfen wieder besucht werden. Für eine Übernachtung im Hotel oder auf dem Campingplatz wird nach wie vor ein negativer Test benötigt. Die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ist seit Juni wieder geöffnet, inzwischen wird auch kein Test- Impfnachweis benötigt. Auch Museen und Theater können besucht werden.

Auch gefeiert werden darf im Nord-Osten. Clubs und Diskotheken sind mit Testpflicht und einer Auslastungsgrenze von 50 Prozent geöffnet. Hier darf sogar Alkohol ausgeschenkt und ohne Masken getanzt werden.

Niedersachsen:

Urlauber in Niedersachsen müssen bei der Anreise im Hotel oder der Ferienwohnung einen negativen Test oder einen Impfnachweis vorlegen. Kinos, Museen und andere Kultureinrichtungen dürfen bei einer Inzidenz unter zehn besucht werden. Gefeiert werden darf in Niedersachsen, wenn ein Hygienekonzept der Betreiber vorliegt. Eine Testpflicht für die Gastronomie gibt es nicht mehr, nur eine Maske muss, bis man sich gesetzt hat, getragen werden.

Nordrhein-Westfalen:

Für eine Übernachtung auf einem Campingplatz oder im Hotel muss ein Impfnachweis oder negativer Test vorgelegt werden. Stabile Inzidenzen von unter 35 in allen Kreisen in NRW machen einen Besuch der Gastronomie - ohne Test - wieder möglich.

Ein Museumsbesuch ist in NRW wieder ohne negativen Test und ohne das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung möglich.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz müssen Hoteliers und Vermieter von Ferienwohnungen sich bei der Anreise ihrer Gäste einen negativen Test oder einen Impfnachweis vorlegen lassen. Danach können Urlauber aber viele Freiheiten genießen. So ist für den Restaurants und Kneipen kein Negativ-Test mehr erforderlich. Volksfeste im Freien mit bis zu 5000 getesteten und geimpften Personen sind wieder möglich.

Sachsen:

In Sachsen liegen die Inzidenzen im einstelligen Bereich. Das macht das Übernachten in Hotels und Ferienwohnungen ohne Testpflicht möglich. Die Vermieter sind weiterhin dazu angehalten, eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, sodass Urlauber ihre Kontaktdaten gesondert angeben müssen.

Für die Gastronomie hingegen entfällt die Test- und Maskenpflicht ab einer Inzidenz von unter 35. Über die Öffnung von Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig entscheiden, wozu es zu Abweichungen der Regeln zwischen den Kreisen kommen kann.

Sachsen-Anhalt:

Alle 72 Stunden müssen Urlauber in Sachsen-Anhalt dem Betreiber ihrer Unterkunft einen negativen Test vorweisen. Ab einer Inzidenz von unter 35 entfällt eine Testpflicht für Kultureinrichtungen wie Kinos und Museen. Auch die Gastronomie hat geöffnet. Über Abweichungen von einer Testpflicht dürfen in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig entscheiden.

Schleswig-Holstein:

Im nördlichsten Bundesland müssen Gäste bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Nach drei Tagen muss ein weiterer Test gemacht werden, danach dürfen Urlauber so lange bleiben, wie sie möchten. Für Gäste wird im Hotelrestaurant kein negativer Test benötigt. Möchtet ihr im Innenbereich eines anderen Restaurants essen, benötigt ihr allerdings einen negativen Corona-Test oder Impfnachweis. Für bis zu 125 Feiernde dürfen auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen.

Thüringen:

Sehr lockere Regeln für Urlauber gibt es in Thüringen. Eine Testpflicht oder der Nachweis des Impfschutzes ist bei einer Übernachtung nicht mehr nötig - solange die Inzidenz weiter unter 35 liegt. Thüringen gibt zudem den Kommunen die Verantwortung zu der Auslegung der Corona-Regeln, sodass jeder Kreis selber eigene Regeln aufstellen darf. Wollt ihr einen Urlaub in Thüringen buchen, solltet ihr euch auf der Internetseite des jeweiligen Kreises schlau machen, welche Regeln bestehen.