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Corona-Pläne: Rechtsexperten für Änderungen beim Thema Schule

BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Parteien müssen nach Auffassung von Rechtsexperten beim Punkt Schule in ihren Corona-Gesetzesplänen nachschärfen, wenn flächendeckende Schließungen wirklich ausgeschlossen werden sollen. Die Pläne gestatteten zwar keine Schulschließungen mehr, aber Auflagen für die Fortführung des Betriebs, sagte Ferdinand Wollenschläger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, der Deutschen Presse-Agentur. "Hieraus können sich Auslegungsschwierigkeiten ergeben."

Er verwies auf mögliche Abstandsvorgaben, die Unterricht in voller Klassenstärke unmöglich machen könnten oder Anordnungen von Wechsel- oder Distanzunterricht. "Möchte man eine generelle Aussetzung des Präsenzbetriebs an Schulen definitiv ausschließen, empfiehlt sich daher eine Klarstellung, dass im Schulbereich keine kapazitätsbeschränkenden Auflagen zulässig sind", sagte Wollenschläger. Er war am Montag in einer Bundestagsanhörung als Sachverständiger im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugeschaltet.

Der ebenfalls angehörte Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster äußerte sich ähnlich: "Der Wortlaut der bislang vorgesehenen Regelung könnte so missverstanden und überdehnt werden, dass etwa durch Abstandsregeln der Zahlenbegrenzungen der Betrieb in den Schulen (und Hochschulen) faktisch wieder eingestellt oder durch Vorgaben zu digitalen Lehrformen grundlegend verändert würde", sagte er der dpa. Auch Wißmann empfiehlt eine zusätzliche Formulierung, dass Auflagen für Kitas oder Schulen nicht "zu einer allgemeinen Begrenzung der örtlichen Kapazitäten führen".

Er hielte es zudem für ein Gleichheitsproblem, wenn etwa durch Wechselunterricht oder die Pflicht zu digitalen Vorlesungen im Ergebnis der Betrieb stärker eingeschränkt würde als etwa in Restaurants oder ähnlichen Orten der Begegnung.